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Überregional - Stuttgart

24. Feb 2021 - 10:40 Uhr

Programm Nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege - 16 Städte und Gemeinden erhalten rund 876.000 Euro - Minister Peter Hauk: „Gerade jetzt ist es besonders wichtig, die Kommunen in allen Bereichen zu unterstützen"


„Der Ländliche Raum ist als Naherholungsgebiet unverzichtbar und erfüllt als naturnaher Erholungs- und Ausgleichsraum gerade in diesen Zeiten eine wichtige Funktion. Von einem gut ausgebauten Wegenetz profitiert nicht nur die Land- und Forstwirtschaft, sondern es nutzt auch Spaziergängern, Radfahrern und Wanderern. Um den Ausbau zügig voranzubringen, können die Gemeinden Fördermittel über das Programm Nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege beantragen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (24. Februar) in Stuttgart.

16 Kommunen erhalten Fördermittel in Höhe von zusammen 876.064,30 Euro. Damit werden in 18 Wegebaumaßnahmen rund 14,7 Kilometer Wege modernisiert. „Der finanzielle Aufwand, ein modernes ländliches Wegenetz zu unterhalten, ist enorm. Deshalb unterstützen wir die Gemeinden bei dieser wichtigen Aufgabe. Ich freue mich sehr, dass das Land den antragsstellenden Kommunen die für die Modernisierung der Wege dringend benötigten Fördermittel zur Verfügung stellen kann“, sagte der Minister. Bereits im vergangenen Jahr hat das Land Baden-Württemberg Mittel in Höhe von rund 2,9 Millionen Euro bewilligt und damit 51 Wegebaumaßnahmen der Kommunen gefördert. „Ich halte es gerade jetzt für besonders wichtig, die Städte und Gemeinden in allen Bereichen zu unterstützen. Ich bin zuversichtlich, dass unser Förderprogramm auch in diesem Jahr wieder auf große Resonanz stoßen wird“, so Hauk.

Das Land hat das Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung ländlicher Wege 2018 ins Leben gerufen und stellt bis Ende 2021 insgesamt zehn Millionen Euro Fördermittel bereit. Seit Bestehen des Förderprogramms wurden landesweit über 125 Kilometer ländliche Wege grundlegend modernisiert. Anträge auf Förderung können die Kommunen bei der zuständigen unteren Flurbereinigungsbehörde im Landratsamt stellen. Als Spezialisten für den Ländlichen Wegebau bieten die Behörden auch ein umfangreiches Beratungsangebot.

Hintergrundinformationen:

18 Anträge von 16 Kommunen werden mit insgesamt 876.064,30 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:



Gemeinde................. Gemarkung ..........................Bewilligungssumme

Asselfingen.....................Asselfingen.......................31.440,00 Euro

Böhmenkirch..................Böhmenkirch.....................65.763,92 Euro

Boxberg....................... Kupprichhausen................. 38.200,00 Euro

Eislingen/Fils ................Eislingen.......................... 100.000,00 Euro

Filderstadt ...................Bernhausen........................ 30.187.24 Euro

Forchtenberg.................Forchtenberg
...................................Muthof
...................................Sindringen...........................74.719,20 Euro

Geislingen/Steige...........Türkheim.............................14.902,80 Euro

Geislingen/Steige ..........Stötten ...............................19.909,04 Euro

Gingen a. d. F................Gingen.................................22.800,00 Euro

Heitersheim...................Heitersheim..........................29.710,25 Euro

Königheim ...................Gissigheim........................... 41.008,40 Euro

Kupferzell......................Kubach
....................................Beltersrot
....................................Eschental............................100.000,00 Euro

Lauda-Königshofen......... Heckfeld.............................. 39.440,00 Euro

Leimen.......................... Leimen............................... 39.790,25 Euro

Obrigheim......................Asbach.................................88.000,00 Euro

Sasbach a.K...................Jechtingen............................63.815,60 Euro

Sontheim a.d.B...............Sontheim.............................41.601,60 Euro

Sontheim a.d.B...............Sontheim.............................34.776,00 Euro

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes finden Sie im Internet unter https://www.lgl-bw.de/unsere-themen/Flurneuordnung/Wissenswertes/Gesetze-und-Vorschriften/.

Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Landentwicklung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter https://www.lgl-bw.de/.

Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/ zu finden.

(Info: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Baden-Württemberg)


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