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Breisgau-Hochschwarzwald - Kirchzarten

8. Apr 2014 - 14:10 Uhr

Gründlich aufgeräumt - Altkleider mitsamt Geldbörse, Ausweispapieren und Schlüssel entsorgt - Container unter Aufsicht der Polizei aufgebrochen+-

Am vergangenen Samstag entschloss sich eine 39-jährige Frau in Kirchzarten, ihre abgetragenen Kleider in einem Altkleidercontainer neben einem Einkaufsmarkt zu entsorgen. Eifrig packte sie alle Klamotten zusammen und stopfte sie in den Sammelbehälter - man muss auch loslassen können - zusammen mit ihrer Stoffeinkaufstasche, die allerdings die Altersgrenze noch nicht erreicht hatte und eigentlich nicht für den Schlund des Containers vorgesehen war.

Zu spät bemerkte die Dame ihr Versehen, das umso fataler war, als sich in der unfreiwillig entsorgten Tasche neben Geldbörse, Ausweispapieren und Handy auch sämtliche Schlüssel befanden, wodurch sie sich zu allem Überdruss auch noch aus ihrem Auto und ihrer Wohnung ausgeschlossen hatte. Derart frustriert erinnerte sich die Verzweifelte an die Empfehlung "Die Polizei, Dein Freund und Helfer" und wandte sich mittels ausgeliehenem Handy an Beamte des Polizeireviers Freiburg-Süd.

Wegen des Wochenendes war kein "Container-Verantwortlicher" erreichbar - doch nun fand die Frau zurück aus ihrer kurzfristigen Zerstreutheit und hatte eine Idee, die von den Polizeibeamten unter bestimmten drei Bedingungen abgenickt wurde. Nach einem kurzen Telefonat erschien ein Bekannter der Frau auf der Bildfläche - nicht zufällig ein freiwilliges Mitglied der Feuerwehr - ausgestattet mit einer Akku-Flex, deren unerbittliche Trennscheibe unter den wachsamen Augen der Ordnungshüter kurzerhand das Metallschloss des Containers zerlegte, wodurch die nun strahlende Frau zurück in den Besitz ihrer Habseligkeiten kam.

Der Kleidercontainer wurde wieder verschlossen und mittels eines Bügelschlosses, das die Frau besorgt hatte (Bedingung Nr. 1), gesichert. Den Schlüssel dazu behielten die Polizisten ein (Bedingung Nr. 2) und übermittelten ihn an die Containerfirma - zusammen mit der Adresse der Frau, die für den entstandenen Schaden aufkommen muss (Bedingung Nr. 3).

Bei der Information, dass die Polizei in solchen Fällen rät, auch an Einkaufstaschen ein Bügelschloss anzubringen, handelt es sich um ein Gerücht.

(Presseinfo: Polizeipräsidium Freiburg, 08.04.2014, 13.55 Uhr)


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