Das Ende der Sommerferien bringt mit dem Schulbeginn und den Einschulungen der Schulanfänger wieder zehntausende Schüler auf die Straßen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Offenburg.
Im Landkreis Rastatt, dem Ortenaukreis und dem Stadtkreis Baden-Baden sind daher täglich Polizeibeamtinnen und -beamte im Rahmen der Aktion `Sicherer Schulweg´ unterwegs. Die Polizeireviere und Verkehrspolizeidienststellen führen dabei in den ersten Schulwochen zu den relevanten Zeiten verstärkte Kontrollen durch.
Im vergangenen Schuljahr erfasste das Polizeipräsidium Offenburg statistisch 30 Schulwegunfälle. Dieser Wert liegt unter der Vorjahreszahl von 40 Unfällen und zeigt damit eine weitere Verbesserung der Sicherheit auf Schulwegen auf.
Insgesamt 29 junge Menschen wurden bei den Unfällen leicht verletzt (Schuljahr 2023/24: 35), während es in 2 Fällen (Schuljahr 2023/24: 3) sogar zu schweren Unfallfolgen kam.
Betrachtet man die Unfallursachen, fällt auf, dass der Anteil an selbstverschuldeten Unfällen bei rund 43 % (55%) liegt.
In 13 % (40%) der Fälle kam es zu Unfällen zwischen Radfahrenden und Pkw-Nutzern. Der Anteil der Radfahrenden am Gesamtunfallgeschehen betrug 43 %(70 %). In 23 %(22 %) der Fälle waren Fußgänger beteiligt.
Häufigste Ursachen von Schulwegunfällen waren Fehler beim Abbiegen oder Einfahren in den fließenden Verkehr sowie Vorfahrtsverstöße. Weiteres falsches Verhalten von Fahrzeugführern gegenüber Fußgängern wurde in 16% der Fälle als Hauptursache festgestellt.
Betrachtet man die verschiedenen Landkreise im regionalen Vergleich hinsichtlich der Anzahl der Schulwegunfälle, ereigneten sich im Ortenaukreis im Vergleich zum vorherigen Schuljahr sieben Unfälle weniger (von 30 auf 23). Im Landkreis Rastatt sank die Unfallanzahl ebenfalls von 10 auf 7. Im Stadtkreis Baden-Baden waren wie im Vorjahr keine Unfälle zu verzeichnen.
Die meisten Unfälle ereigneten sich in Lahr (5), Oberkirch (4) und Rastatt (3). Achern, Ettenheim und Offenburg wurden jeweils 2 Schulwegunfälle erfasst. Wie auch in den letzten Jahren lassen sich dabei keine klassischen Unfallhäufungsstellen ausmachen.
Zu den Maßnahmen gehören unter anderem:
- Überwachung der Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht
- Geschwindigkeitskontrollen, insbesondere an Stellen mit erhöhten Unfallgefahren für Kinder und Jugendliche und im Bereich der Schulwege
- Kontrolle des Verhaltens von Kraftfahrzeugführern gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen sowie an Bushaltestellen, Fußgängerfurten und -überwegen
- Ahndung von Verstößen gegen Park- oder Haltverbote sowie die Nutzung von Mobiltelefonen im Umfeld von Schulen, Kindergärten oder geschützten Überwegen
- Überprüfung der technischen Sicherheit der von Schülerinnen und Schülern genutzten Verkehrsmittel im Straßenverkehr, insbesondere der Fahrräder
- Überwachung des Verhaltens von Schülerinnen und Schülern auf den Schul- und Radschulwegen
Tipps Ihrer Polizei - Das können Eltern tun!
- Laufen Sie anfangs mit Ihrem Kind ein paar Mal den Schulweg ab - hin und zurück. Dabei bietet es sich auch an, sich mit anderen Eltern abzusprechen. Der kürzeste Weg zur Schule muss nicht der beste und sicherste sein. Querungshilfen wie Mittelinseln, Zebrasteifen oder Fußgängerlichtzeichenanlagen sind nützliche Stellen zum sicheren Überqueren der Fahrbahn. Ein kleiner Umweg kann hier das Risiko minimieren. Sichere Schulwege findet man in den Schulwegplänen der jeweiligen Schule. Der Schulwegplan ist eine kartografische Darstellung des Umfeldes einer Schule, die sichere Querungsstellen, Gefahrenstellen und deren Bewältigung sowie günstige Wege von Wohnort der Kinder zur Schule aufzeigt.
- Achten Sie gerade in der kommenden Jahreszeit auf helle Kleidung. Reflektierende Sicherheitswesten erhöhen die Erkennbarkeit und damit die Verkehrssicherheit. Immer nach dem Motto: "Sehen und gesehen werden."
- Wenn Sie Ihr Kind oder Kinder aus der Nachbarschaft zur Schule fahren, sichern sie die Kinder mit den vorgeschriebenen Kindersitzen. Fahren sie in der Nähe von Kindergärten- und Schulwegen langsam und rechnen Sie mit spontanen Handlungen von Kindern am Fahrbahnrand - z.B. plötzliches Losrennen auf die Fahrbahn. Seien Sie bremsbereit. Bedenken Sie: Kinder können die Gefahren im Straßenverkehr, wie z.B. Geschwindigkeiten nicht richtig einschätzen.
- Lassen Sie die Kinder auf der Fahrbahn abgewandten Seite ein- und aussteigen. Halten sie mit ihrem Fahrzeug nicht auf dem Gehweg. Auch für "Eltern-Taxis" gilt: Im Absoluten Halteverbot darf man nicht anhalten. Auch nicht nur für kurze Zeit. Diese Bereiche sind vor Kindergärten und Schulen eingerichtet, um Autofahrern und Kindern die Sicht nicht zu versperren und ein sicheres Queren der Fahrbahn zu ermöglichen.
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Ortenaukreis - Ortenaukreis
9. Sep 2024 - 12:06 UhrPolizeipräsidium Offenburg: Sicherer Start ins neue Schuljahr - Zu relevanten Zeiten werden verstärkte Kontrollen durchgeführt

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