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Gesamte Regio - Stuttgart

7. Apr 2025 - 13:59 Uhr

196-Tage-Bilanz anlässlich der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen - An den Landgrenzen zur Schweiz und zu Frankreich im Zeitraum vom 16. September 2024 bis einschließlich 31. März 2025 erfolgten insgesamt 7.724 unerlaubte Einreisen


Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend
wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen
Schengenbinnengrenzen durch.

Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Stuttgart, welcher das gesamte Bundesland Baden-Württemberg umfasst, stellte die Bundespolizei an den Landgrenzen zur Schweiz und zu Frankreich im Zeitraum vom 16. September 2024 bis einschließlich 31. März 2025 insgesamt 7.724 unerlaubte Einreisen fest (Schweizer Landgrenze: 4.552 / Französische Landgrenze: 3.172).

Bei 6.515 Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt einreiseverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (Schweizer Landgrenze: 4.374 / Französische Landgrenze: 2.141). Hierbei erfolgten 6.327 Zurückweisungen (Schweizer Landgrenze: 4.330 / Französische Landgrenze: 1.997) und 188 aufenthaltsbeendende Maßnahmen
(Schweizer Landgrenze: 44 / Französische Landgrenze: 144). Insgesamt 293 Personen hinderte die Bundespolizei an einer Einreise nach Deutschland, da diese eine Wiedereinreisesperre besaßen (Schweizer Landgrenze: 110 / Französische Landgrenze: 183).

Zudem wurden 80 mutmaßliche Schleuser festgenommen (Schweizer Landgrenze: 48 / Französische Landgrenze: 32) und 840 strafprozessuale Festnahmen durchgeführt (Schweizer Landgrenze: 491 / Französische Landgrenze: 349).

Hintergrund:

Die Kontrollen betreffen seit dem 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt.

Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.

Hinweis:
Bei den Daten bis einschließlich Februar 2025 handelt es sich um Zahlen
der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei. Die Daten des Monats März 2025 basieren auf einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern.


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