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RegioTrends

Stadtkreis Freiburg - Freiburg

10. Nov 2006 - 09:03 Uhr

Stadt Freiburg und Betriebsrat der Freiburger Stadtbau schließen Vereinbarung zur sozialen Absicherung der Stadtbau-Beschäftigten bei einem Verkauf der städtischen FSB-Beteiligung

Ausschluss betriebsbedingter Änderungskündigungen gilt für alle heutigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum 31. Dezember 2012 (für über 52jährige bis Ende 2015) - Schutz der Beschäftigten ist unkündbare und unveränderbare Bedingung für jeden potentiellen Erwerber der Freiburger Stadtbau Auch Ansprüche aus Tarifvertrag für öffentlichen Dienst und der Zusatzversorgung
werden gesichert

Die Stadt Freiburg als Gesellschafterin der Freiburger Stadtbau GmbH
(FSB) und der Betriebsrat der FSB haben sich zum Schutz der FSBBeschäftigten
auf den Abschluss einer Vereinbarung geeinigt, die – vorbehaltlich
des Bürgerentscheids am 12. November - im Fall eines Verkaufs
der städtischen FSB-Beteiligung für die jetzigen Beschäftigten gelten
und damit eine bindende und nicht kündbare Verpflichtung für jeden
möglichen Erwerber sein soll. Das auf der Ebene der Verhandlungsführer
erzielte Ergebnis steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des
Gemeinderats und des Stadtbau-Betriebsrats. Damit ist bereits vor Beginn
des strukturierten Bieterverfahren ein wichtiger „Baustein“ der vom Gemeinderat
am 18. Juli beschlossenen Sozialcharta „gesetzt“, nämlich die
soziale Sicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Freiburger
Stadtbau.

Oberbürgermeister Dieter Salomon begrüßt das Ergebnis: „Ich freue mich,
dass der Betriebsrat nunmehr überzeugt ist, dass für die Stadt Freiburg
auch die Absicherung der Arbeitnehmerinteressen im Rahmen des strukturierten
Bieterverfahrens von konkreter Bedeutung ist." Die Vorsitzende
des Betriebsrats, Stefanie Fleer, stellt fest: „Die Stadt hat unsere Forderung
nicht vollumfänglich erfüllt, aber wir haben ein Ergebnis erzielen können,
mit dem die Arbeitnehmer der Stadtbau gut leben können."

Die Vereinbarung tritt mit dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem der Gemeinderat
die Durchführung eines Privatisierungsverfahrens der FSB beschließt
(vorbehaltlich des Bürgerentscheids voraussichtlich im Dezember 2006).

In den wichtigsten Punkten geht die Vereinbarung über die bisher gültigen
Betriebsvereinbarungen für die FSB-Beschäftigten hinaus. Diese sahen
bisher eine bis zum 30.06.2010 befristete Beschäftigungssicherung mit
dem grundsätzlichen Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen vor.
Die Vereinbarung sieht insbesondere folgende Punkte vor:

- Besitzstandswahrung: Alle bereits erworbenen Rechte der Beschäftigten
gelten weiter und werden nicht eingeschränkt.
- Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen bis
2012 bzw. 2015: Für die derzeit bei der Stadtbau beschäftigten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt bis zum 31. Dezember 2012
ein Schutz vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen. Für
Beschäftigte, die am 30. Juni 2007 das 52. Lebensjahr vollendet
haben, gewährt die Vereinbarung einen erweiterten Schutz vor betriebsbedingten
Beendigungskündigungen bis zum 31. Dezember
2015.
- Betriebsbedingte Änderungskündigungen: Änderungskündigungen
sind während derselben Fristen in solchen Fällen ausgeschlossen,
in denen damit eine Absenkung des Gehalts oder Lohns
der derzeit betroffenen Beschäftigten verbunden wäre.
- Aus-, Fort- und Weiterbildung: Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote
für die Beschäftigten sind im bisherigen Umfang zu
garantieren.
- Besitzstandswahrung des öffentlichen Tarifrechts: Für die heutigen
Beschäftigten gewährleistet die Vereinbarung eine Fortgeltung
des Besitzstandes aufgrund des Tarifvertrages für den öffentlichen
Dienst bis zum 30. Juni 2012.
- Zusatzversorgung: Die Beschäftigten der Stadtbau haben derzeit
Anspruch auf eine Zusatzversorgung aus der Zusatzversorgungskasse
Baden-Württemberg (ZVK). Die Vereinbarung garantiert für
die heutigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch weiterhin eine
Zusatz-Altersversorgung in mindestens wirtschaftlich gleichwertiger
Art und Höhe.
- Standortsicherung: Sitz der Freiburger Stadtbau (und damit der
Arbeitsplätze) wird auch nach einem Verkauf Freiburg bis mindestens
Ende 2017 bleiben.

Die in der Vereinbarung getroffenen Zusagen und Festlegungen werden
unkündbar und unveränderbar gegenüber einem künftigen Erwerber gültig
und sind damit bindende Kriterien in dem vorgesehenen Bieterverfahren
mit dem Ziel des Stadtbau-Verkaufs. Dies bedeutet: Jeder potentielle Erwerber
ist bis Ende 2017 an diese Vereinbarung gebunden; eine vorzeitige
Kündigung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(Pressemitteilung der Stadtverwaltung Freiburg und des Betriebsrats der Freiburger Stadtbau vom 09.11.2006)


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