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Gesamte Regio - Freiburg

19. Jul 2019 - 16:05 Uhr

Ausgleichstock unterstützt Gemeinden mit 24,5 Millionen Euro - Förderschwerpunkte sind Schulbauvorhaben und Kinderbetreuungseinrichtungen

Der Verteilungsausschuss für den Ausgleichstock hat gestern, 18. Juli, unter Vorsitz von Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer die Verteilung der Ausgleichstockmittel 2019 beschlossen. Der Ausgleichstock unterstützt finanzschwache Gemeinden bei der Finanzierung von kommunalen Einrichtungen.

Das Regierungspräsidium fördert die Gemeinden seit mehreren Jahren insbesondere bei den Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer betonte, dass auch in diesem Jahr wieder Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und die Kinderbetreuung höchste Priorität hatten. „Es ist mir ein Herzensanliegen, den Wünschen der Familien für eine optimale Kinderbetreuung gerecht zu werden und die Gemeinden bei den hierfür notwendigen Investitionen zu helfen“. 30 Schulen sowie 12 Kindergärten und Kleinkindeinrichtungen können sich über Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock mit insgesamt über 12,8 Millionen Euro freuen. Profitiert haben viele Gemeinden, die im Rahmen der Schulbauförderung nach dem Kommunal-Investitionsförderungsgesetz des Bundes oder nach der Verwaltungsvorschrift Kommunaler Sanierungsfonds Land für die Sanierung von Schulen Zuschüsse erhalten haben. Aber auch Investitionen in Neubauvorhaben und in die Erweiterung von bestehenden Einrichtungen, die an die heutigen Bedürfnisse für eine Ganztagesbetreuung der Kinder mit Mittagessen angepasst werden, wurden berücksichtigt.

Das Regierungspräsidium unterstützt mit den Ausgleichstockförderungen aber auch den Neu- und Umbau von Sportstätten, den Hochwasserschutz, Bauhöfe und Feuerwehreinrichtungen, die Sanierung von Rathäusern und den Ausbau von Straßen und Brücken.

Nicht alle Förderwünsche der Gemeinden konnten erfüllt werden. Immerhin konnten knapp 75 Prozent der Vorhaben teilweise oder ganz gefördert werden. Die zur Verfügung stehenden Ausgleichstockmittel von 24,5 Millionen Euro decken ca. 40 Prozent der Antragswünsche von über 60 Millionen Euro ab. Der Verteilungsausschuss hat insbesondere aufschiebbare oder weniger vordringliche Investitionen zurückgestellt. Einige Vorhaben wurden abgelehnt, weil die Gesamtfinanzierung des Vorhabens noch nicht gewährleistet ist.

Neben den Investitionsausgaben müssen die Gemeinden auch in der Lage sein, die Folgekosten einer Einrichtung zu tragen. Die Entscheidungen des Verteilungsausschusses sollen daher vermeiden, dass Gemeinden aufgrund eines Zuschusses und der damit einhergehenden Investition in eine riskante Finanzsituation gelangen.

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer betonte, dass durch die Förderung aus dem Ausgleichstock Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 157 Millionen Euro angestoßen werden. Voraussetzung für die Förderung eines Investitionsvorhabens im Ausgleichstock ist neben der mangelnden Leistungskraft der Gemeinde auch eine sparsame und wirtschaftliche Planung des Vorhabens. Das Regierungspräsidium hat hier eine wichtige Beratungsfunktion für die Gemeinden.

Über die Bewilligung der Ausgleichstockmittel entscheiden bei den Regierungspräsidien unabhängige Verteilungsausschüsse, die mit jeweils drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind.


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