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RegioTrends

Kreis Emmendingen - Endingen-Amoltern

14. Feb 2020 - 13:11 Uhr

Insektenfreundlichkeit in der Landwirtschaft: Streitobjekt Amolterer Heide in Endingen-Amoltern - Winzern droht ab 2022 „sozialverträglich ausgestaltetes“ Verbot von Pflanzenschutzmitteln

RT-Archivbild
RT-Archivbild

Nach der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers zum Insektenschutz und dessen Weiterentwicklung zum Entwurf des BiodivStärkG (Biodiversitätsstärkungsgesetz), geriet die Amolterer Heide ins Zentrum der Auseinandersetzung um Insektenfreundlichkeit in der Landwirtschaft.

Auf rund 8 ha Rebfläche droht den dort arbeitenden Winzern jetzt ab 2022 ein „sozialverträglich ausgestaltetes“ Verbot von Pflanzenschutzmitteln.

Da in den anderen Schutzgebietsklassen, die große Teile des Kaiserstuhls umfassen (Natura 2000- Gebiete), lediglich die Anwendung ohnehin geltenden Rechts vorgesehen ist (die Grundsätze zum integrierten Pflanzenschutz sind seit 2014 EU-weit für die gesamte Landwirtschaft bindend), konzentriert sich nun der Aufschrei der örtlichen Winzer auf diese paar Hektar, weil diese tatsächlich im Naturschutzgebiet liegen.

Der letzte Satz des Eckpunktes 5 (entspr. Art.1 § 34 Abs.4 BiodivStärkG-Entwurf) beinhaltet ja, dass der Gesetzgeber unbillige Härten für betroffene Winzer durch Zulassung bestimmter Mittel auch im Naturschutzgebiet abzuwenden gedenkt. Leider leiten die Winzer daraus nun die Forderung ab, dass sich für ihre Art der Bewirtschaftung dort überhaupt nichts ändern dürfte, weil alles andere „Enteignung“ sei.

Dies darf gerade in der Amolterer Heide nicht passieren! Die Amolterer Heide ist das älteste Naturschutzgebiet des Kaiserstuhls, zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung war das Gebiet komplett rebenfrei. In den 50-er bis 70-er Jahren wurden dann in einer Art Salamitaktik nach und nach die Rebflächen angepflanzt, ohne dass die Naturschutzverordnung ausgesetzt worden wäre. Die „normative Kraft des Faktischen“ wog eben schwerer als eine unverändert gültige Naturschutzgebietsverordnung.

Der BUND drängt darauf, die Ausgestaltung des Verbotes von Pestiziden bzw. die Zulassung bestimmter Mittel nicht in dem Sinne umzusetzen, wie einige Winzer das gerne verstanden haben wollen.

Es geht natürlich gar nicht, dass man erst ein Trockenrasen- Naturschutzgebiet zu 3/4 mit Reben zupflanzt, und dann sagt, das sei ein prägender Bestandteil des Naturschutzgebietes, deswegen brauchen wir die Ausnahmegenehmigung für unseren Pestizideinsatz.

Ein Ausschluss chemisch-synthetischer Mittel wäre das absolute Minimum dessen, was aus dem Sinn und Zweck eines Biodiversitätsstärkungsgesetzes abzuleiten wäre. Vielleicht kann man ja durch Flächentausch - im Sinne einer ganz kleinen Rebflurbereinigung - dahin gelangen, dass diese Flächen tatsächlich von Biowinzern bewirtschaftet werden.

(Presseinfo: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Regionalverband Südlicher Oberrhein, 14.02.2020)


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