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Gesamte Regio - Stuttgart

6. Mai 2020 - 18:45 Uhr

Maßnahmen bei der Rücknahme der Corona-Verordnung - Der Stufenfahrplan für Baden-Württemberg

Der Stufenfahrplan für Baden-Württemberg

Die Landesregierung plant in mehreren Stufen die Maßnahmen der Corona-Verordnung zurück zu nehmen. Der Stufenplan gilt vorbehaltlich der aktuellen Infektionslage in Baden-Württemberg. Für die allermeisten Öffnungen und Lockerungen gelten strenge Hygienevorgaben und Infektionsschutzmaßnahmen. Hier finden sie den Entwurf des Stufenplans. Dieser muss noch vom Kabinett verabschiedet werden. So dass es eventuell in Details noch Änderungen ergeben können.

Bereits geöffnet/erlaubt
Bildung

Notbetreuung bis 50 Prozent der Gruppengröße in Kitas.
Notbetreuung bis zur Hälfte des Klassenteilers bis zur Klassenstufe 7.
Schrittweise Öffnung für Abschlussklassen in den weiterführenden Schulen und Berufsschulen.
Stufenweise Öffnung der Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung und von privaten Bildungseinrichtungen.
Online-Semester an den Hochschulen und Präsenzbetrieb wenn nötig, etwa in Laboren.
Spielplätze dürfen wieder öffnen.

Dienstleistungen und Handel

Frisöre dürfen öffnen.
Alle nicht-körpernahen Dienstleistungen sind erlaubt.
Fußpflege darf öffnen.
Einzelhandelsgeschäfte dürfen unabhängig von ihrer Größe öffnen.

Gastronomie, Tourismus und Kultur

Beherbergungsbetriebe dürfen für Geschäftsreisende öffnen.
Gastronomie darf Lieferdienste und Außer-Haus-Verkauf anbieten – auch Eisdielen und Cafés.
Tierparks, Zoos und botanische Gärten dürfen öffnen.
Museen, Galerien und Ausstellungshäuser dürfen öffnen.

Gesundheit und Pflege

Beschränkungen für Zahnärzte sind aufgehoben. Es dürfen wieder alle Behandlungen durchgeführt werden.
Elektive Eingriffe in Krankenhäusern sind wieder möglich.

Veranstaltungen

Demonstrationen sind erlaubt (Artikel 8 Grundgesetz).
Gottesdienste dürfen wieder stattfinden.

Ab dem 11. Mai 2020
Kontaktbeschränkungen

Geschwister werden von Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen in privaten Räumen ausgenommen.
Künftig darf man auch mit den Personen eines weiteren Hausstands – also einer anderen Familie oder Wohngemeinschaft – rausgehen.

Bildung

Eingeschränkter Betrieb an Musikschulen und Jugendkunstschulen

Dienstleistungen und Handel

Sonnenstudios
Körpernahe Dienstleistungen mit vergleichbaren Hygienebedingungen wie Friseure können wieder angeboten werden. Dazu zählen:
Massagestudios
Kosmetikstudios
Nagelstudios
Tattoo-Studios
Piercingstudios

Freizeit, Sport und Vergnügen

Spielhallen und ähnliches dürfen wieder öffnen. Gastronomische Angebote sind nicht erlaubt.
Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt dürfen wieder den Betrieb aufnehmen, etwa Tennis, Golf, Bogenschießen etc.
Freiluft-Sport mit Tieren ist wieder möglich, etwa Reitanlagen und Hundeschulen.

Gesundheit und Pflege

Schrittweise Lockerung der Besuchsregelung in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen.

Verkehr

Fahrschulen können schrittweise wieder öffnen.
Sportboothäfen können wieder den Betrieb aufnehmen.
Luftsport ist wieder möglich.

Vor Pfingsten
Bildung

In Abstimmung mit den Trägern öffnet ab dem 18. Mai die Kinderbetreuung. Maximale Belegung bis 50 Prozent.
Öffnung der 4. Klassen in den Grundschulen ab dem 18. Mai.

Fahrplan für weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs
Gastronomie und Tourismus

Öffnung der Campingplätze und Wohnmobilstellplätze für Dauercamper mit autarker Versorgung.
Öffnung der Außengastronomie. In einem weiteren Schritt später Öffnung des Innenbereichs von Speisewirtschaften.
Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle.
Kontaktarm auszugestaltende Freizeitangebote wie etwa Minigolf oder Bootverleih werden wieder erlaubt.
Fahrradverleih zu touristischen Zwecken wird wieder möglich.

Sport

1. und 2. Fußball-Bundesliga dürfen den Spielbetrieb wieder aufnhemen. Sogenannte Geister- oder Wohnzimmerspiele.

Ab Pfingsten
Bildung

Ab dem 15. Juni sollen die Grundschulen wieder für die restlichen Jahrgänge öffnen. Im wöchentlichen Wechsel die Klassen 1/3 und 2/4.
Ab dem 15. Juni sollen die weiterführenden Schulen wieder für die restlichen Jahrgänge öffnen. Im wöchentlichen Wechsel die Klassen 5/6, 7/8 und am Gymnasium 9/10

Fahrplan für weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs
Gastronomie und Tourismus

Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze dürfen wieder touristische Gäste aufnehmen.
Öffnung von Besucherzentren und Freizeitparks.

Sport und Fitness

Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen, Indoorsporthallen und Indoorspielplätze sollen wieder öffnen können.
Spaß- und Freizeitbäder sollen zunächst nur für Schwimmkurse und Schwimmunterricht öffnen können.

Verkehr

Personen-Flussschiffahrt und Bodenseeschifffahrt soll den Betrieb wieder aufnehmen dürfen.

Derzeit nicht abschätzbar

Bei diesen Punkten sind Hygienekonzepte in Erarbeitung beziehungsweise in der Prüfung. Ein Datum für eine mögliche Öffnung steht derzeit aber noch nicht fest.
Dienstleistungen

Prostitutionsgewerbe.

Freizeit und Gastronomie

Saunen und Wellnessbereiche.
Der Innenbereich von Kneipen und Bars.

Kultur, Freizeit und Sport

Theater, Schauspiel, Ballett, Konzerte, Oper und Kinos.
Musikfestivals, Film-, Theater- und Musikfestivals.
Diskotheken.
Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
Freibäder.
Badeseen.
Bolzplätze.
Mannschaftssport.

Verkehr

Omnibusse im touristischen Verkehr.

Veranstaltungen

Fachmessen, Publikumsmessen, Volksfeste/Kirmes/Hocketse, Vereinsfeste, Kongresse, Feiern.
Großveranstaltungen sind voraussichtlich bis Ende des Jahres nicht möglich.

Fahrplan für weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs


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