Der Stufenfahrplan für Baden-Württemberg
Die Landesregierung plant in mehreren Stufen die Maßnahmen der Corona-Verordnung zurück zu nehmen. Der Stufenplan gilt vorbehaltlich der aktuellen Infektionslage in Baden-Württemberg. Für die allermeisten Öffnungen und Lockerungen gelten strenge Hygienevorgaben und Infektionsschutzmaßnahmen. Hier finden sie den Entwurf des Stufenplans. Dieser muss noch vom Kabinett verabschiedet werden. So dass es eventuell in Details noch Änderungen ergeben können.
Bereits geöffnet/erlaubt
Bildung
Notbetreuung bis 50 Prozent der Gruppengröße in Kitas.
Notbetreuung bis zur Hälfte des Klassenteilers bis zur Klassenstufe 7.
Schrittweise Öffnung für Abschlussklassen in den weiterführenden Schulen und Berufsschulen.
Stufenweise Öffnung der Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung und von privaten Bildungseinrichtungen.
Online-Semester an den Hochschulen und Präsenzbetrieb wenn nötig, etwa in Laboren.
Spielplätze dürfen wieder öffnen.
Dienstleistungen und Handel
Frisöre dürfen öffnen.
Alle nicht-körpernahen Dienstleistungen sind erlaubt.
Fußpflege darf öffnen.
Einzelhandelsgeschäfte dürfen unabhängig von ihrer Größe öffnen.
Gastronomie, Tourismus und Kultur
Beherbergungsbetriebe dürfen für Geschäftsreisende öffnen.
Gastronomie darf Lieferdienste und Außer-Haus-Verkauf anbieten – auch Eisdielen und Cafés.
Tierparks, Zoos und botanische Gärten dürfen öffnen.
Museen, Galerien und Ausstellungshäuser dürfen öffnen.
Gesundheit und Pflege
Beschränkungen für Zahnärzte sind aufgehoben. Es dürfen wieder alle Behandlungen durchgeführt werden.
Elektive Eingriffe in Krankenhäusern sind wieder möglich.
Veranstaltungen
Demonstrationen sind erlaubt (Artikel 8 Grundgesetz).
Gottesdienste dürfen wieder stattfinden.
Ab dem 11. Mai 2020
Kontaktbeschränkungen
Geschwister werden von Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen in privaten Räumen ausgenommen.
Künftig darf man auch mit den Personen eines weiteren Hausstands – also einer anderen Familie oder Wohngemeinschaft – rausgehen.
Bildung
Eingeschränkter Betrieb an Musikschulen und Jugendkunstschulen
Dienstleistungen und Handel
Sonnenstudios
Körpernahe Dienstleistungen mit vergleichbaren Hygienebedingungen wie Friseure können wieder angeboten werden. Dazu zählen:
Massagestudios
Kosmetikstudios
Nagelstudios
Tattoo-Studios
Piercingstudios
Freizeit, Sport und Vergnügen
Spielhallen und ähnliches dürfen wieder öffnen. Gastronomische Angebote sind nicht erlaubt.
Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt dürfen wieder den Betrieb aufnehmen, etwa Tennis, Golf, Bogenschießen etc.
Freiluft-Sport mit Tieren ist wieder möglich, etwa Reitanlagen und Hundeschulen.
Gesundheit und Pflege
Schrittweise Lockerung der Besuchsregelung in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen.
Verkehr
Fahrschulen können schrittweise wieder öffnen.
Sportboothäfen können wieder den Betrieb aufnehmen.
Luftsport ist wieder möglich.
Vor Pfingsten
Bildung
In Abstimmung mit den Trägern öffnet ab dem 18. Mai die Kinderbetreuung. Maximale Belegung bis 50 Prozent.
Öffnung der 4. Klassen in den Grundschulen ab dem 18. Mai.
Fahrplan für weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs
Gastronomie und Tourismus
Öffnung der Campingplätze und Wohnmobilstellplätze für Dauercamper mit autarker Versorgung.
Öffnung der Außengastronomie. In einem weiteren Schritt später Öffnung des Innenbereichs von Speisewirtschaften.
Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle.
Kontaktarm auszugestaltende Freizeitangebote wie etwa Minigolf oder Bootverleih werden wieder erlaubt.
Fahrradverleih zu touristischen Zwecken wird wieder möglich.
Sport
1. und 2. Fußball-Bundesliga dürfen den Spielbetrieb wieder aufnhemen. Sogenannte Geister- oder Wohnzimmerspiele.
Ab Pfingsten
Bildung
Ab dem 15. Juni sollen die Grundschulen wieder für die restlichen Jahrgänge öffnen. Im wöchentlichen Wechsel die Klassen 1/3 und 2/4.
Ab dem 15. Juni sollen die weiterführenden Schulen wieder für die restlichen Jahrgänge öffnen. Im wöchentlichen Wechsel die Klassen 5/6, 7/8 und am Gymnasium 9/10
Fahrplan für weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs
Gastronomie und Tourismus
Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze dürfen wieder touristische Gäste aufnehmen.
Öffnung von Besucherzentren und Freizeitparks.
Sport und Fitness
Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen, Indoorsporthallen und Indoorspielplätze sollen wieder öffnen können.
Spaß- und Freizeitbäder sollen zunächst nur für Schwimmkurse und Schwimmunterricht öffnen können.
Verkehr
Personen-Flussschiffahrt und Bodenseeschifffahrt soll den Betrieb wieder aufnehmen dürfen.
Derzeit nicht abschätzbar
Bei diesen Punkten sind Hygienekonzepte in Erarbeitung beziehungsweise in der Prüfung. Ein Datum für eine mögliche Öffnung steht derzeit aber noch nicht fest.
Dienstleistungen
Prostitutionsgewerbe.
Freizeit und Gastronomie
Saunen und Wellnessbereiche.
Der Innenbereich von Kneipen und Bars.
Kultur, Freizeit und Sport
Theater, Schauspiel, Ballett, Konzerte, Oper und Kinos.
Musikfestivals, Film-, Theater- und Musikfestivals.
Diskotheken.
Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
Freibäder.
Badeseen.
Bolzplätze.
Mannschaftssport.
Verkehr
Omnibusse im touristischen Verkehr.
Veranstaltungen
Fachmessen, Publikumsmessen, Volksfeste/Kirmes/Hocketse, Vereinsfeste, Kongresse, Feiern.
Großveranstaltungen sind voraussichtlich bis Ende des Jahres nicht möglich.
Fahrplan für weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs
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Gesamte Regio - Stuttgart
6. Mai 2020 - 18:45 UhrMaßnahmen bei der Rücknahme der Corona-Verordnung - Der Stufenfahrplan für Baden-Württemberg
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