Ab heute, 19. Oktober 2020 dürfen beim aktuell auf dem Messegelände stattfindenden Freiburger Herbstvergnügen maximal 100 Besucher_innen zeitgleich auf dem Veranstaltungsgelände anwesend sein. Hiermit reagiert die Veranstalterin Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) in enger Absprache mit dem Schaustellerverband Freiburg e.V. auf die Rechtsverordnung der baden-württembergischen Landesregierung vom 18. Oktober 2020 in der ab 19. Oktober gültigen Fassung. Die Rechtsverordnung der baden-württembergischen Landesregierung begrenzt die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen ab dem 19. Oktober 2020 auf maximal 100 Personen.
Die Verordnung der Landesregierung ist unter folgendem Link zu finden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.
Für das am Freitag, 16. Oktober gestartete Freiburger Herbstvergnügen, das als Corona-konforme Ersatzveranstaltung zur Freiburger Herbstmess‘ geplant wurde, liegt ein erfolgreiches Wochenende mit täglich bis zu 4.300 Besuchern zurück, wobei die bisher gültige Maßgabe von maximal 500 zeitgleich anwesenden Besucher_innen auf dem Veranstaltungsgelände nicht überschritten wurde.
Die Schausteller des Herbstvergnügens haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, an der Durchführung der Veranstaltung festzuhalten: „Für viele Schausteller ist das Freiburger Herbstvergnügen die erste Einnahme-möglichkeit in diesem Jahr. Nach einem gelungenen ersten Veranstaltungswochenende möchten wir auch unter den geänderten Rahmenbedingungen weitermachen“, so Benjamin Buhmann vom Schaustellerverband Freiburg e.V.
„Die FWTM als Veranstalterin freut sich, dass die auf dem Freiburger Herbstvergnügen tätigen Schausteller so entschlossen sind, die Veranstaltung auch unter der Teilnehmerbegrenzung von max. 100 Personen weiter durchzuführen. Die Gesundheit aller steht dabei natürlich an erster Stelle.
Daher werden während der Veranstaltung die geltenden baden-württembergischen Landesvorgaben in der jeweils gültigen Verordnung eingehalten. Des Weiteren besteht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes“, so FWTM-Geschäftsführer Daniel Strowitzki.
Da das Freiburger Herbstvergnügen nicht als Jahrmarkt, sondern als Veranstaltung gilt, ist zu Zwecken der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen gegenüber den zuständigen Behörden eine Personenregistrierung vor Ort vor Betreten des Geländes erforderlich. So müssen Besucher_innen ein Formular zur Datenerhebung ausfüllen und abgeben.
Das Freiburger Herbstvergnügen soll noch bis Sonntag, 25. Oktober 2020 stattfinden. Montag bis Samstag öffnen die Schausteller von 14 bis 22 Uhr und sonntags von 11 bis 22 Uhr ihre Buden. Der Eintritt beläuft sich auf 2 Euro pro Person, Eintrittskarten sind vor Ort erhältlich. Der Eintritt wird genutzt, um die für das zusätzliche Personal, Desinfektionsmittel, Umzäunung sowie Einlasskontrollen anfallenden Kos-ten zu decken. Parkplatzgebühren fallen keine an. Bedingt durch die maximale Besucheranzahl von 100 Besuchern zeitgleich, ist mit erhöhten Wartezeiten am Eingangsbereich zu rechnen.
Weitere Informationen zur Veranstaltung gibt es auf dem Facebook-Kanal der Freiburger Mess‘, online unter https://www.face-book.com/FreiburgerMess.
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Stadtkreis Freiburg - Freiburg
19. Oct 2020 - 11:51 UhrDer Spaß geht weiter! Freiburger Herbstvergnügen jetzt jedoch mit neuer Besucherbegrenzung - 100 Personen dürfen zeitgleich auf dem Veranstaltungsgelände sein - Impressionen vom Sonntagabend
Freiburger Herbstvergnügen - Familienspaß!
Bild: FSRM
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