Die Bauwirtschaft Baden-Württemberg akzeptiert die Einführung eines so genannten CO2-Schattenpreises im neuen Klimaschutzgesetz, da dieser eine gewisse Technologieoffenheit bei der Vergabe für die beste und wirtschaftlichste Lösung verspricht. Leider wurde der Änderungsvorschlag des Verbandes - nämlich bereits in der Planung dafür zwingend auch technische Varianten zu untersuchen - nicht verpflichtend im Gesetzestext mit aufgenommen.
„Damit wird der ursprüngliche Gedanke des CO2-Schattenpreises ausgehebelt“, kritisiert Hauptgeschäftsführer Thomas Möller. Denn er befürchtet, dass der Punkt im novellierten Klimaschutzgesetz zu Wettbewerbsverzerrungen führt. „Es darf durch die zusätzliche Schattenbepreisung, die schon in der Planungs- und Ausschreibungsphase berücksichtigt werden muss, nicht dazu kommen, dass bestimmte Baustoffe bzw. Bauweisen von vornherein teurer veranschlagt und damit ausgeschlossen werden, nur weil keine vergleichenden technischen Untersuchungen für die gesamte Lebensphase eines Gebäudes vorgenommen wurden. Hier ist das Gesetz nicht konsequent zu Ende gedacht, womöglich zum Nachteil unserer Betriebe, die hauptsächlich massiv bauen.“
Im Rahmen der Novellierung des neuen Klimaschutzgesetzes ist eigentlich vorgesehen, den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerkes zu betrachten und so die CO2-Bilanz der verschiedenen Baustoffe über einen längeren Zeitraum zu berechnen - beginnend beim Einsatz von Rohstoffen für die Herstellung der Bauprodukte über die Phasen der Errichtung und Nutzung des Bauwerkes bis hin zum Rückbau und Recycling. „Nur diese Langzeitbetrachtung würde einen fairen Wettbewerb garantieren. Und der ist nur möglich, wenn alle Bauweisen sowie deren Weiterentwicklung und Innovationen berücksichtigt werden.“
Info: BAUWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.
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2. Feb 2023 - 18:55 UhrNachbesserung am novellierten Klimaschutzgesetz gefordert - Verband befürchtet Wettbewerbsverzerrungen durch falsche Anwendung der CO2-Schattenbepreisung
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