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Ortenaukreis - Lahr

11. Oktober 2025: Warentauschtag in der Ortenauhalle Lahr - Gebrauchsgegenstände finden neue Besitzer

11. Oktober 2025: Warentauschtag in der Ortenauhalle Lahr.
Warentauschtag in Lahr im März 2025.

Foto: Stadt Lahr
11. Oktober 2025: Warentauschtag in der Ortenauhalle Lahr.
Warentauschtag in Lahr im März 2025.

Foto: Stadt Lahr

Der nächste Warentauschtag findet am Samstag, 11. Oktober 2025, in der Ortenauhalle in Lahr statt. Die Halle befindet sich im Mauerweg 5, direkt gegenüber dem Sportpark Lahr.

Sinn des Warentauschtags der Stadt Lahr und des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft des Ortenaukreises ist es, wertvolle Ressourcen zu schonen und gleichzeitig die Möglichkeit zu bieten, nützliche Dinge zu tauschen oder zu verschenken, die für die Entsorgung viel zu schade sind. Dies ist eine gute Gelegenheit, um zu Hause Platz zu schaffen und gleichzeitig anderen eine Freude zu bereiten.

„Wir freuen uns darauf, wenn das wachsende Interesse am Warentauschtag in Lahr weiterhin gesteigert werden kann. Jeder hat doch Dinge zuhause, die er nicht mehr benutzt und geneigt ist, sie einfach wegzuwerfen – aber eine andere Person würde sich darüber freuen“, sagt Organisator Mathias Pieper von der Abteilung Grün und Umwelt der Stadt Lahr. „So werden Ressourcen, Energie und Geld gespart, was im Interesse aller sein müsste.“

Die Warenannahme findet von 13 bis 14:45 Uhr statt. Hierfür kann der Haupteingang der Ortenauhalle genutzt werden. Parkmöglichkeiten sind direkt vor der Halle oder weiter südlich an der Mehrzweckhalle reichlich verfügbar.

Angenommen werden: Geschirr, Gläser, Besteck, Küchengeräte, Kochtöpfe, Spielzeug, Taschen, Körbe, Rucksäcke, Aktentaschen, Ziergegenstände, Stühle, Kleinmöbel, Bücher, Schlittschuhe, Inliner, Schlitten, Werkzeug, Bastelbedarf, Bücher, Spiele, Schallplatten, Elektrogeräte, Dreiräder und vieles mehr.

Nicht angenommen werden: verschmutzte oder beschädigte Gegenstände, veraltete Elektronikgeräte, insbesondere alte Monitore und Drucker, große Möbel, Autoreifen, Skier und Skizubehör, Matratzen, Federbetten und Teppichböden sowie Videokassetten. Zu große und sperrige Gegenstände werden ebenfalls nicht angenommen.

Von 15 bis 16 Uhr können dann die Waren abgeholt werden. Jede Person kann so viel mitnehmen, wie sie tragen kann. Wer etwas mitnimmt, zahlt am Ausgang einen einmaligen Mitnahmepreis von insgesamt drei Euro pro Person. Die Gegenstände werden nicht auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft. Für Mängel und Schäden, die durch die Nutzerinnen und Nutzer der Gegenstände eventuell entstehen, wird nicht gehaftet.

Zusätzlich wird es einen Kuchen- und Getränkestand für wartende Besucherinnen und Besucher geben.

(Presseinfo: Stadt Lahr, 06.10.2025)


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