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11. Jun 2018 - 11:00 Uhr

Fußball-WM 2018 in Russland - Tipps des ADAC Südbaden für Anreise und Aufenthalt

Fußball-WM 2018 in Russland

Tipps des ADAC Südbaden für Anreise und Aufenthalt
Die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland – ab Donnerstag rollt der Ball! Fans, die Jogis Jungs begleiten wollen, müssen einige Formalitäten beachten, um nicht im Abseits zu landen. Der ADAC Südbaden hat die wichtigsten Verkehrs-Tipps für die Anhänger zusammengestellt:
Anreise mit dem eigenen Auto: Zusätzlich zum Führerschein (Pflicht ist der deutsche Führerschein gemeinsam mit dem Internationalen Führerschein oder mit einer beglaubigten russischen Übersetzung des deutschen Führerscheins) müssen diese Dokumente mitgeführt werden:

• die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung in russischer Sprache oder einem internationalen Zulassungsschein

• Grüne Versicherungskarte mit dem Eintrag der Länderbezeichnung Russland oder dem Länderkürzel "RUS" 

• D-Schild mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm

• Zolleinfuhrerklärung (erhältlich an der Grenze)
Mietfahrzeuge: „Deutsche Autovermieter erlauben eine Einreise in das WM-Land nicht!“ berichtet Clemens Bieniger. Der Vorsitzende des ADAC Südbaden: „Wer in Russland ein Kfz anmietet, sollte sich für eine Unfallsituation absichern durch“:

• eine Vollkaskoversicherung für den Sachschaden am Mietwagen

• den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen

• den Abschluss einer Traveller-Police für den Fall nicht ausreichender Mindestversicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung

• eine Auslandskrankenversicherung zur Abdeckung von Krankenbehandlungskosten

Wichtige Verkehrsbestimmungen: In Russland muss tagsüber auf Autobahnen und außerorts ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden. Die zulässige Geschwindigkeit für Pkw und Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen beträgt auf Autobahnen 110 km/h, außerorts 90 km/h und innerorts 60 km/h. Was besonders feiernde Fans beachten sollten: Die Promillegrenze beträgt 0,0. Tempoverstöße und Alkoholvergehen werden hart bestraft…!
Geldbußen: In Russland dürfen Verkehrssünder nicht an Ort und Stelle bezahlen. Die Buße muss per Bankzahlung erfolgen. Und: Russische Bußgelder können in Deutschland nicht zwangsweise eingetrieben werden.

Verhalten bei Unfällen: „Bei einem Unfall keine fremdsprachigen Schriftstücke unterzeichnen, deren Inhalt nicht verständlich sind“, rät Clemens Bieniger. „Da die Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung relativ niedrig sind, ist im Falle eines nicht selbst verschuldeten Unfalls nicht mit einer vollständigen Erstattung des Schadens zu rechnen“, erklärt der Vorsitzende des ADAC Südbaden. Um den offenen Betrag nicht selbst leisten zu müssen, lohnt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung.

(Medieninfo: ADAC Südbaden, Freiburg, 11.06.2018)


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