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31. Jul 2024 - 15:58 Uhr

Fußball: Verbandsgericht entscheidet für Landesliga-Verbleib eines Schiedsrichters - Einleitung eines weiteren Disziplinarverfahrens gegen Funktionär wurde geprüft und abgelehnt


Das Verbandsgericht des SBFV hat einer Beschwerde eines Landesliga-Schiedsrichters stattgegeben und entschieden, dass dieser auch in der kommenden Saison in der Landesliga pfeifen darf. Gegen den Schiedsrichter wurde allerdings ein Disziplinarverfahren eröffnet. Eine Einleitung eines weiteren Disziplinarverfahrens gegen einen Funktionär wurde geprüft und abgelehnt.

Im Juni hatte ein Landesliga-Schiedsrichter gegen eine Verwaltungsentscheidung, dass er als Schiedsrichter von der Landesliga in die Bezirksliga absteigen muss, Beschwerde eingelegt und darüber hinaus auf, aus seiner Sicht, unsachgemäße, diskriminierende und benachteiligende Handlungen hingewiesen. Daraufhin wurde dem Schiedsrichter Anfang Juli mitgeteilt, dass das Verbandsgericht zunächst über die Beschwerde entscheidet und im Anschluss daran die weitergehenden Vorwürfe durch das Verbandspräsidium geprüft und bewertet würden.

Das Verbandsgericht hat nun in der Beschwerdesache des Schiedsrichters entschieden und festgestellt, dass die Verwaltungsentscheidung des Verbandsschiedsrichterausschusses bzgl. des Abstiegs des Schiedsrichters nicht rechtskonform zustande gekommen ist und der Schiedsrichter auch in der Saison 2024/2025 in der Landesliga zu verbleiben hat.

Disziplinarverfahren wegen öffentlicher Äußerungen eingeleitet:
Kurze Zeit nach seiner ersten Kontaktaufnahme mit dem Verbandspräsidium veröffentlichte der Schiedsrichter seine Beschwerde und die darüberhinausgehenden Vorwürfe im Wortlaut auf unterschiedlichen Kanälen und Sozialen Medien. In den vergangenen Wochen äußerte er sich mehrfach hämisch und teils strafrechtlich relevant über die Verbandsführung und ging dabei auch einzelne Funktionsträger persönlich an. Aus diesem Grund hat das Verbandspräsidium den Antrag auf Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen den Schiedsrichter gestellt, welchem der Verbandsvorstand zugestimmt hat. Das Verbandsgericht wird nun hierüber entscheiden. Bis zum Abschluss des Verfahrens ruhen die Rechte und Pflichten des Schiedsrichters.

Vorwürfe gegen Verbandsfunktionär eingehend geprüft:
Wie dem Schiedsrichter mitgeteilt wurde, hat das Verbandspräsidium die Entscheidung des Verbandsgerichts zum Anlass genommen und die weitergehenden Vorwürfe des Schiedsrichters gegenüber einem Funktionär des SBFV gesichtet und geprüft. Hierzu wurden u.a. Belege und Stellungnahmen von in Vorwürfen genannten Personen eingeholt. Anschließend hat das Präsidium den gesamten Vorgang dem Verbandsvorstand zur Entscheidung vorgelegt. Auf Basis der vorgebrachten Belege und Stellungnahmen hat sich der Verbandsvorstand gegen eine Einleitung eines Disziplinarverfahrens entschieden.

SBFV-Präsident Dr. Reinhold Brandt zur Entscheidung:
„Das Urteil des Verbandsgerichts in der Beschwerdesache hat gezeigt, dass unser Verband über ein funktionierendes und wirksames Rechtssystem verfügt. Die über die Beschwerde hinausgehenden Vorwürfe des Schiedsrichters nehmen wir ebenfalls sehr ernst. Wir haben diese gründlich geprüft und dem Vorstand zur abschließenden Beurteilung vorgelegt.
Es steht außer Frage, dass wir uns ein Schiedsrichterwesen wünschen, in dem Fairplay nicht nur diskutiert, sondern von allen Beteiligten, sowohl intern als auch extern, gelebt wird.
Enttäuscht sind wir jedoch vom Verhalten des Schiedsrichters in der Öffentlichkeit. Natürlich steht es jedem frei, die Öffentlichkeit zu informieren und den Dialog zu suchen. Dabei muss jedoch die Sache im Vordergrund stehen und der gesetzliche Rahmen darf nicht überschritten werden. Leider war dies im vorliegenden Fall nicht immer der Fall, weshalb der Verbandsvorstand ein Disziplinarverfahren eingeleitet hat."

(Presseinfo: Südbadischer Fußballverband e.V., 31.07.2024)


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