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RegioTrends

Stadtkreis Freiburg - Freiburg

13. Sep 2019 - 13:25 Uhr

Handelsverband Südbaden stellte Wirtschaftsentwicklung des Einzelhandels im ersten Halbjahr vor - Verbraucher nehmen aktuellen gesamtwirtschaftlichen Abschwung zur Kenntnis, Stimmung bleibt jedoch stabil

Wirtschaftsentwicklung des Einzelhandels im 1. Halbjahr 2019:

Das Bruttoinlandsprodukt ist im zweiten Quartal 2019 um 0,1 Prozent im Vergleich zum Vorquartal gesunken. Ursache für die schwache wirtschaftliche Entwicklung war das globale wirtschaftliche Umfeld mit Handelskonflikten, geopolitischen Krisen und dem Brexit. Dies hat insbesondere die stark exportorientierte deutsche Industrie getroffen. Der Konsum entwickelt sich in diesem Umfeld robust und trotzt dem gesamtwirtschaftlichen Abwärtstrend. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass die konjunkturelle Abkühlung den Arbeitsmarkt bisher noch nicht erreicht hat. Die Zahl der Erwerbstätigkeit lag im Juli bei rund 45,1 Millionen Personen. Dies sind 358.000 Personen (+0,8 Prozent) mehr, als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Auch die Arbeitnehmerentgelte sind kräftig gestiegen. Die Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer lagen im zweiten Quartal rund 4,9 Prozent über dem Niveau des zweiten Quartals 2019. Bei den Nettolöhnen und -gehältern betrug der Anstieg 4,8 Prozent.

Die Verbraucher nehmen den aktuellen gesamtwirtschaftlichen Abschwung zur Kenntnis, ihre Stimmung bleibt jedoch stabil. Der eigene Arbeitsplatz und steigende Einkommen wirken aktuell noch deutlich positiver, als konjunkturelle Negativeffekte.

Die drittstärkste Wirtschaftskraft in Deutschland – der Einzelhandel – mit ca. 3 Mio. Beschäftigten konnte bundesweit den Umsatz im 1. Halbjahr um 3,5 % (real 2,8 %) steigern.

Baden-Württemberg lag mit 2,2 % (real 1,4 %) Wachstum unter dem Bundesschnitt. Viele Unternehmen hatten sich angesichts guter Rahmenbedingungen für den Konsum und der erwarteten positiven Binnenkonjunktur deutlich mehr erhofft.

Von den insgesamt guten Rahmenbedingungen profitieren jedoch nicht alle Bereiche des Einzelhandels in gleichem Maße. Abermals sind es die kleinen und mittelständischen Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten, die eine deutlich schlechtere Umsatz- und Gewinnentwicklung zeigen. Der Aufwärtstrend der letzten Jahre geht am mittelständischen Einzelhandel in vielen Fällen vorbei.

Entwicklung nach Branchen:

Unterhaltungselektronik und Weiße Ware:
HEMIX ist der Index zum deutschen Markt für Home-Electronics.

Neben der klassischen Unterhaltungselektronik umfasst der Index die Märkte der Telekommunikation und Informationstechnologie sowie seit 2017 auch Elektro-Groß- und Kleingeräte.

Der Index ist im 1. Halbjahr 2019 mit einem Minus von 1,4 % leicht unter Vorjahres-Niveau. In den Monaten Januar bis Juni 2019 wurde ein
Gesamt-Volumen von 19,2 Mrd. erreicht.

Differenziert:
Unterhaltungselektronik verfehlte den Vorjahresumsatz um 7,1 %. Hierbei sticht hervor der Rückgang beim Verkauf von Fernsehgeräten, dieser liegt bei – 10,1 %. Hierfür war nicht verantwortlich die verkauften Stückzahlen (lediglich 1,5 % minus), sondern der schmerzliche Preisverfall. Trotz vergrößerter Bildschirme, besserer Qualität und höherer Ausstattung verfielen die Preise um durchschnittlich 8,7 %.

Trendsetter und Kundenliebling waren einmal mehr die Core Wearables
(Computer-Uhren, Datenbrillen, Fitness-Tracker und elektronische Kleidung)

Hier gibt es eine Umsatzsteigerung um fast 43 %, der Durchschnittspreis der Smartphones stieg um 0,7 % auch Elektro-Großgeräte verzeichnen ein Umsatzplus von 1,7 %, Elektro-Kleingeräte wuchsen um 7,1 %.

Lebensmittel-Handel:

Im ersten Halbjahr im Vergleich zum ersten Halbjahr 2018 ist ein Umsatzanstieg von 1,5 % errechnet worden. Für die ersten drei Quartale des Jahres 2019 rechnet der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels mit einem Umsatz von 172,9 Mrd. Dies entspräche einem Plus von 2,1 % zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Für das Kalenderjahr erwartet der BVLH einen Gesamterlös von 221,6 Mrd. (Plus
2,2%).

Drogerien und Supermärkte konnten ihren Umsatz in ersten Halbjahr am stärksten erhöhen. Für Drogerien im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2,8% Plus bzw. bei den Supermärkten 2,3 %, die traditionell in Südbaden besonders gut vertreten sind. Die Umsatzentwicklung im Discount lag bei 0,1 % über dem Vorjahresniveau. SB-Warenhäuser verzeichnen einen Umsatzrückgang von 0,4 %.

Textil:

Der mittelständische Modefachhandel konnte im ersten Halbjahr 2019 ein pari erzielen. Damenbekleidung hat etwas besser abgeschnitten als die Herrenmode. Rückgänge gibt es bei der Kinderbekleidung.

Die vertikalen Modeketten (beispielsweise Zara und H & M) konnte keine positive Sonderentwicklung aufzeigen (anders als in der Vergangenheit)

Nach dem statistischen Bundesamt ist bis Ende Juni für den Bekleidungshandel ein vorläufiges Umsatzminus von 1 % errechnet worden.

Möbel:

Einzelhandel mit Wohnmöbel in der Zeit von Januar – Juni: eine Umsatzsteigerung in Höhe von 2,29 % (der Mai war extrem stark) Industrie spricht von einem Umsatzrückgang von 1,7 %.

Die ersten fünf Monate der Bürowirtschaft waren durchweg positiv. Der Streckenbereich (B2B) konnte sich weiter behaupten, Büroeinrichtung
wächst weiter.

Schuh- und Lederwaren-Fachhandel:

Der spezialisierte Schuhhandel konnte ein Umsatzplus in Höhe von 2,6 % erzielen.

Sportfachhandel:

Der Verband Deutscher Sportfachhandel e.V. prognostiziert für 2019 ein Wachstum von 2 %. Damit stagniert das Wachstum auf hohem Niveau und liegt im Bereich des Vorjahres. Der Sportfachhandel profitiert weiter von der günstigen Lage am Arbeitsmarkt und damit verbundenen steigenden Einkommen. Er spürt allerdings auch, vor allem beim Wintersportgeschäft, den demographischen Wandel. Die Zahl der nachwachsenden jungen Wintersportler wird sich auch 2019 nicht ändern.

Lederwaren und Reisegepäck:
Hier gilt es ein Umsatzminus in Höhe von 2,6 % zu verkraften.

Spielwaren:
Der Baby-Boom in Deutschland stabilisiert sich weiter auf hohem Niveau. Für das Jahr 2018 rechnet das statistische Bundesamt eine Stabilisierung der Geburtenrate von Plus 0,3 % gegenüber dem Vorjahr. Im Jahre 2018 im Bereich leichte und kompakte Kinderwagen ein Umsatzplus von 1,6 %

Autokindersitze:
Im ersten Halbjahr 2019 ein Plus von 8 %

Baby-und Kleinkinderspielzeuge:
Im Jahre 2018 eine Umsatzsteigerung um 2,4 %, bei Spielzeugen für unter 3-Jährige

Farben / Tapeten / Bodenbelag / Heimtextilien:

Nach der amtlichen Statistik ohne Umsätze von reinen Online-Shops ergibt sich folgende Übersicht:

Von Januar bis Juni 2019 in den Teilbranchen:
Tapeten, Gardinen, Teppiche, Bodenbeläge ein Umsatzplus von 5 % Farbe, Lack, Bau- und Heimwerkerbedarf ein Umsatzplus von 4,5 % Bettwaren, Haustextilien, Meterwaren ein Umsatzminus von 1,4 % Wohnmöbel ein Umsatzplus von 2,3 %.

Online-Handel:

Das Wachstum im Online-Handel ist im Jahre 2018 etwas schwächer gewesen als prognostiziert. Der Zuwachs betrug 9,1 %. Für das Jahr 2019 wird ein Wachstum von 8,5 % erwartet. In absoluten Zahlen wird für das Jahr 2019 ein Umsatz von ca. 58 Mrd (netto) erwartet.

Der Online-Anteil am Gesamteinzelhandelsumsatz (im engeren Sinne), das heißt ohne Apotheken, Kfz-, Brennstoff- und Kraftstoffhandel wird für das Jahr 2019 auf 10,8 % prognostiziert. (Im Vorjahr 10,1 %)

Die Branchen Fashion und Consumer-Elektonics erwirtschaften rund die Hälfte des Umsatzes im Online-Handel (49,2 % im Jahre 2018). Es lässt sich aber eine Verschiebung von diesen großen Kernbranchen zu den kleineren Branchen erkennen. Wachstumstreiber sind vor allem die Sparten Heimwerken und Garten, Wohnen und Einrichten, Freizeit und Hobby und FMCG (Fast Moving Consumer Goods – Konsumgüter die besonders häufig gekauft und der Regel täglich benötigt werden wie beispielsweise Lebensmittel, Reinigungsmittel und Körperpflegeprodukte)

Der zunehmende Online-Handel zeigt die Folgen für den stationären Handel in einigen Branchen besonders deutlich auf. Die Branchen Fashion und Accessoires, Unterhaltungselektronik und Heimwerken und Garten haben im stationären Handel im Jahre 2018 zwischen 3 und 4,3 % an Umsatz verloren, hingegen im Online-Bereich ein Wachstum erfahren. Die Branche spricht hier von Kannibalisierungseffekten.

Während in den stark wachsenden Online-Branchen FMCG und Heimwerken und Garten sowohl offline wie auch online Umsatzzuwächse zu verzeichnen waren. Die stationären Händler gewinnen zunehmend Anteile in Online-Geschäft. Nach Umfragen des HDE unterhält jeder vierte stationäre Händler einen Online-Shop. Circa 15 % der Händler verkaufen ihre Waren über Online-Marktplätze. Die stationären Händler holen daher online auf. In den letzten Jahren konnten kontinuierlich Anteile hinzugewonnen werden, während Internet-Pure-Player nach einer Stagnation 2017 im Jahre 2018 Anteile eingebüßt haben.

Auf Amazon (als Internet-Pure-Player) und Amazon Market Place entfielen im Jahre 2018 etwa 46 % des Online-Umsatzes (19 % Amazon und 27 % Amazon Market Place) Der Anteil des Eigenhandels von Amazon ist um 2 % gesunken während Market Place um 2 % zulegen konnte.

Der stationäre Fachhandel ist nach wie vor der bedeutendste Vertriebskanal im Deutschen Einzelhandel. Die Online-Anteile des Fachhandels steigen stetig und weisen eine zunehmende Aktivität des Fachhandels auf. Insgesamt bleiben die Online-Anteile jedoch unter dem jeweiligen Branchendurchschnitt.

Interessant ist auch, dass die Anzahl der Online-Shopper vor allem bei den über 60-jährigen zunimmt. Bei den vorgestellten Zahlen ist es daher auch nicht verwunderlich, dass die durchschnittlichen Online-Ausgaben je Online-Shopper steigen.

Auch ist feststellbar, dass die Fokussierung der Verbraucher online zunimmt. Der Anteil der selektiven Käufer, also derjenigen, die sowohl offline wie auch online einkaufen zugenommen hat.

Schweiz und Frankreich:

Mehr denn je müssen Handelsgeschäfte einen Grund geben, warum man zum einen stationär einkauft und zum anderen genau in dieses Geschäft geht. Dafür müssen die Auswahl, das Personal und der Service stimmen. Wir berichteten bereits mehrfach, dass das quantitative Angebot an der Grenze überdurchschnittlich ist, und dass sich die Unternehmen entlang der Grenze auch qualitativ permanent weiterentwickelt haben. Dies beweisen eine Vielzahl von Preisen, die die Unternehmen errungen haben. Jüngste Beispiele sind Edeka Schmidt mit ihrem XL Markt in Bad Säckingen. Die Firma entschied den „Zukunftspreis Handel“ Baden-Württemberg 2019 für sich. Die Jury überzeugte ein klares Unternehmensprofil auch im digitalen Bereich, konsequente Kundenorientierung, offene Mitarbeiterorientierung auch im Bereich Inklusion und nachhaltiges Handeln. Im Geschäft wurde in gelungener Art der Trend zur Verbindung von Einzelhandel und Gastronomie umgesetzt. Ferner holte REWE mit seinem Markt in Weil-Haltingen den Titel „Supermarkt des Jahres 2019“ vom Fachmagazin Lebensmittel Praxis.

Ein freier Austausch von Waren und Personen ist unerlässlich, um über die Grenze hinweg Handel treiben zu können. Und so sind wir froh, dass der Europäische Gerichtshof den Autobahnmaut-Plänen von Ex-Verkehrsminister Dobrindt und seinem Nachfolger Scheuer eine Absage erteilt hat.

Schweiz:

Die Zuflüsse aus der Schweiz sind weiter auf gutem Niveau. Wir mussten aber bereits 2017 und 2018 von einem rückläufigen Trend berichten. Dieser setzte sich auch im ersten Halbjahr 2019 fort, da fast 60 % der Antworten auf unsere Umfrage von rückläufigen Umsätzen berichteten. Um dieses Niveau halten zu können, muss man sich zumindest auf die von der Politik auf konstante Rahmenbedingungen verlassen können. So ist klar, warum der Handel und der Verband sich massiv gegen die Einführung einer Bagatellgrenze gewendet haben, indem im Juli Unterschriften bei den Mitarbeitern gesammelt wurden.

7.744 Mitarbeiter im Einzelhandel sagen NEIN zur Bagatellgrenze und JA zu einem digitalen System der Mehrwertsteuerrückerstattung:
Die Unterschriften bestätigen Aussagen einer gemeinsamen Stellungnahme von Handelsverband Südbaden und Handelskammer Hochrhein-Bodensee vom Herbst 2018 an das Finanzministerium. Diese geht bei Einführung einer Wertgrenze von 175 € von deutlichen Umsatzverlusten aus. Die Einschätzung der Beschäftigten, die ihr Ohr tagtäglich am Kunden haben, sollte ernst genommen werden, da Umsatzrückgänge zeitversetzt negative Auswirkungen auf die Beschäftigung und Gastronomie sowie Dienstleiser haben werden. Dies wäre bedauerlich, da der Handel entlang der Grenze über Jahre überdurchschnittlich viele Arbeitsplätze schaffen und somit am Hochrhein wegfallende Arbeitsplätze z.B. in der Textil- und Papierproduktion auffangen konnte. Der Handel ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, da über 30.000 Mitarbeiter am Hochrhein beschäftigt sind.

Die bisherige Regelung ohne Wertgrenze hat zu einer Gleichbehandlung von großen und kleinen, inhabergeführten und filialisierten Handelsbetrieben, von Nahversorgern bis Discountern und zu einer Gleichbehandlung aller Branchen geführt. Dieses Ziel wäre mit einer Grenze von 175 Euro gar nicht erreicht worden und mit 50 Euro mit Einschränkungen, da der Durchschnittsbon z. Bsp. bei Reformwaren unter 20 Euro und bei Drogeriewaren und Lebensmittel bei ca. 35 Euro liegt. Über die Hälfte der befragten Einzelhändler gehen auch bei der Wertgrenze von 50 Euro von Umsatzverlusten aus, wobei rund 80 % von einer Bandbreite von einem Minus von 5 % bis 20 % erwarten.

Das Bundeskabinett hat Ende Juli nun doch die Wertgrenze mit 50 Euro beschlossen. Es folgt der weitere parlamentarische Weg, d.h. der Bundesrat wird im September zu dieser Vorlage gehört und wohl
abschließend im Laufe des Novembers abstimmen. Auch der Bundestag wird in der 1. Lesung im September darüber beraten und wohl im Oktober beschließen. Das Absenken der Wertgrenze ist ein Lobbyerfolg des Verbandes durch seine Unterschriftenaktion, der der Region Hochrhein einen Albtraum erspart hat.

Gleichwohl kann in der parlamentarischen Beratungsphase noch einmal versucht werden, die Wertgrenze weiter abzusenken, um dem Gleichheitsprinzip Rechnung zu tragen. Eine weiter abgesenkte Wertgrenze hätte auch ökologische Vorteile, da Fußgänger und Radfahrer aus der benachbarten Schweiz im gewohnten Rhythmus kommen können. Bei einer Wertgrenze von 50 Euro wird es sicherlich vermehrt zu Bündelungskäufen kommen, die dann aber in der Regel mit dem Auto aufgrund des Volumens abtransportiert werden müssten.

Die Unterschriften sind allerdings auch ein klares Votum für ein digitales System, um die ca. 150 Mitarbeiter am Zoll, die in der Abwicklung dieser Ausfuhren eingesetzt sind, zu entlasten. Dies ist auch dem Kabinettsbeschluss zu entnehmen, der das digitale System nun weiter vorantreiben soll und die Befristung einer Wertgrenze bis zum Ende des Jahres vorsieht, an dem das System eingeführt ist. Wenn Spanien ein digitales System einführen und seine bis dahin bestehende Wertgrenze abschaffen kann, sollte dies in Deutschland auch kurzfristig möglich sein, da die Vorarbeiten des Zolls bereits abgeschlossen sind. Die Mittelfreigabe durch den Rechnungsprüfungsausschuss muss nun schnellstens erfolgen.

Frankreich:
Nachdem es für Kunden aus Frankreich keine veränderte Währungsrelation gibt, verzeichneten wir bei über 80 % der Antworten gleichbleibende Umsätze. Die Entsendeformalitäten nach Frankreich haben sich in der Praxis trotz des vor einem Jahr verabschiedeten Erleichterungsgesetzes noch wenig geändert. Besonders der Möbel-Küchenhandel würde für Lieferung und kurze Montagen durch einen verminderten Bürokratieaufwand profitieren. Dies hat auch die IHK bei einer vor kurzem abgehaltenen Pressekonferenz dargestellt.

City-Gutscheine sind gerettet:

City-Gutscheine sind im wahrsten Sinne „ein schönes Geschenk“ für Arbeitnehmer und den örtlichen Einzelhandel. Denn mit den so genannten Sachbezugskarten können Firmen in Kooperation mit Händlervereinigungen ihren Mitarbeitern steuerfrei eine geldwerte Belohnung von monatlich bis zu 44 Euro zukommen lassen. Bei Händlern vor Ort können die Gutscheine eingelöst werden. Eine echte Win-Win-Situation. Es profitieren nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber und der lokale Handel.
Die City-Gutscheine sind gerettet! Gemeinsam mit den Mitgliedern des Verbandes sowie vor allem auch mit dem Gemeinde- und dem Städtetag konnte durch vehementen Einsatz sowie Protest bei der Politik dieser große Erfolg errungen werden. Damit ist gesichert, dass Arbeitgeber auch in Zukunft die Möglichkeit haben, in Kooperation mit Händlervereinigungen steuerfreie City-Gutscheine an ihre Arbeitnehmer auszugeben, die dann bei Händlern vor Ort eingelöst werden können. Die vom Bundesfinanzminister ursprünglich geplanten Änderungen wurden nach massiven Protesten des Verbandes von allen Parteien abgelehnt und daher nicht in den aktuellen Gesetzesentwurf übernommen. Als Beispiel aus Südbaden ist unter anderen Oberkirch zu nennen, die bisher schon Gutscheine von jährlich 230.000 bis 250.000 Euro ausgegeben haben. Dieser Umsatz kommt dem Handel der Stadt zu Gute, was in Zeiten des Onlinehandels ein stabilisierendes Element ist. Momentan wird auf ein checkkartenbasiertes System umgestellt. Die Gutscheine können dann noch gezielter an Gewerbeunternehmen in Oberkirch abgegeben werden.

Existenzgründungs- und Nachfolgeberatung:
Handel ist Wandel und so unterstützt der Handelsverband Existenzgründer sowie Übernehmer durch Beratung und fördert eine Initiative, die die Existenzgründung in den Fokus stellt. So auch den Gründerwettbewerb „Lebe Deine Idee! Mach Dich selbständig.“ in Pfullendorf. Diese Aktion hat die Stadt Pfullendorf am 9. November 2018 gestartet, um Geschäftsideen aus den Bereichen Handel, Gastronomie, Dienstleistung oder Handwerk für die Pfullendorfer Innenstadt zu finden. Nachdem am 27. Juni die Abgabemöglichkeit für die Projektpläne, die zweite von drei Wettbewerbsphasen, endete, wurden am 17. Juli 2019 die Teilnehmer mit den besten Geschäftsplänen im Rahmen der 9. Pfullendorfer Wirtschaftsgespräche geehrt. Mehr als 100 geladene Gäste fanden sich zur Prämierungsfeier im Kolpinghaus Pfullendorf ein. Gekürt wurden die drei besten Geschäftsideen für die Pfullendorfer Innenstadt. Insgesamt hatte die Jury, bestehend aus 10 versierten Fachleuten unter Teilnahme von Utz Geiselhart, stellvertr. Hauptgeschäftsführer des Verbandes, in ihrer Sitzung am 4. Juli über acht ausgearbeitete Businesspläne aus verschiedenen Branchen zu entscheiden. Als Bewertungskriterien waren die Kategorien Geschäftsidee, Machbarkeit und Finanzierung, Zukunftsaussichten, Geschäftsplan und Person gesetzt. Ermittelt wurden die Gewinner nach einem vorgegebenen Punktesystem. Als Gewinner des Wettbewerbs ging Martina Schmidt hervor, die gemeinsam mit ihrer Kollegin Evelyn Pfleghaar eine Podologiepraxis in Pfullendorf eröffnen wird. Den zweiten Platz belegte Stephanie Schraudolf mit ihrer Vision, ein Stoff- und Nähgeschäft in Pfullendorf zu etablieren, das neben dem reinen Verkauf auch ausgefallene Kursangebote für Schulen, Senioren und Familien offeriert. Auf dem dritten Platz sah die Jury das innovative und zukunftsweisende Vorhaben eines Anzeigenblatt TV von Hoan Luu. In Ergänzung zu bereits bestehenden App-Lösungen, auf denen regionale Unternehmen und Nutzer kommunizieren können, möchte Herr Luu ein Aufnahmestudio für professionell produzierte Werbefilme eröffnen. Die Platzierungen sind mit 2.000 Euro, 1.000 Euro und 500 Euro für den ersten bis dritten Platz dotiert. In der dritten Wettbewerbsphase werden die Teilnehmer bei der Realisierung der Geschäftsideen unterstützt.

Unter anderem erhalten alle Teilnehmer des Wettbewerbs unabhängig der Platzierung einen einmaligen Gründungszuschuss in Höhe von 5.000 Euro von der Stadt Pfullendorf, sofern sie ihr Vorhaben tatsächlich in der Pfullendorfer Innenstadt umsetzen. Auch bei der Suche nach der passenden Geschäftsfläche oder bei Verhandlungen mit Leerstandseigentümern erhalten die Teilnehmer Hilfestellung. Wir finden die Aktion eine gute Idee, mit dem unerfreulichen Thema „Leerstand in der Innenstadt“ so umzugehen.

Handelspolitische Themen:

Freiburg
- Verkaufsoffene Sonntage
Der Handelsverband Südbaden würde es sehr begrüßen, wenn anlässlich der Stadtjubiläumsfeier (900-jähriges Bestehen der Stadt Freiburg) in Freiburg ein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt werden könnte.

- Sundgauallee
In einer Pressemitteilung aus dem November 2018 hat die „Interessengemeinschaft Sundgauallee“ versucht, ihren Bedenken Gehör zu verschaffen. Worum geht es?

Bei allen 5 ausgewählten Planungsvorschlägen für das neue Wohngebiet „Kleinescholz“ ist vorgesehen, die Sundgauallee zwischen der Berliner Allee und der Fehrenbachallee abzuschneiden und über eine schmale Querstraße durch das neu entstehende Quartier über die Lehener Straße weiter in Richtung Innenstadt zu führen.

Das bedeutet für die betroffenen Geschäfte vor allem den Verlust der „Autokunden“. Schon während dem Umbau der Sundgauallee haben die Inhaber, wegen den fehlenden Autokunden, über einen massiven Rückgang der Kundenzahl geklagt. Wenn die Planungsvorschläge „Kleinescholz“ so umgesetzt würden wie geplant, wäre dies für die Geschäfte in der Sundgauallee ein herber wirtschaftlicher Eingriff.

Die Autofahrer aus der March werden dann über die schon sehr ausgelastete B31 fahren müssen. Die Kunden aus Landwasser und Hochdorf werden vermutlich auf die Elsässerstraße ausweichen. Die Kunden aus dem Stühlinger und der Stadtmitte werden auf Grund der Straßenführung die Lehener- oder Breisacher Straße benutzen und in Richtung Berliner Allee fahren. Diese Kunden fallen für die Geschäfte in der Sundgauallee wahrscheinlich komplett weg.

Eine von der „Interessengemeinschaft Sundgauallee“ durchgeführte Umfrage ergab, dass das Fehlen der „Autokunden“ von den Inhabern sehr problematisch gesehen wird. Die Geschäfte haben nach dem Umbau der Sundgauallee endlich wieder die „alten“ Umsätze erreicht und nun müssen Sie sich auf neue Umsatzverluste einstellen.

In der Umfrage werden Umsatzverluste von 3 bis 30 Prozent befürchtet. Darin sehen einige Inhaber sogar eine existenziell bedrohliche Situation. Das könnte für den Stadtteil die Nahversorgungssituation wieder verschlechtern. Die „Interessengemeinschaft Sundgauallee“ befürchtet, dass diese Maßnahme eine Verschlechterung der Infrastruktur durch Leerstände zu Folge haben wird.

„Wir haben gemeinsam mit der Stadt Freiburg das Zentrenaktivierungskonzept (ZAK) erarbeitet um den Stadtteil wirtschaftlich und optisch aufzuwerten. Es ist den Menschen im Stadtteil schwer zu vermitteln, dass man einen zweistelligen Millionenbetrag in die neue Sundgauallee investierte um diese dann nach kurzer Zeit quasi still zu legen.“

Gemeinsam mit dem Bürgerverein sucht „die Interessengemeinschaft Sundgauallee“ das Gespräch mit den Verantwortlichen der Stadt Freiburg um eine für alle verträgliche Lösung zu finden.

Strukturwandel im Handel:

Die Rahmenbedingungen für den stationären Einzelhandel haben sich dramatisch verändert. Die Branche steckt im größten Strukturwandel seit Ende des zweiten Weltkrieges. Hierfür sind mehrere Faktoren verantwortlich wie:
- Demographischer Wandel
- Starker boomender Online-Handel
- Ausdünnung der Nahversorgung (insbesondere im ländlichen Raum)
- Neue Trends im Einkaufsverhalten.

Die Folgen sind vielerorts schon zu besichtigen wie beispielsweise steigende Leerstände, ein monotones und austauschbares Straße- und Geschäftsbild sowie ein „Ausbluten“ unserer Innenstädte, Stadtteile und Ortskerne.
Die Schließung von tausenden, insbesondere inhabergeführten Einzelhandelsgeschäften ist zu beklagen und weiterhin zu befürchten. Mit dem Ladensterben einher gehen oft auch Schließungen aus anderen Branchen wie beispielsweise der Gastronomie oder der Hotellerie. Um dieser besorgniserregenden Entwicklung entgegen zu wirken, bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung von Einzelhändlern, Verantwortlichen der Kommunen und Städte sowie anderen Beteiligten wie beispielsweise Gastronomie und Eigentümern von Stadtimmobilien.

Der Handelsverband plant daher eine Offensive im Verbund mit den Stadtverantwortlichen den Frequenzrückgang in den Städten entgegenzuwirken und einer Verödung der Orte zu verhindern.

Die Städte und Gemeinden sind Orte des Handels, des Wohnens, der Arbeit, der Kultur, der Bildung, der Kommunikation und Begegnung. Nutzungsmischung und soziale Vielfalt im Sinne einer vitalen Stadt gilt es, auch zukünftig zu erhalten und weiter zu entwickeln. Hierzu trägt ein lebendiger und zukunftsfähiger stationärer Handel maßgeblich bei.

Um die Rahmenbedingungen zu verbessern, bzw. zumindest zu erhalten, muss daher für eine Zukunft der Innenstädte der Handel deutlich stärker unterstützt werden als bisher. Um langfristige Maßnahmen und Strategien anzulegen und durchzuführen, bedarf es der Besetzung entsprechender Positionen in der Kommunalverwaltung. Die Einstellungen von beispielsweise Wirtschaftsförderer und City-Manager, auch Stadt-Kümmerer genannt, ist aus der Sicht des Handelsverbandes unerlässlich. Eine Stadt wie beispielsweise Oberkirch ist hier vorbildlich. Hier bekleidet der Wirtschaftsförderer eine 100 %-Stelle und im Stadtmarketing ist die Position mit einer 70 %-Anstellung versehen. Weitere Ansätze können von der Initiative Handel 2030 angeschoben vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg erwartet werden, an der der Verband mitgearbeitet hat.

Brennpunkte des Handels sind:
- Digitalisierung
Der Handel reagiert zunehmend mit Ausbau von Multi Channel Strategien und erweitert sein Geschäft auch online. Es bedarf daher eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes (Breitband)
- Die Schaffung von allgemeinen Rahmenbedingungen in Einzelhandelskonzepten, das heißt die Nutzung bau- und planungsrechtlicher Instrumente. Eine Lockerung der bau- und planungsrechtlichen Vorgaben zur Herstellung von vermeintlich gleichen Rahmenbedingungen des Off- und Online-Handels ist nicht zielführend.
- Die qualifizierte Nahversorgung ist Teil der Daseinsfürsorge und muss gesichert werden.
- Beiträge der Immobilieneigentümer und –entwickler können maßgeblichen Einfluss auf Handelsentwicklungen geben. Eine qualitätsvolle Planungs- und Baukultur leistet einen entscheidenden Beitrag zur attraktiven, lebenswerten Städten.
- Leerstände gilt es zu vermeiden und Nutzungskonzepte entsprechend zu entwickeln
- Die Service- und Beratungsqualität im stationären Handel kann mitunter auch entscheidend gesteigert werden durch Zusammenschlüsse von Händlern die ihren Standort aktiv und gemeinsam bewerben.
- Es bedarf einer Verbesserung der Kooperationsbereitschaft des Handels, der Immobilieneigentümer, anderer Branchen und der Stadt. Grundvoraussetzung für eine funktionierende Innenstadt ist daher eine enge und insbesondere kleinräumige Zusammenarbeit aller oben genannten Akteure.

Politische Themen / Forderungen:

Plastiktüten:
Es wurde bereits in der Badischen Zeitung (08. September 2019) berichtet, dass der Handel in dem geplanten Verbot von Plastiktüten durch Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) „eine reine Symbolpolitik“
sieht. Mit dieser Bewertung steht der Handel nicht alleine da. Auch die Umweltschutzorganisation WWF hat darauf hingewiesen, dass Tüten nur einen sehr geringen Anteil am deutschen Plastikmüllaufkommen ausmachen.

Unser Dachverband hat auch darauf hingewiesen, dass die Ankündigung der Bundesumweltministerin Unverständnis hervorruft. Die Einzelhändler haben beim den Inkrafttreten der Selbstverpflichtung im Jahre 2016 Wort gehalten und die Vereinbarung geradezu übererfüllt. Seit dem Inkrafttreten sind 2/3 Tüten weniger konsumiert. Bei den leichten Plastiktüten beträgt der Verbrauch sogar nur noch die Hälfte der EU-Zielvorgabe für 2025.

Vermögensteuer:
Die geplante und von der SPD vorgestellte Vermögensteuer würde eine weitere nicht hinnehmbare Belastung für mittelständische Handelsunternehmen darstellen.

Eine Vermögensteuer wäre für den Mittelstand ein großes Problem. Der derzeitige Strukturwandel in der Branche fordert alle Energien und finanziellen Mittel (Investitionen für Digitalisierung). Besonders kritisch
wird die Ertragsunabhängigkeit der vorgesehenen Vermögensteuer bewertet. Je nach Fall müssten Unternehmen diese beabsichtigte Steuer bezahlen, obwohl sie Verluste schreiben. Auch sind jetzt schon Schwierigkeiten erkennbar wie das Vermögen denn bewertet werden soll. Eine aufwändige Ermittlung der Vermögenswerte ist absehbar. Für Unternehmen und Finanzverwaltung bedeutet die unterm Strich ein Zuwachs an Bürokratie.

Vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags:
Nach dem Gesetzesentwurf soll der Solidaritätszuschlag weiterhin erhoben werden, wenn die tarifliche Einkommensteuer einen Betrag von 16.956 Euro (bei Ledigen) übersteigt. Dieser scheint ungerecht und dürfte auch verfassungswidrig sein. Letztendlich wurde der Soli eingeführt, um den Aufbau Ost zu unterstützen und nach Auslaufen der Frist eine vollständige Abschaffung erfolgen. Hier kann man feststellen, dass sich die Politik nicht an ihre Versprechen hält.

Davon abgesehen soll bei Kapitalgesellschaften der Soli generell weiter erhoben werden. Ertragsstarke Unternehmen werden somit von der Entlastung ausgeschlossen. Im internationalen Vergleich werden die Unternehmen in Deutschland sehr hoch belastet. Eine weitere Belastung ist nicht hinnehmbar.

Datenschutz muss praxisnah gestaltet und vereinfacht werden:
Die kleinen und mittelständischen Handelsbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten haben größere Schwierigkeiten, die Herausforderung der Digitalisierung zu meistern als größere Handelsunternehmen. Viele Händler lassen sich von den Anforderungen an den Datenschutz regelrecht abschrecken. Aus diesem Grunde ist auf EU-Ebene zu fordern, dass die Regelungen praxisnah und auch einfach gestaltet werden. Der Wettbewerb im EU-Binnenmarkt, der vorwiegend durch die Digitalisierung befördert wird – erfordert faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer. Deshalb müssen für Unternehmen die ihren Sitz außerhalb der EU haben, aber gleichwohl in der EU tätig sind, die selben Regeln und Pflichten beachten wie Unternehmen aus EU-Mitgliedsstaaten. Bei Daten- und Verbraucherschutz sowie Produktsicherheit ist dies nicht der Fall.

(Presseinfo: Handelsverband Südbaden e.V., 13.09.2019)


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