Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Damit das Geld so schnell wie möglich bei den Betroffenen ankommt, werden die Industrie- und Handels- sowie die Handwerkskammern im Land die Prüfung der Anträge auf Soforthilfe übernehmen.
„Wir sind der Landesregierung dankbar, dass sie die so dringend notwendige finanzielle Unterstützung für die Wirtschaft bereitstellt“, sagt Dr. Dieter Salomon. „Natürlich sind wir jetzt sofort bereit, alles zu tun, damit die Hilfe so rasch wie möglich bei unseren Betrieben ankommt.“ Entsprechend hat der Hauptgeschäftsführer der IHK Südlicher Oberrhein der sogenannten Plausibilitätsprüfung in der Kammerarbeit neben der Beratung der Betriebe oberste Priorität eingeräumt: „Rund zwei Drittel unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also beinahe 70 Personen, werden ab Mittwoch an unseren Standorten in Freiburg, Lahr und Offenburg sowie aus dem Home Office die Anträge prüfen.“
Und auch die Lösung des vollelektronischen Workflows, den alle Industrie- und Handels- sowie die Handwerkskammern in Baden-Württemberg nutzen, kommt von der IHK Südlicher Oberrhein in Zusammenarbeit mit der IHK Stuttgart. „Bei der Umsetzung war uns wichtig, dass die Prüfung wenig Zeit in Anspruch nimmt“, erläutert Jens Fröhner, Leiter der Stabstelle Digitalisierung und Organisationsentwicklung bei der IHK Südlicher Oberrhein. „Außerdem freuen wir uns, dass wir hier mit allen 20 IHKs und HWKs im Land eine gemeinschaftliche Lösung organisiert haben.“
Für die Antragsteller läuft das Prozedere in wenigen Schritten: Zunächst müssen sie sich das Formular auf der Seite www.wm.baden-wuerttemberg.de (Freischaltung: Mittwoch, 25. März 2020, 18 Uhr) des Ministeriums herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. „Die Unterschrift ist wichtig und verbindlich“, informiert Salomon, „sie gilt als eidesstattliche Versicherung, dass der Antragsteller auch wirklich berechtigt ist, den Zuschuss in entsprechender Höhe zu erhalten. Ohne Unterschrift können wir den Antrag nicht weiterleiten.“ Das unterschriebene Gesuch müssen die Betriebe dann einscannen oder abfotografieren und bei www.bw-soforthilfe.de wieder hochladen. Salomon: „In dieser Sekunde landet das Formular direkt bei unseren Mitarbeitern und wird nach positiver Prüfung an die L-Bank weitergeleitet, die dann das Geld auszahlt.“ Zur Schnelligkeit des Verfahrens können auch die Antragsteller selbst beitragen. Salomons Tipp: „Geben Sie Ihre IHK- oder HWK-Mitgliedsnummer ein. So finden wir Sie sofort in unseren Systemen, das beschleunigt die Bearbeitung enorm.“
Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu fünf Beschäftigen; bis zu 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu zehn Beschäftigten sowie bis zu 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen.
Zur Bestimmung der Mitarbeiterzahl erklärt Salomon: „Die Mitarbeiterzahl wird in Jahresarbeitseinheiten angegeben. Heißt: Jeder, der in einem Unternehmen oder auf Rechnung dieses Unternehmens während des gesamten Berichtsjahres einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen ist, zählt als eine Einheit. Für Teilzeitbeschäftigte, Saisonarbeitskräfte und Personen, die nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, ist der jeweilige Anteil auf die Einheit anzurechnen.“ In der Mitarbeiterzahl nicht enthalten sind Auszubildende oder in der beruflichen Ausbildung stehende Personen, die einen Lehr- beziehungsweise Berufsausbildungsvertrag haben.
Alles Wissenswerte für Unternehmen rund um die Corona-Pandemie gibt es unter der Adresse www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/corona. Hier gibt es auch die Links zum Förderprogramm, zum Antrag und zur Upload-Seite der Kammern.
Zudem bietet die IHK Südlicher Oberrhein eine Beratungshotline:
0761-3858 823 für wirtschaftliche, 0761-3858 824 für rechtliche Fragen
(Fragen zum Soforthilfeprogramm des Landes beantworten beide).
(Presseinfo: IHK Südlicher Oberrhein, 24.03.2020)
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Überregional - Freiburg, Offenburg, Lahr
24. Mar 2020 - 15:45 UhrKammern übernehmen Plausibilitätsprüfung für Soforthilfeprogramm - Hauptgeschäftsführer der IHK Südlicher Oberrhein Salomon: „Wir stehen bereit“
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