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Ortenaukreis - Ortenaukreis

13. Jan 2021 - 15:53 Uhr

„Spitze auf dem Land“: Förderung für innovative Unternehmen im Ortenaukreis - Landrat Scherer ruft Ortenauer Unternehmen zu Teilnahme auf - Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie im Fokus

 Landrat Scherer
Landrat Scherer

Auch im kommenden Jahr fördert das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Programms „Spitze auf dem Land“ innovations- und investitionsbereite Unternehmen im Ländlichen Raum. Wie der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk bereits im Herbst angekündigt hat, stehen auch in der Förderperiode 2021 bis 2027 im ländlichen Raum Zuschüsse aus Landes- und EU-Mitteln aus dem Fonds für regionale Entwicklung für umfassende Investitionen kleiner und mittlerer Betriebe mit dem Potential zur Technologieführerschaft zur Verfügung.

„Ich freue mich sehr über die Fortsetzung dieses für den ländlichen Raum höchst attraktiven Förderprogramms, aus dem seit 2014 bereits zwölf Betriebe aus der Ortenau umfassende Zuschüsse für zukunftsweisende Projekte erhalten haben“, so Landrat Frank Scherer. „Gerade in der aktuell herausfordernden Situation der Corona-Pandemie sind die Mittel eine vielversprechende Möglichkeit, um neue Impulse in Unternehmen zu setzen und ihr Potenzial weiter auszubauen – und damit zur Stärkung des ländlichen Raums beizutragen“, so der Landrat. Im Ortenaukreis gebe es viele herausragende familiengeführte Spitzenunternehmen, die mit Produkten und Dienstleistungen als Technologieführer für Baden-Württemberg beim Förderprogramm punkten könnten.

„Von den in der vorangehenden Förderperiode geförderten 124 Unternehmen sind fast 50 in unserem Regierungsbezirk ansässig. Daher kann ich anderen innovativen Betrieben nur empfehlen, ebenfalls Ihre Chancen auszuloten und bis Ende Februar 2021 überzeugende Anträge über ihre Gemeinde und die Landratsämter bei uns einzureichen“, so auch die Freiburger Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.

Gefördert werden Gebäude-, Maschinen- und Anlageninvestitionen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder vorhandener eigener Produkte und Dienstleistungen. Besonders im Fokus stehen Unternehmen, die das Land im Bereich Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen. Sie können ausnahmsweise bis zu 500.000 Euro Zuschuss erhalten; die nicht rückzahlbare Förderung bewegt sich sonst je nach Investitionssumme zwischen mindestens 200.000 Euro und höchstens 400.000 Euro, wenn Unternehmen im Auswahlverfahren erfolgreich sind.


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