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Breisgau-Hochschwarzwald - Freiburg

29. Jun 2022 - 17:20 Uhr

Neuwahl des Beirats für Menschen mit Behinderung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald am 07. Juli 2022, 18 Uhr Landratsamt Freiburg - Kandidatur direkt vor Beginn der Wahl-Veranstaltung möglich

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

RT-Archivbild
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

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Am 07. Juli 2022 steht die Neuwahl des Beirats an. Der Landkreis appelliert an die berechtigten Personen von ihrem Wahlrecht Gebrauch und/oder für das Beiratsgremium zu kandidieren.

Wahlberechtigt und gleichzeitig in den Beirat wählbar sind Menschen:
mit Behinderung (mind. GdB 50, nachzuweisen mit SB-Ausweis),
die im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wohnen bzw. dort in den letzten Jahren mindestens zehn Jahren gewohnt haben,
Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (außer Bereich Kinder und Jugendliche mit Behinderung) und mit einer amtlich anerkannten Behinderung leben oder Eltern bzw. die rechtliche Vertretung eines Menschen mit Behinderung sind.

Gewählt werden jeweils Vertreterinnen und Vertreter für verschiedene Beeinträchtigungsformen. Dabei sind für die Gruppe der neu zu wählenden Beiratsmitglieder insgesamt elf Plätze zu besetzen.
Darüber hinaus sind benannte Vertreterinnen und Vertreter der Einrichtungen, die im Landkreis Angebote für Menschen mit Behinderung machen, wählbar. In diesem Bereich sind insgesamt vier Plätze zu besetzen.

Für beide Gruppen ist eine Kandidatur direkt vor Beginn der Wahl-Veranstaltung möglich.

Die Wahl findet statt am Donnerstag, 07. Juli 2022, 18:00 Uhr im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstraße 2, 79102 Freiburg (Großer Sitzungssaal im Erdgeschoss)

Der Veranstaltungsort ist überwiegend barrierefrei, d.h. es gibt einen stufenlosen Zugang zum Wahlraum mit Höranlage, einen Aufzug im Gebäude, eine Toilette mit Liege (erreichbar mit Euro-Schlüssel) und es sind während der Wahlveranstaltung Gebärdensprachdolmetscherinnen und - dolmetscher anwesend.

Barrierefreie Parkmöglichkeiten bestehen (ggf. kostenpflichtig) in unmittelbarer Umgebung oder in der Tiefgarage des Landratsamtes. Die Tiefgarage des Landratsamtes ist bis 20:00 Uhr geöffnet.

Es gelten die tagesaktuellen pandemiebedingten Verordnungen zu Hygienemaßnahmen und zulässiger Personenanzahl. Trotz voraussichtlicher Begrenzung der zulässigen Personenanzahl sind alle Menschen mit Behinderung eingeladen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Die derzeitige Vorsitzende des Beirats Frau Melanie Hildmann betont, wie wichtig in einem großen Flächenlandkreis wie Breisgau-Hochschwarzwald die Arbeit dieses Gremiums ist. Sie freut sich darüber, dass die Wahl im Juli 2022 nun stattfinden kann, nachdem ein Termin seit 2020 wegen der pandemiebedingten Verordnungen mehrfach verschoben werden musste. Der Beirat für Menschen mit Behinderung hat sich im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald unter Moderation der Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Jahr 2010 gegründet. Leitgedanke des Beirats von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung ist die Verwirklichung von Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe. Dafür steht das Gremium u.a. im Austausch mit dem Netzwerk der kommunalen Inklusionsvermittlerinnen und Inklusionsvermittlern im Landkreis und arbeitet eng mit der kommunalen Behindertenbeauftragen Frau Julia Tamm zusammen, die seit April 2022 als Nachfolgerin von Frau Anke Glenz im Amt ist.


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