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Kreis Emmendingen - Emmendingen

20. Jan 2023 - 19:52 Uhr

Die Müllgebühr muss bis zum 1. März 2023 beglichen werden - In den meisten Fällen erfolgt die Zahlung bereits per Bankeinzug


Die Müllgebühr muss bis zum 1. März 2023 beglichen werden - In den meisten Fällen erfolgt die Zahlung bereits per Bankeinzug

Landkreis Emmendingen (us). Die Abfallwirtschaft verschickt Ende Januar die Müllgebührenbescheide für das Jahr 2023. Die Schreiben gehen gehen per Post mit Datum vom 27. Januar 2023 an die Grundstücks- und Wohnungseigentümer sowie Hausverwaltungen. Mieterinnen und Mieter erhalten keinen eigenen Bescheid, da sie ihre anteiligen Müllgebühren über die Nebenkosten abrechnen.
Die Zahlung der Müllgebühr muss bis zum 1. März 2023 erfolgen, wobei dies in den meisten Fällen bereits per Bankeinzug vorgenommen wird. Für dieses Jahr gelten neue Müllgebühren, sie sind auf dem Gebührenbescheid und im Internet unter www.landkreis-emmendingen.de > Abfallwirtschaft ersichtlich.

Wegen des organisatorischen Vorlaufs konnten Anträge zur Lieferung oder Rückgabe von Müllbehältern und andere Änderungen, die erst nach dem 4. November 2022 bei der Abfallwirtschaft eingegangen sind, im Jahresbescheid nicht mehr in allen Fällen berücksichtigt werden. Dies wird Anfang Februar mit einem Änderungsbescheid und einer Nachforderung bzw. Gutschrift verrechnet.

Gelber Sack und Papiertonnen nicht über Müllgebühr finanziert

In der Müllgebühr für das laufende Jahr 2023 sind die Leistungen für die Müllentsorgung und Wertstoffverwertung enthalten. Extra berechnet werden jedoch die Abholung oder Zufuhrt von Mülltonnen und weitere Leistungen wie zum Beispiel die Anlieferung von Erdaushub oder belastetem Altholz. Die Abholung der Gelben Säcke und die Leerung der Papiertonnen wird nicht über die Müllgebühren des Landkreises, sondern über das Duale System und den Grünen Punkt im Handel finanziert.

Formblatt für den Bankenzug der Gebühren verwenden

SEPA-Mandate für den Bankeinzug der Müllgebühren oder Änderungen hierzu müssen schriftlich über das Formular erfolgen, das dem Gebührenbescheid beiliegt, es ist auch im Internet unter www.landkreis-emmendingen.de abrufbar.

Eingeschränkte Erreichbarkeit am Telefon

Durch den technisch bedingten gleichzeitigen Versand der Müllgebühren kommt es in den ersten Tagen danach erfahrungsgemäß bei der Abfallwirtschaft zu vielen Rückfragen, so dass die telefonische Erreichbarkeit der Abfallwirtschaft eingeschränkt sein kann. Die Abfallwirtschaft bittet deshalb hierfür um Verständnis und Geduld.

Änderungen beim Müllbehälter immer schriftlich melden

Anträge zum Tausch in größere oder kleinere Müllbehälter und alle Änderungsmitteilungen (z.B. bei Umzug, Eigentumswechsel, usw.) können ausschließlich schriftlich durch den Grundstückseigentümer oder die bei Abfallwirtschaft angemeldete Hausverwaltung erfolgen. Wer zur Miete wohnt, kann nicht selbst Anträge stellen, da er nicht Gebührenschuldner ist. Antragsformulare und ein Merkblatt mit wichtigen Informationen sind bei der Abfallwirtschaft des Landratsamtes, in den Rathäusern und auf der Internetseite des Landratsamtes www.landkreis-emmendingen.de erhältlich.

(Info: Landratsamt Emmendingen)


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