Die bestehende Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot aus Bächen, Flüssen und Seen wird bis einschließlich 17. Oktober verlängert und gilt ab dem 20. September sowohl für den Gemeingebrauch als auch für mit wasserrechtlicher Erlaubnis zugelassene Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern. Die Allgemeinverfügung gilt für alle Oberflächengewässer mit Ausnahme des Rheins in allen Gemeinden des Landkreises Lörrach. Sollte trotz Verbot Wasser illegal verwendet werden, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Eine weitere Verlängerung der Allgemeinverfügung ist möglich, falls Niederschläge zu keiner deutlichen Entspannung der Niedrigwassersituation führen.
Das Verbot gilt für die Wasserentnahme zum Zwecke der Bewässerung und Beregnung einschließlich der Beregnung in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und dem Gartenbau sowie den Wasserentnahmen zur Kühl- und Brauchwassernutzung. Das Tränken von Vieh durch Oberflächenwasser sowie die Nutzung von Grundwasserbrunnen, wird nicht eingeschränkt. Auch wasserrechtliche Erlaubnisse mit Niedrigwasserregelung sind vom Verbot ausgenommen.
Der Grund für die Implementierung dieser Schutzmaßnahme, die unter anderem der Tier- und Pflanzenwelt in unseren Gewässern gilt, sind die anhaltend niedrigen Pegelstände der Oberflächengewässer. In den letzten Wochen ist der Wasserstand in unseren Oberflächengewässern weiter gesunken und liegt nun mehrere Zentimeter unter dem sogenannten Mittelwert niedrigster jährlicher Mittelstände. Die Hasel in Wehr wies beispielsweise am 14. September mit einem Pegelstand von knapp 34 Zentimetern einen rund 5 Zentimeter niedrigeren Wasserstand als im langjährigen Vergleich auf. Die Kleine Wiese in Tegernau wies am gleichen Tag mit etwa 22 Zentimetern einen Wasserstand auf, der rund 4 Zentimeter unterhalb des niedrigsten Wasserstandes in einem durchschnittlichen Jahr lag. Durch die Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot soll verhindert werden, dass die negativen Umweltauswirkungen der markanten Niedrigwassersituation im Landkreis durch anthropogene Einflüsse noch verschärft werden.
Der Niederschlag der letzten Wochen war zwar im langjährigen Vergleich durchschnittlich, hat jedoch nicht zur Entspannung der Niedrigwassersituation geführt. Gerade die für die Sommermonate typischen Starkregenereignisse sorgen nur für einen kurzen und starken Anstieg der Abflussmengen in den Gewässern. Kurz nach Ende der Niederschlagsereignisse fallen die Fließgewässerpegel rasch wieder ab. Zudem wird der Regen hauptsächlich durch die Vegetation aufgenommen, verdunstet und kann somit nicht den tieferen Bodenschichten sowie dem Grundwasser zugeführt werden. Eine Grundwasserneubildung kann somit nicht stattfinden und den Gewässern fehlt derzeit der so wichtige Wasserzufluss aus dem Grundwasser.
Nur ausgiebiger, langanhaltender Niederschlag in den vegetationsfreien Wintermonaten sowie durch die Schneeschmelze freiwerdendes Wasser führen zur Neubildung des Grundwassers und damit zu einer nachhaltigen Entspannung der Wassersituation sowohl im Grundwasser als auch in den Oberflächengewässern des Landkreises.
Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen.
(Presseinfo: Landratsamt Lörrach, 18.09.2023)
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Kreis Lörrach - Landkreis Lörrach
18. Sep 2023 - 17:18 UhrLandratsamt Lörrach: Wasserentnahmeverbot wegen extrem niedriger Wasserstände bis einschließlich 17. Oktober verlängert - Verbot gilt auch für Befugte mit wasserrechtlicher Erlaubnis

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