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Kreis Lörrach - Landkreis Lörrach

11. Sep 2024 - 16:23 Uhr

Landratsamt Lörrach: Weitere Plätze für Geflüchtete in Weil am Rhein - Landkreis und Stadt planen weitere Unterbringungsplätze für Geflüchtete auf ehemaligen Gewerbegrundstück im Gewerbegebiet Rebgarten

Landratsamt Lörrach
Landratsamt Lörrach

Angesichts der bis Ende des Jahres wegfallenden rund 400 Plätze für Geflüchtete im Landkreis, plant der Landkreis Lörrach gemeinsam mit der Stadt Weil am Rhein temporäre Unterkünfte im Gewerbegebiet „Rebgarten“ in der Nähe der Palmrain-Brücke zu errichten. Dort soll eine Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises für die vorläufige Unterbringung mit 280 Plätzen eingerichtet werden sowie eine Anschlussunterbringung der Stadt mit 90 Plätzen. Bezugsfertig sollen die Container-Unterkünfte Ende 2025 sein und für fünf Jahre bestehen mit der Option für eine Verlängerung für maximal ein weiteres Jahr. Eine ähnliche Kombination aus Vorläufiger Unterbringung und Anschlussunterbringung in unmittelbarer Nähe zueinander gibt es mit guten Erfahrungen bereits seit zwei Jahren am Standort Sägischopf in Haltingen.

Über die Anpachtung eines Grundstücks im „Rebgarten“ für das Vorhaben wird zunächst der Finanzausschuss der Stadt Weil am Rhein am 16. September öffentlich beraten. Eine Entscheidung über das Vorhaben soll am 24. September der Weiler Gemeinderat treffen.

Aktuell werden dem Landkreis Lörrach zwischen 50 und 100 Menschen pro Monat für die Vorläufige Unterbringung zugewiesen. Aufgrund des in Baden-Württemberg geltenden dreistufigen Unterbringungssystems sind Städte und Gemeinden in der Pflicht nach spätestens 24 Monaten Geflüchtete in die so genannte Anschlussunterbringung zu übernehmen. Für Weil am Rhein bedeutet dies, in diesem Jahr insgesamt rund 260 Menschen unterzubringen. Die Quote für diese Anschlussunterbringung richtet sich dabei nach der Größe der Stadt oder Gemeinde. Gibt es vor Ort eine Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung, werden diese Plätze zu 40% auf die Quote angerechnet. Eine Gemeinschaftsunterkunft in einer Stadt oder Gemeinde führt also dazu, dass weniger Wohnraum für die Anschlussunterbringung geschaffen werden muss.

(Presseinfo: Landratsamt Lörrach, 11.09.2024)


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