Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit dem Förderprogramm „Spitze auf dem Land“ gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im ländlichen Raum gemäß Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg. Ziel ist es, Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten zu fördern, die innovative Produkte und Dienstleistungen – insbesondere im Bereich der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie – auf den Markt bringen.
Die Förderung umfasst Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die der Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neu eingeführter Produkte und Dienstleistungen dienen. Die Höhe der Förderung variiert: Kleine Unternehmen mit weniger als fünfzig Beschäftigten können einen Zuschuss von bis zu zwanzig Prozent ihrer Investitionen erhalten, während mittlere Unternehmen mit weniger als hundert Beschäftigten bis zu zehn Prozent beantragen können. Die Zuwendung muss mindestens 200.000 Euro betragen. Der maximale Förderbetrag pro Projekt liegt in der Regel bei 400.000 Euro und kann bei erkennbaren Beiträgen zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie auf bis zu 500.000 Euro erhöht werden.
Anträge können zweimal jährlich über die zuständige Gemeinde beim RP Freiburg eingereicht werden. Für die aktuelle Ausschreibung endet die Einreichfrist am 28. Februar 2025.
Weitere Informationen und Richtlinien zur Antragstellung sind auf der offiziellen Website des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg verfügbar: www.mlr-bw.de/spitze-auf-dem-land
Bei Fragen können sich interessierte Firmen und Gemeinden an das Regierungspräsidium Freiburg unter der 0761 208-1255 oder per E-Mail an nicolette.bucher@rpf.bwl.de wenden. Zusätzlich steht das ELR-Team des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald für allgemeine Fragen zum Programm zur Verfügung, telefonisch unter 0761 2187-5317 oder im Internet unter www.lkbh.de/elr
Infobox:
Die Förderlinie "Spitze auf dem Land!" wurde ins Leben gerufen, um die Innovationskraft Baden-Württembergs zu stärken und die Technologieführerschaft des Landes weiter auszubauen. Unterstützt werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Ländlichen Raum, die mit neuen, innovativen Produkten oder Dienstleistungen überzeugen. Die Innovationsstrategie sowie die Bioökonomiestrategie des Landes bilden die Grundlage. Die Förderlinie wird zu gleichen Teilen aus Landesmitteln des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) und aus EU-Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.
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Breisgau-Hochschwarzwald - Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
30. Oct 2024 - 20:42 UhrFörderprogramm "Spitze auf dem Land" - Unternehmen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald können jetzt Anträge stellen - Einreichfrist endet am 28. Februar 2025

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
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