GRATIS! Internet-Tageszeitung für alle, die in der Regio „etwas zu sagen haben“! Einfach „Hier schreiben Sie!“ benutzen! Mehr…

RegioTrends

Ortenaukreis - Offenburg

2. Mai 2025 - 11:33 Uhr

Schnelle Hilfe für Gewaltopfer – Ortenaukreis setzt Reform des Entschädigungsrechts um


Menschen, die schwere Gewalttaten erlitten haben, leiden oft noch lange unter schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden und nicht selten auch unter einschneidenden wirtschaftlichen Folgen.

Der Staat bietet diesen Betroffenen schon seit 1976 im Opferentschädigungsgesetz Unterstützung in Form finanzieller Leistungen als Entschädigung an. Mit dem neuen Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV), das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber diese Hilfe für Gewaltopfer weiter verstärkt und beschleunigt.

Im Ortenaukreis profitieren Opfer von Gewalttaten seit der Reform von einer schnelleren und umfassenderen Unterstützung. Der Ortenaukreis hat die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts zügig umgesetzt: Bereits zum 1. Januar 2024 wurden drei spezialisierte Fallmanagerinnen und Fallmanager eingesetzt, die Gewaltopfer und ihre Angehörigen von Anfang an im Antrags- und Verwaltungsverfahren begleiten. Sie ermitteln den individuellen Hilfebedarf, unterstützen beim Kontakt mit anderen Behörden und helfen beim Ausfüllen von Formularen. Zudem koordinieren sie die Erbringung von Leistungen und Beratungsangeboten durch andere Stellen.

So erhalten Betroffene schnell die nötige Unterstützung, noch bevor über ihren Antrag auf Entschädigung entschieden ist. „Nun können wir den Betroffenen nach einer Gewalttat umfassender und auch schneller zur Seite stehen", erklärt Ingrid Oswald, Leiterin des Amts für Soziales und Versorgung beim Landratsamt Ortenaukreis. „Denn die Menschen fühlen sich oft mit den gesundheitlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Folgen nach einer Gewalttat überfordert", so Oswald weiter.

Gewalterlebnisse können Betroffene auch psychisch aus der Bahn werfen. In diesem Fall steht seit der Reform unkompliziert und schnell psychotherapeutische Hilfe in sogenannten Trauma-Ambulanzen zur Verfügung. Dort arbeiten spezialisierte Fachkräfte mit den Betroffenen daran, die Gewalterfahrung zu verarbeiten. Um schnelle Hilfe sicherzustellen, ist das Fallmanagement zudem eng mit verschiedenen Kooperationspartnern vernetzt. Dazu zählen insbesondere:

der Weiße Ring (Opferhilfeorganisation)
die Polizei
die regionalen Arbeitskreise gegen häusliche Gewalt
der Verein "Frauen helfen Frauen"
der Verein "Aufschrei Ortenau" (gegen sexuelle Gewalt)
die Trauma-Ambulanzen

„Um die Menschen bestmöglich zu unterstützen, ist eine gute Zusammenarbeit mit allen Einrichtungen der Opferhilfe außerordentlich wichtig", betont Oswald. „Dem Ziel der Reform, dass mehr Gewaltbetroffene die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen und schneller sowie umfassender unterstützt werden, konnten wir schon im ersten Jahr näherkommen", zieht Oswald Bilanz. „Unsere Fallmanager konnten allein 2024 in 120 Fällen helfen, und für viele weitere Betroffene aus der Ortenau wurde psychotherapeutische Soforthilfe in Trauma-Ambulanzen organisiert. Das Angebot wird gut angenommen – der Bedarf ist da, wie die steigenden Fallzahlen im Ortenaukreis zeigen."

Diese gestiegene Inanspruchnahme spiegelt sich auch in der Statistik wider: Allein im Jahr 2024 wurden im Ortenaukreis 147 Erstanträge im Sozialen Entschädigungsrecht bearbeitet – deutlich mehr als in den Vorjahren. Insgesamt laufen aktuell rund 1.300 Leistungsfälle im Ortenaukreis, darunter auch Versorgungsleistungen für Kriegsopfer und deren Hinterbliebene.

Hintergrund: Das Soziale Entschädigungsrecht hat eine lange Tradition. Bereits 1950 trat mit dem Bundesversorgungsgesetz eines der ersten großen sozialen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland in Kraft, um Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene der Gefallenen abzusichern. In den folgenden Jahrzehnten schuf der Staat weitere Entschädigungsgrundlagen für unterschiedliche Personengruppen – 1960 erhielten etwa Zivildienstleistende und 1961 Impfgeschädigte entsprechende Ansprüche. 1976 wurde durch das Opferentschädigungsgesetz (OEG) schließlich erstmals auch Gewaltopfern ein Recht auf staatliche Unterstützung eingeräumt. Zum 1. Januar 2024 sind nun alle diese Entschädigungsansprüche im 14. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XIV) zusammengefasst worden


Weitere Beiträge von Landratsamt Ortenaukreis
Jeder Verfasser einer Meldung (Firma, Verein, Person...) hat zusätzlich noch SEINE eigene "Extrazeitung" bei REGIOTRENDS! Oben auf den roten Namen hinter „Weitere Beiträge von“ klicken. Schon sehen Sie ALLE seine abrufbaren Meldungen in unserer brandaktuellen Internet-Zeitung.


QR-Code
> Weitere Meldungen aus Offenburg.
> Weitere Meldungen aus der Rubrik "Aus den Landkreisen".
> Suche
> Meldung schreiben



P.S.: NEU! Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von RegioTrends!

Twitter Facebook studiVZ MySpace Google Bookmarks Linkarena deli.cio.us Digg Folkd Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yahoo Yigg


























Schwarzwald, Lokalzeitung, Wochenzeitung EMMENDINGER TOR, WZO, Wochenzeitungen am Oberrhein, Der Sonntag, Markgräfler Bürgerblatt, Primo Verlag, Freiburger Wochenbericht, Kurier, Freiburger Stadtkurier, Zeitung am Samstag, Zypresse, Kaiserstuhl, Breisgau,RegioTrends, RegioZeitung, Freiburg, Emmendingen, Waldkirch, Endingen, Kenzingen, Herbolzheim, Breisach, Lahr, Offenburg, Müllheim, Bad Krozingen, Staufen, Weil, Lörrach, Denzlingen, Feldberg, Kaiserstuhl, Breisgau, Ortenau, Markgraeflerland, Schwarzwald