Bei der Mitgliederversammlung des Lörracher Sozialverbands VdK am Freitag (30. Januar) informierte der Landkreis Lörrach über zentrale Fragen rund um die Feststellung einer Behinderung, Merkzeichen, Parkausweise und den Schwerbehindertenausweis. Fachbereichsleiter Soziales Karim Chermiti und Sachgebietsleiterin Nadine Gentili standen den über 40 Teilnehmenden für einen Austausch und konkrete Fragen zur Verfügung.
Dabei wurde deutlich: Das Thema betrifft Menschen in ganz unterschiedlichen Lebenslagen. „Schwerbehinderung spielt über alle Altersebenen hinweg eine große Rolle – von Kleinkindern und ihren Familien bis ins hohe Erwachsenenalter. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene wissen, wie das Verfahren abläuft und welche Unterlagen hilfreich sind“, so Karim Chermiti.
Im Landkreis Lörrach gehen jährlich über 6.000 Anträge im Bereich Schwerbehinderung ein. Rund zehn Prozent der Bevölkerung haben einen festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder höher. Ab einem GdB von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Der GdB beschreibt, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränken. Mehrere Beeinträchtigungen werden dabei nicht einfach addiert; entscheidend ist das Gesamtbild.
Beim Vortrag lag ein Schwerpunkt auf praktischen Hinweisen für eine zügige Bearbeitung. Nadine Gentili erklärte: „Aktuelle Befunde sollten gleich mit dem Antrag eingereicht werden. Entscheidend ist zudem, die konkreten Einschränkungen im Alltag zu beschrieben – nicht nur die Diagnose.“ Aktuelle Facharztberichte, Krankenhaus- oder Reha-Berichte und nachvollziehbare Angaben zu den Auswirkungen im Alltag können Rückfragen vermeiden. Fehlende Unterlagen können – bei entsprechender Schweigepflichtentbindung – auch über den Hausarzt angefordert werden. Thematisiert wurden zudem Merkzeichen und mögliche Nachteilsausgleiche, etwa bei Mobilität oder im öffentlichen Nahverkehr.
Wer mit einem Bescheid nicht einverstanden ist, kann fristgerecht Widerspruch einlegen. Dabei ist es sinnvoll, neue oder aktuelle Unterlagen beizufügen. Dass ein Widerspruch ausdrücklich legitim ist, betonte Fachbereichsleiter Chermiti: „Wir leben in einem Rechtsstaat. Wenn man mit einer Entscheidung unzufrieden ist, kann und darf man Widerspruch einlegen oder klagen, um Entscheidungen überprüfen zu lassen.“ In diesem Zusammenhang wurde auf die Unterstützung durch den VdK hingewiesen, der seine Mitglieder bei solchen Anliegen sozialrechtlich berät und begleitet.
Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger beim Infotelefon des Sachgebiets Soziale Entschädigung und Schwerbehinderung des Landratsamt Lörrach, erreichbar unter der Nummer 07621 410-1660, montags bis freitags, jeweils von 9 bis 12 Uhr, oder per E-Mail unter schwerbehinderung@loerrach-landkreis.de. Persönliche Vorsprachen in der Brombacher Straße 4 erfolgen in der Regel nach Terminvereinbarung.
Weitere Informationen: www.loerrach-landkreis.de/soziales
Info: Landkreis Lörrach
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Kreis Lörrach - Lörrach
2. Feb 2026 - 13:06 UhrMehr Klarheit beim Schwerbehindertenantrag - Landkreis Lörrach informiert bei der VdK-Mitgliederversammlung

Bei der VdK-Mitgliederversammlung am 30.01.2026 (von links): Vorsitzende Christa Rufer, Ortsvorsteher Hauingen Günter Schlecht, Sachgebietsleiterin Nadine Gentili, Fachbereichsleiter Soziales Karim Chermiti.
Foto: Landkreis Lörrach / Karim Chermiti
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