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Gesamte Regio - Freiburg

3. Jun 2021 - 09:51 Uhr

Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 35 im Stadtkreis Freiburg - Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald unter 50! - Lockerungen auf einen Klick!


Die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen liegt unter 50 im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Ab Freitag gibt es neue Lockerungen!

Im Stadtkreis Freiburg liegt die Sieben-Tage-Inzidenz jetzt unter 35.

REGIOTRENDS-Info-Service zu den Lockerungen:
- Der Stufenplan von A-Z - Wer darf öffnen? Was ist erlaubt?

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BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung nach § 2 Abs. 6 Satz 1 der Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) bei Angeboten der Kinder-und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (CoronaVOKJA/JSA) vom 15.5.2021

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald –Gesundheitsamt– stellt aufgrund von § 2 Abs. 6 Satz 1 CoronaVO KJA/JSA fest: Im Stadtkreis Freiburg hat die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen den nach § 2 Abs. 5Satz 1 CoronaVO KJA/JSA maßgeblichen Schwellenwert von 35 unterschritten.

Daher treten bezogen auf den Stadtkreis Freiburg von Rechts wegen die Wirkungen des § 2 Abs. 5CoronaVO KJA/JSA gemäß § 2 Abs. 6 Satz 2 CoronaVO KJA/JSA am Freitag, 4. Juni 2021, 0:00 Uhr, ein.

Bekanntgabe
Die vorliegende Feststellung wird im Internet unter der Adresse des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald (www.breisgau-hochschwarzwald.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ bekanntgemacht.
Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung im Internet. Maßgeblich für die Feststellung des Unterschreitens des Schwellenwertes von 35 ist die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald mit Sitz in Freiburg eingelegt werden.

Freiburg im Breisgau, 02. Juni 2021
gez. Dr. Martin Barth, Erster Landesbeamter

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Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen den maßgeblichen Schwellenwert von 50 unterschritten. - Bekanntmachung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald

Bekanntmachung nach § 2 Abs. 6 Satz 1 der Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) bei Angeboten der Kinder-und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (CoronaVOKJA/JSA) vom 15.5.2021

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald –Gesundheitsamt– stellt aufgrund von § 2 Abs. 6 Satz 1 CoronaVO KJA/JSA fest: Im Breisgau-Hochschwarzwald hat die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen den nach § 2 Abs. 4 Satz 1 CoronaVO KJA/JSA maßgeblichen Schwellenwert von 50 unterschritten.

Daher treten bezogen auf den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald von Rechts wegen die Wirkungen des § 2 Abs. 1 CoronaVO KJA/JSA gemäß § 2 Abs. 6 Satz 2 CoronaVO KJA/JSA am Freitag, 4. Juni 2021, 0:00 Uhr, ein.

Bekanntgabe
Die vorliegende Feststellung wird im Internet unter der Adresse des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald (www.breisgau-hochschwarzwald.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ bekanntgemacht.
Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung im Internet. Maßgeblich für die Feststellung des Unterschreitens des Schwellenwertes von 50 ist die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald mit Sitz in Freiburg eingelegt werden.

Freiburg im Breisgau, 02. Juni 2021
gez. Dr. Martin Barth, Erster Landesbeamter


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