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Breisgau-Hochschwarzwald - Heitersheim

1. Jul 2021 - 11:35 Uhr

Enteignungsverfahren zum Bau der Nordumgehung Heitersheim: Regierungspräsidium Freiburg startet Online-Konsultation für Grundstückseigentümer - Bis 2. September Gelegenheit sich schriftlich oder elektronisch zu äußern

Enteignungsverfahren zum Bau der Nordumgehung Heitersheim: Regierungspräsidium Freiburg (Bild) startet Online-Konsultation für Grundstückseigentümer - Bis 2. September Gelegenheit sich schriftlich oder elektronisch zu äußern.
Enteignungsverfahren zum Bau der Nordumgehung Heitersheim: Regierungspräsidium Freiburg (Bild) startet Online-Konsultation für Grundstückseigentümer - Bis 2. September Gelegenheit sich schriftlich oder elektronisch zu äußern.

Im Verfahren zur Enteignung von Grundstücksteilflächen zum Bau der Nordumgehung Heitersheim (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) startet das Regierungspräsidium Freiburg (RP) eine Online-Konsultation nach dem Planungssicherstellungsgesetz. Wie das RP als zuständige Enteignungsbehörde mitteilt, ersetze dieses Angebot eine mündliche Verhandlung, die aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nicht stattfinden könne.

Die Eigentümer der von dem Enteignungsverfahren betroffenen Grundstücke sowie die der Enteignungsbehörde bekannten Nebenberechtigten wurden über die Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Sie haben bis einschließlich 2. September Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den für sie zugänglich gemachten Informationen zu äußern.

Mit der geplanten Nordumgehung möchte die Stadt Heitersheim in erster Linie die innerörtlichen Ost-West-Verbindungsstraßen vom Durchgangsverkehr, ins-besondere vom Schwerlastverkehr, entlasten. Die planerischen Voraussetzungen hierzu hat die Stadt durch einen Bebauungsplan geschaffen. Da nicht alle Grundstückseigentümer mit dem Vorhaben einverstanden sind und trotz intensiver Bemühungen der Stadt ein freiwilliger Verkauf der Grundstücke nicht möglich war, hat die Stadt Heiterheim einen Antrag auf Durchführung eines Enteignungsverfahrens beim RP gestellt.

(Presseinfo: Regierungspräsidium Freiburg, 01.07.2021)


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