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Kreis Emmendingen - Waldkirch

5. Dec 2022 - 13:36 Uhr

Teilnehmergemeinschaft der Zusammenlegung Waldkirch-Kollnau (Kohlenbach) erhält weitere 115.000 Euro zum Ausbau eines Waldweges - Staatssekretärin Kurtz: "Land fördert die für Natur und Landwirtschaft wertvolle Offenhaltung der Schwarzwaldtäler"

Teilnehmergemeinschaft der Zusammenlegung Waldkirch-Kollnau (Kohlenbach) erhält weitere 115.000 Euro zum Ausbau eines Waldweges.
Staatssekretärin Sabine Kurtz überreichte im Kollnauer Rathaus den Bewilligungsbescheid des Landes.

Foto: Landratsamt Emmendingen
Teilnehmergemeinschaft der Zusammenlegung Waldkirch-Kollnau (Kohlenbach) erhält weitere 115.000 Euro zum Ausbau eines Waldweges.
Staatssekretärin Sabine Kurtz überreichte im Kollnauer Rathaus den Bewilligungsbescheid des Landes.

Foto: Landratsamt Emmendingen

Staatssekretärin Sabine Kurtz übergab Anfang der Woche einen Bewilligungsbescheid in Höhe von 115.395,23 Euro für das Zusammenlegungsverfahren Waldkirch-Kollnau (Kohlenbach).

Als Langstreckenlauf beziehungsweise Etappenlauf bezeichnete Waldkirchs Oberbürgermeister Roman Götzmann am gestrigen Montag (5. Dezember 2022) das Zusammenlegungsverfahren Waldkirch-Kollnau (Kohlenbach) bei seiner Begrüßungsrede im Kollnauer Rathaus. 2007 wurde es angeordnet, seit 2018 wird gebaut, bisher gab es drei Bautranchen, unter anderem wurden Hofzufahrten und Brücken erneuert. Zu den Baumaßnahmen gehören auch immer ökologische Ausgleichsmaßnahmen, insgesamt entsteht dadurch ein ökologischer Mehrwert.

Baubeginn für die vierte Baubranche soll nun im Mai 2023 sein. Der Ausbauplan wurde aktuell geändert, um einen Waldweg – den Harnischwaldweg – bauen zu können. Die Ausführungskosten wurden dabei um 144.244,04 € auf 1.400.075,65 € erhöht. Von den Ausführungskosten werden 80%, also 115.395,23 €, durch Zuschüsse von Land und Bund gedeckt, die restlichen 20%, also 28.848,81 €, werden von den drei Beteiligten Grundstückseigentümern und von der Stadt Waldkirch getragen.

Am Montag übergab Staatssekretärin Sabine Kurtz im Kollnauer Rathaus persönlich den Bewilligungsbescheid und machte dabei klar, wie wichtig solche Maßnahmen für den ländlichen Raum und das Überleben der betroffenen Höfe ist. Ziele des Verfahrens sind die Arbeits- und Produktionsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern und einen Beitrag zur Existenzsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe und zur Erhaltung der Kulturlandschaft zu leisten. Doch auch die Allgemeinheit profitiere davon. „Die Höfe in den Tälern sind wichtig für die Ernährungssicherheit der Bevölkerung, sie sorgen mit Holz für einen nachwachsenden Rohstoff und durch das Offenhalten der Kulturlandschaft unterstützen sie den Umweltschutz, den Artenschutz und den Klimaschutz“, zählte sie auf.

Derzeit gibt es in Baden-Württemberg 300 Zusammenlegungsverfahren, 30 davon im Schwarzwaldverfahren, davon wiederrum fünf im Landkreis Emmendingen.

***

„In so genannten Schwarzwaldverfahren werden ganzjährig befahrbare Anbindungen von landwirtschaftlichen Höfen an das Straßennetz sowie die Verbesserung der Erschließung der Grünland- und Waldflächen realisiert. Dies fördert die Offenhaltung der Schwarzwaldtäler, die effiziente Waldbewirtschaftung und den Tourismus“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Sabine Kurtz, am heutigen Montag (5. Dezember), anlässlich der Übergabe des Förderbescheids von rund 115.000 Euro an die Teilnehmergemeinschaft der Zusammenlegung Waldkirch-Kollnau (Kohlenbach) (Landkreis Emmendingen).

Schwarzwaldverfahren sind eine besondere Art von Zusammenlegungsverfahren im Rahmen der Flurneuordnung. In derzeit knapp 40 dieser Projekte wird über Jahre hinweg das Wegenetz in den Tälern des Schwarzwaldes sukzessiv ausgebaut. In Abstimmung mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern erfolgen die Wegebaumaßnahmen in den teilweise nur schwer zugänglichen Gebieten.

„In Kollnau bezuschussen Bund und Land mit 80 Prozent den für das Jahr 2023 geplanten Ausbau des Harnischwaldweges. Insgesamt erhält das für die Landwirtschaft und den Naturschutz bedeutsame Projekt somit bereits 1,1 Millionen Euro Fördergelder“, sagte Staatssekretärin Sabine Kurtz bei der Übergabe des Förderbescheides an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft.

Hintergrundinformationen:
Detaillierte Informationen zur Zusammenlegung Waldkirch-Kollnau (Kohlenbach) finden Sie im Internet unter www.lgl-bw.de/3115.

Umfassende Informationen zum Thema Flurneuordnung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter www.lgl-bw.de.

Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de zu finden.

(Presseinfo: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, 05.12.2022)


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