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Landkreis Rottweil - Schiltach

20. Feb 2026 - 12:27 Uhr

Ab 23. Februar 2026: Marode Brücke in Hinterlehengericht (Schiltach) wird durch Neubau ersetzt - Für Abbruch des Brückenüberbaus ist Vollsperrung der Bundesstraße 462 unumgänglich

Ab 23. Februar 2026: Marode Brücke in Hinterlehengericht (Schiltach) wird durch Neubau ersetzt.

Foto: Regierungspräsidium Freiburg
Ab 23. Februar 2026: Marode Brücke in Hinterlehengericht (Schiltach) wird durch Neubau ersetzt.

Foto: Regierungspräsidium Freiburg

Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, wird ab Montag, 23. Februar, die Brücke an der B 462 beim Anwesen Hinterhof 145 im Schiltacher Ortsteil Hinterlehengericht (Ortenau) abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Dafür wird zunächst rund 500 Meter südlich der Baustelle eine Ausfahrt für eine Bau- und Anliegerstraße gebaut, die in die B 462 einmündet. Im Bereich dieser Ausfahrt steht dann an der Bundesstraße bis zum Abschluss der Arbeiten im Herbst nur eine Fahrspur zur Verfügung. Der Verkehr wird bedarfsgerecht per Ampel geregelt. Das RP geht jedoch davon aus, dass es nur zu geringen Beeinträchtigungen des Verkehrs kommt.

Ebenfalls nur einspurig befahrbar ist die Bundesstraße in der ersten Märzwoche im Bereich der Brückenbaustelle. Auch hier wird der Verkehr per Ampel geregelt. In dieser Woche soll an der B 462 eine Verschwenkung entstehen, so dass der Verkehr auf der Bundesstraße bei einem Tempolimit von 50 Stundenkilometern ungehindert an der Baustelle vorbeifließen kann.

Für den Abbruch des Brückenüberbaus ist eine Vollsperrung der B 462 unumgänglich. Da zeitgleich die Fahrbahn am Ortsausgang in Richtung Schiltach (Ortenau) saniert werden soll, wird die Bundesstraße für rund eine Woche komplett gesperrt. Hierfür werden großräumige und lokale Umleitungen ausgeschildert. Das RP werde rechtzeitig informieren, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.

(Presseinfo: Regierungspräsidium Freiburg, 20.02.2026)

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