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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

30. Mar 2026 - 14:50 Uhr

Regierungspräsidium leitet Planfeststellungsverfahren für Anschluss der Bebelstraße an Bundesstraße 294 in Freiburg ein - Planunterlagen können ab 31. März 2026 eingesehen werden

Regierungspräsidium Freiburg
Regierungspräsidium Freiburg

Die Stadt Freiburg möchte die Bebelstraße von der Seestraße in Richtung Norden verlängern und östlich der A 5 und der geplanten Neubaustrecke der Rheintalbahn (3./4. Gleis) an die B 294 anschließen. Damit soll das Gewerbegebiet Hochdorf mit dem Autobahnzubringer Freiburg-Nord (B 294) und der A 5-Anschlussstelle Freiburg-Nord verbunden werden. Auch das Areal am Tunisee wird direkt an den Autobahnzubringer angebunden. Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat hierfür das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

Wegen des Ausbaus der Rheintalbahn und des damit verbundenen Baus von zwei Güterverkehrsgleisen entlang der Autobahn wird sich die Durchfahrtshöhe der Unterführung Bebelstraße/Seestraße unter der A 5 signifikant reduzieren. Dadurch wird diese Verbindung zwischen Industriegebiet Hochdorf und Autobahn für den Schwerlastverkehr nicht mehr befahrbar sein. Entsprechend ist mit deutlich längeren Fahrwegen für den Schwerlastverkehr in und aus dem Gewerbegebiet und mit erhöhtem Schwerlastaufkommen in den Ortsdurchfahrten von Hochdorf und Benzhausen zu rechnen. Mit dem Anschluss der Bebelstraße an die B 294 soll dem entgegengewirkt und Hochdorf und Benzhausen von gewerblichem Verkehr aus dem Industriegebiet entlastet werden, heißt es aus dem Regierungspräsidium.

Die Planunterlagen können ab Dienstag, 31. März auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg eingesehen und heruntergeladen werden: www.rp-freiburg.de unter dem Suchbegriff „aktuelle Planfeststellungsverfahren“. Dort wird unter anderem auch über die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen informiert.

Zudem liegen die Pläne vom 31. März bis einschließlich 30. April im Foyer des BeratungsZentrum Bauen der Stadt Freiburg (Rathaus im Stühlinger, Altbau, EG) zur Einsichtnahme aus.

(Presseinfo: Regierungspräsidium Freiburg, 30.03.2026)

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