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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

1. Apr 2026 - 14:16 Uhr

Stellungnahme der Erzdiözese Freiburg zum Urteil gegen Pater M. - "Wichtiger Schritt in der juristischen Aufarbeitung der Taten."


Das heutige Urteil (1.4.2026) des Landgerichts München markiert einen wichtigen Schritt in der juristischen Aufarbeitung der Taten von Pater M.

Unsere erste Aufmerksamkeit gilt den Menschen, die durch den verurteilten Priester sexualisierte Gewalt erfahren haben. Wir haben tiefen Respekt vor dem Mut des Betroffenen, der sich 2023 an unsere unabhängigen Ansprechpersonen gewandt hat. Ohne seine Bereitschaft, das Erlebte zu schildern und dem Weg einer Strafanzeige zuzustimmen, wäre dieses Urteil nicht möglich gewesen.

Auch wenn der nun verurteilte Priester Mitglied eines Ordens ist, haben seine Taten im Zeitraum seiner Tätigkeit in der Erzdiözese, in der Seelsorgeeinheit Todtmoos, stattgefunden. Dass dies möglich war und über lange Zeit unentdeckt blieb, erfüllt uns mit Scham. Wir bekennen uns zur Mitverantwortung für die Schutzbefohlenen in unseren Gemeinden. Wir müssen uns heute kritisch fragen, welche Signale damals möglicherweise übersehen oder falsch gedeutet wurden.

Für die Erzdiözese Freiburg bestätigt dieser Fall, wie essenziell eine aktive Interventionskultur und eine gute Präventionsarbeit ist. Wir nehmen dieses Urteil zum Anlass, erneut alle potenziell Betroffenen zu ermutigen, sich bei unseren Ansprechpersonen zu melden. Wir versuchen in jedem Einzelfall, die Betroffenen bei der Aufarbeitung des Erlebten zu unterstützen und leiten die staatliche und kirchliche Strafverfolgung der Beschuldigten in die Wege.

(Presseinfo: Erzdiözese Freiburg, 01.04.2026)

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