Stoffstrombilanz ab 2023 für weitere Betriebe verpflichtend
Die "Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen" – kurz: Stoffstrombilanzverordnung, erfordert seit dem 1. Januar 2018 eine transparente Darstellung der Stoffströme bzw. Nährstoffflüsse „in den“ und „aus dem“ landwirtschaftlichen Betrieb. Zur guten fachlichen Praxis gehört insbesondere, dass ein nachhaltiger und ressourceneffizienter Umgang mit Nährstoffen im landwirtschaftlichen Betrieb sichergestellt ist und hierbei Nährstoffverluste in die Umwelt so weit wie möglich vermieden werden.
Wer muss eine Stoffstrombilanz erstellen?
Die Stoffstrombilanzverordnung sieht eine zweistufige Einführung vor, deshalb wurde ab dem 1. Januar 2023 der Geltungsbereich deutlich erweitert. Demnach sind Betriebsleiter v n landwirtschaftlichen Betrieben bilanzierungspflichtig, die
- mehr als 20 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaften oder
- mehr als 50 Großvieheinheiten halten oder
- mehr als 750 kg Gesamtstickstoff in Form von Wirtschaftsdünger aufnehmen.
Außerdem sind Betriebsleiter von Biogasanlagen bilanzierungspflichtig, die
- von einem bilanzierungspflichtigen Betrieb Wirtschaftsdünger aufnehmen und / oder an diesen Gärrückstand abgeben („funktionaler Zusammenhang“)
- und von diesem oder außerhalb dieses Betriebes anfallenden Wirtschaftsdünger aufnehmen.
Ein Entscheidungsbaum „Stoffstrombilanz ab 2023“, der im Internet unter www.duengung-bw.de (https://www.duengung-bw.de/landwirtschaft/views/informationen.xhtml) zur Verfügung steht, erleichtert es herauszufinden, ob die Verpflichtung zur Erstellung einer Stoffstrombilanz besteht.
Was ist zu bilanzieren?
Es müssen alle in den Betrieb eingeführten bzw. zugeführten Nährstoffmengen den ausgeführten bzw. abgegebenen Nährstoffmengen gegenübergestellt werden.
Dabei wird die Differenz zwischen Import und Export an Nährstoffen ohne Abzug von Verlusten als Bruttosaldo ausgewiesen.
Während bei einer Feld-Stall-Bilanz die Nährstoffsumme aller von den Flächen abgeführten Produkte erfasst und diese mit den Nährstoffmengen der zugeführten Düngemittel verrechnet werden, werden bei der Stoffstrombilanz (früher auch Hoftorbilanz) alle Nährstoffflüsse „in den“ und „aus dem“ landwirtschaftlichen Betrieb verglichen und saldiert.
Wie und wann muss dokumentiert werden?
Ab sofort müssen alle Belege, wie beispielsweise Lieferscheine, aus denen die zu- oder abgeführten Mengen an Stickstoff und Phosphat hervorgehen, aufbewahrt werden. Innerhalb von drei Monaten (quartalsweise) sind die zugeführten und abgegebenen Nährstoffmengen einschließlich der Verfahren zur Ermittlung der Nährstoffgehalte (Kennzeichnung, Analysenergebnisse oder amtliche Richtwerte) aufzuzeichnen.
Der Bezugszeitraum für die Stoffstrombilanz muss vor der erstmaligen Bilanzierung festgelegt werden. Dabei kann zwischen dem Wirtschaftsjahr und dem Kalenderjahr als Bezugsgröße gewählt werden. Innerhalb von sechs Monaten nach Ende des gewählten Bezugszeitraums ist die Stoffstrombilanz zu erstellen.
Beispiel:
Wird das Kalenderjahr 2023 als Bezugszeitraum gewählt, muss die Stoffstrombilanz erstmalig bis zum 1. Juli 2024 vorliegen. Wird das Wirtschaftsjahr 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 gewählt, ist die erste Stoffstrombilanz bis zum 1. Januar 2025 zu erstellen.
Möchte ein bilanzpflichtiger Betrieb den Bezugszeitraum später ändern, müssen die beiden vorangegangenen Jahre entsprechend der Änderung angepasst werden, damit eine dreijährige (fortgeschriebene) Bilanz mit dem gleichen Bezugszeitraum vorliegt.
Mit dem Programm „Düngung-BW“ (www.duengung-bw.de) können Bewirtschaftende kostenlos eine Stoffstrombilanz für ihren Betrieb erstellen. Das Ergebnis der Bilanz muss lokal auf dem Computer abgespeichert werden oder kann ausgedruckt werden. Die Aufbewahrungsfrist für alle Unterlagen beträgt wie bei der Düngeverordnung sieben Jahre.
Wie wird die Stoffstrombilanz bewertet?
Bis zum 31. Dezember 2022 war ein maximaler Bilanzwert von 175 kg Stickstoff je Hektar im Schnitt von drei Jahren durch die Verordnung vorgegeben. Seit dem 1. Januar 2023 ist dieser Wert nicht mehr bindend einzuhalten, sollte aber weiterhin für eigene Bewertungen Berücksichtigung finden.
Die Bundesregierung plant derzeit eine Überarbeitung der Verordnung, wobei in jedem Fall ein geändertes Bewertungsverfahren des Bilanzwerts zu erwarten ist. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird über die Änderungen der Stoffstrombilanzverordnung informieren.
Es wird bereits jetzt empfohlen, sich mit dem Bilanzergebnis auseinanderzusetzen, Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen und umzusetzen. Bei Überschüssen in der N-Bilanz bedarf es in der Regel einer Analyse der Ursachen. Diese sind z.B. ein zu hoher Viehbesatz, hohe Verluste bei der Wirtschaftsdüngerausbringung, ineffizienter Düngereinsatz (organisch und mineralisch) oder geringe Futterverwertung. Die betrieblichen Reaktionsmöglichkeiten können entsprechend vielfältig sein: Wirtschaftsdüngerabgabe, Verringerung der Ausbringungsverluste, höhere Anrechnung der organischen Dünger und in der Folge Verringerung des Mineraldüngereinsatzes.
Die Maßnahmen sollen letztendlich zur Steigerung der Stickstoffeffizienz führen. Hohe Überschüsse bedeuten, dass diese Nährstoffe nicht verwertet werden, also einen monetären Verlust für den Betrieb und eine Belastung für die Umwelt darstellen.
Es besteht die Möglichkeit, eine persönliche, betriebliche Beratung über die vom Land geförderten Beratungsmodule durch eine Beratungsorganisation in Anspruch zu nehmen. Auf der Homepage Beratung.Zukunft.Land sind unter (https://bzl.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite) alle Beratungsorganisationen aufgeführt, welche im Rahmen der Fördermaßnahme „Beratung landwirtschaftlicher Betriebe“ für die Erbringung des Moduls 223 „Düngung“ zugelassen sind.
Information zur betrieblichen 170 kg Stickstoff-Obergrenze nach Düngeverordnung
Weiterhin zu beachten: die betriebliche 170 kg Stickstoff-Obergrenze
Aus der Düngeverordnung ergibt sich die Verpflichtung zur Einhaltung der Ausbringung von maximal 170 kg Gesamtstickstoff pro ha und Jahr aus organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln bzw. 510 kg Gesamtstickstoff pro ha in einem Zeitraum von drei Jahren bei der Düngung von Komposten. Während sich diese Grenzwerte auf den Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebes beziehen, gelten diese innerhalb von mit Nitrat belasteten Gebieten für jeden Schlag bzw. jede Bewirtschaftungseinheit.
Auch die Einhaltung der 170 kg N-Grenze kann mit dem Programm „Düngung-BW“ geprüft werden. Diese Berechnungshilfe ist im Dienst „Nährstoffvergleich und Stoffstrombilanz“ verfügbar.
(Info: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)
Titelseite » Politisches » Textmeldung
Gesamte Regio - Regio
6. Apr 2023 - 20:02 UhrFachartikel und Entscheidungsbaum-Grafik zur Stoffstrombilanz - Stoffstrombilanz ab 2023 für weitere landwirtschaftliche Betriebe verpflichtend

Entscheidungsbaum-Grafik zur Stoffstrombilanz
Weitere Beiträge von Medienmitteilung (01)
Jeder Verfasser einer Meldung (Firma, Verein, Person...) hat zusätzlich noch SEINE eigene "Extrazeitung" bei REGIOTRENDS! Oben auf den roten Namen hinter „Weitere Beiträge von“ klicken. Schon sehen Sie ALLE seine abrufbaren Meldungen in unserer brandaktuellen Internet-Zeitung.
> Weitere Meldungen aus Regio. > Weitere Meldungen aus der Rubrik "Politisches". > Suche > Meldung schreiben WissenswertesMehr erfahren? - Roter Klick! RegioMarktplatz: HEUTE schon gelesen? Angebote - Tipps - Trends - Aktionen Ihre Adressen! Regio-Firmen: Der REGIOTRENDS-Branchenspiegel P.S.: NEU! Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von RegioTrends! |
- Wir sind RegioTrends-Partner
-
Badenova - Energie. Tag für Tag
Tullastraße 61, 79108 FreiburgUnterstadtlädele - Das ALLES-Geschäft von nebenan!
Mundinger Straße 39 | 79312 Emmendingen | Tel. 07641/48974Ledermanufaktur Andreas Rombach
Lammstraße 8, 79312 Emmendingen, Tel. 07641 953 940 6, andy@owsg.deAutohaus Ganter
Haslacher Str. 21, 79115 Freiburg, Tel. 0761-42081, Fax: 0761-492922, Mail: ah.ganter@online.deWipfler Augenoptik e.K.
Lammstraße 19, 79312 Emmendingen, Tel. 07641/53131, Fax 07641/53132, info@wipfler-augenoptik.de
und immer auch in den RegioMarktplatz-Rubriken! -
















- Regio-Termine
- Regio - Hier ist Platz für IHRE Veranstaltung! REGIOTRENDS-Service: Telefon 07641-9330919 - Weitere Termine im RegioKalender (Kategorie MAGAZIN)
- Freiamt - JETZT ANMELDEN! - Samstag, 21. Juni und Sonntag, 22. Juni 2025 OpenAir Traktor-Kino und 6. Int. Schlepper- und Bulldogtreffen in Freiamt
- Emmendingen - ART-TRIO - Ausstellung im Schlosskeller Emmendingen bis Ende Juni 2025
- Freiburg - 28. April 2025: "80 Jahre Kriegsende in Europa: Wie stabil ist die Nachkriegsordnung?" - Podiumsdiskussion mit Elisabeth Piller in der Universität Freiburg
- Freiburg - Filmreihe Visionen der Nachhaltigkeit - "Unser Boden" am 29.04.2025, 20.00 Uhr, Kino Harmonie Freiburg
- Offenburg - 30. April 2025: Tanz in den Mai in Offenburg - Veranstaltung im Offenburger KiK - Kultur in der Kaserne
- Eichstetten - Vino & Vista - 01.05.2025 - Weinwanderung
- Eichstetten - Traktor - Wein - Natur - 01.05.25
- Lörrach - 3. Mai 2025: Blumenmarkt in Lörrach - Veranstaltung auf dem Alten Marktplatz
- Herbolzheim - 04.05.2025: 3. BUNDe Tausch- & Verschenkebörse in Herbolzheim - Kleidung, Bücher, Pflanzen & Diverses
- Emmendingen - Einkaufen, bummeln, erleben! - Mittwoch, 07. Mai 2025: Krämermarkt in Emmendingen
- Freiamt - 7. Mai: Theaterstück „Am Samstag kam das Sams zurück“ mit dem Theater Knuth in Freiamt - Aufführung im Kurhaus
- Müllheim - 8. Mai 2025 - Tag der Befreiung im Markgräflerland: Nie wieder Faschismus! - Einnerungen: Alter Friedhof in Müllheim am Donnerstag, 8. Mai 2025 um 18 Uhr
- Waldkirch - Einkaufen, bummeln, erleben! - Freitag, 09. Mai 2025: Krämermarkt in Waldkirch
- Reute - Faszination Akkordeon in Reute gemeinsam erleben! - 10. Mai: Bezirkstreffen mit Wertungsspiel im Breisgau
- Emmendingen - Entertainment-Gala des Stadtmusikvereins Emmendingen - 10. Mai 2025 um 20:00 Uhr in der Steinhalle Emmendingen
- Broggingen - 11.05.2025: Wandertag und 2.Muttertagshock - Veranstaltung in Borggingen
- Waldkirch - 11. Mai 2025: Magie trifft Menschlichkeit in Waldkirch - Benefizshow mit THE MAGIC MAN am Muttertag in der Stadthalle
- Lahr - Irokesenbund und hierarchie-freie Demokratie | Vortrag von Klaus Schramm am Montag, 19. Mai 19 Uhr
- Winden - 25. Mai 2025: 11. Oldtimertreff des RMSV Soli Oberwinden e.V. im ADAC - Veranstaltung am Bahnhofsplatz mit anschließender Rundfahrt
- Offenburg - 24. Mai 2025: "Offenburg im 20. Jahrhundert, ein historischer Ausflug" - Vortrag bei Kultur in der Kaserne
- Offenburg - 30. Mai 2025: Salsa Dance Night in Offenburg - Veranstaltung bei Kultur in der Kaserne
- Freiamt - Freiämter-Spenden-Meisterschaft 2025 - Am 28.06.2025 steht Freiamt wieder ganz im Zeichen von Bike to help!!
- Tipps der Woche


- Wissenswertes
- Landkreis Emmendingen - Schadstoffsammlung im Landkreis Emmendingen: Falsche Datumsangabe im Abfallkalender - Sammlung in Herbolzheim und Endingen ist nicht am 2. Mai, sondern am 3. Mai 2025
- Emmendingen - Schlosskeller Emmendingen: Kulturprogramm für Q2 in 2025 steht fest - Konzerte von Bands aus der Regio sowie von internationalen Musikern
- Wyhl - Veranstaltungsreihe anläßlich des 50. Jahrestags der Platzbesetzung in Wyhl am Rhein - "Bürger helft euch selbst": Wyhl 1975 - ein Beispiel
- Herbolzheim-Bleichheim - 04.05.2025: Exkursion der Herbolzheimer BUND-Gruppe - Gewässertour: Wild-romatischer Goldbach
- Emmendingen - SHG Autismus Landkreis Emmendingen: Nächstes Treffen erst am 08.05.2025
- Regio - Mit einem Klick zu den richtigen Adressen: Einkaufen (täglicher Bedarf, regionale Erzeuger) - Shopping (Mode, Wohnen, Geschenke…) - Dienstleistung (Recht & Finanzen, rund ums Haus…) - Gastronomie - Freizeit - Betreuung & Pflege - Schön, fit, gesund


- Klick-Service