Die Bundesregierung beabsichtigt keine Verlängerung der bis zum 30. Juni 2023 geltenden Regelung, während dessen grenzüberschreitende Tätigkeiten im Homeoffice keine Auswirkungen auf das anzuwendende Recht der sozialen Sicherheit haben sollen. Stattdessen wird eine Rahmenvereinbarung zu grenzüberschreitender Telearbeit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern angestrebt, die am 1. Juli 2023 in Kraft treten und damit zeitlich nahtlos an die oben genannten Sonderregelungen anknüpfen soll. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor.
Die geplante multilaterale Rahmenvereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verfolgt das Ziel, auf Antrag im Wege einer Ausnahmevereinbarung vom geltenden Schwellenwert von 25 Prozent der Tätigkeit im Wohnsitzmitgliedstaat abweichen zu dürfen, sofern die Tätigkeit sowohl für einen oder mehrere Arbeitgeber mit Sitz in einem Mitgliedstaat als auch von zu Hause aus im Wege der grenzüberschreitenden Telearbeit erfolgt. In diesen Fällen ist in der vorgeschlagenen Rahmenvereinbarung vorgesehen, dass trotz Telearbeit in einem Umfang von unter 50 Prozent im Wohnsitzmitgliedstaat das Recht der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaates anwendbar ist bzw. bleibt, in dem der bzw. die Arbeitgeber ihren Sitz haben.
Diana Stöcker (CDU), direkt gewählte Abgeordnete im Wahlkreis Lörrach-Müllheim, betont: "Die Grenzgängerinnen und Grenzgänger brauchen verlässliche Rechtsgrundlagen. Deshalb hoffe ich auf der einen Seite, dass die Bundesregierung wird die vorgeschlagene Rahmenvereinbarung auf europäischer Ebene erreichen kann. Auf der anderen Seite sollte jedoch ernsthaft geprüft werden, die aktuell geltende Sonderregelung zu entfristen, sodass Homeoffice dauerhaft keine Auswirkungen auf das anzuwendende Recht der sozialen Sicherheit haben wird. Denn wir wissen alle aus der Vergangenheit: Neue europäische Regelungen mit zu beantragenden Ausnahmevereinbarungen schaffen wahrscheinlich neue bürokratische Auflagen und Hemmnisse."
"Wir haben es jetzt endlich schwarz auf weiß. Eine dauerhafte Verbesserung für das Homeoffice bei Grenzgängerinnen und Grenzgänger ist in greifbarer Nähe! Die ständige Verlängerung von Ausnahmeregelungen, die noch auf die COVDI19-Pandemie zurückzuführen sind, könnte damit der Vergangenheit angehören", ergänzt der direkt gewählte CDU-Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Waldshut, Felix Schreiner.
Laut den örtlichen Wahlkreisabgeordneten hätte die Praxis während der Pandemie gezeigt, dass Telearbeit möglich sei: "Homeoffice ist gut für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für das Mobilitätsverhalten sowie für das Klima und die Umwelt." Jetzt komme es auf eine praxisnahe Umsetzung an.
Auf eine Einschränkung weisen die beiden Abgeordneten hin. Hinsichtlich der Besteuerung werde es zunächst keine Verbesserungen geben. "Bei der Anwendung der Grenzgängerregelung im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens bleibt es unverändert bei den so genannten Mindestpendelbewegungen. Zugrunde liegen im Steuerrecht bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz", erläutern die CDU-Politiker.
(Presseinfo: Wahlkreisbüro Diana Stöcker, 12.05.2023)
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12. Mai 2023 - 12:05 UhrBundesregierung verlängert Homeoffice-Regelung nicht - Multilaterale Rahmenvereinbarung geplant - CDU-Bundestagsabgeordnete Stöcker und Schreiner: "Entfristung der Homeoffice-Regelung ernsthaft prüfen"

Bundesregierung verlängert Homeoffice-Regelung nicht.
CDU-Bundestagsabgeordnete Diana Stöcker (Bild).
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