Im Zuge der Haushaltskonsolidierung verabschiedete der Gemeinderat im Frühsommer mehrere Sparmaßnahmen und Steuererhöhungen. Durch ein umfassendes Gesamtpaket sollen bis 2024 17 Millionen Euro im städtischen Haushalt eingespart werden. Einen Teil zur Konsolidierung der städtischen Finanzen trägt das neue Winterdienstkonzept durch verschiedene Optimierungen und Reduzierungen bei.
Die Straßenzüge wurden neu zugeordnet und in drei Prioritäten (1 bis 3) eingeteilt. Der Priorität 1 sind Flächen zugeordnet, die gleichzeitig verkehrswichtig und gefährlich sind, insgesamt sind das 1.411.649 m². Hierzu zählen beispielsweise die Schwenninger Straße und die Arminstraße.
In die Priorität 2 fallen Bereiche, die entweder verkehrswichtig oder gefährlich sind, mit gesamt 321.313 m². Hierzu zählen beispielsweise die Mannheimer Straße und die Bürkstraße.
Alle weiteren Flächen mit 851.616 m² gehören zur Priorität 3, hierzu zählen beispielsweise die Straße Beim Enggäßle und die Bert-Brecht-Straße.
Innerhalb der Prioritäten wird wie folgt unterschieden: Priorität 1 wird vorrangig bedient. Bei entsprechenden Witterungsbedingungen (z. B. anhaltendem oder schwerem Schneefall) werden die Routen dieser Priorität außerdem ggf. wiederholt. Flächen und Straßen der Prioritäten 2 und 3 werden erst im Anschluss geräumt. Bei Priorität 2 erfolgt die Schneeräumung ab einer Schneehöhe von fünf Zentimetern und Streuung nur bei Glätte. Ab einer Schneehöhe von zehn Zentimetern wird Priorität 3 bedient. Auch hier erfolgt die Streuung nur bei Glätte. Durch diese Vorgehensweise können die Winterdiensteinsätze auf den letzten beiden Flächen insgesamt deutlich reduziert werden.
Fußgängerüberwege müssen nur dann von Schnee und Eis befreit werden, wenn sie häufig benutzt werden und unentbehrlich sind. Beide Kriterien müssen zugleich erfolgen und unterliegen dann der Priorität 1.
Radwege haben entsprechend ebenfalls unterschiedliche Prioritäten.
Eine Übersicht aus dem Stadtplan ist hier zu finden: www.villingen-schwenningen.de Die VS-Straßen, -Wege und Plätze sind dort in drei farbliche Kategorien (blau = Priorität 1, rot = Priorität 2, grün = Priorität 3) eingeteilt.
Von Gesetzeswegen her ist die Stadt in der Pflicht, Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen an verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Stellen von Schnee zu räumen und bei Eisglätte zu streuen. Verkehrswichtig sind Straßen nur, wenn auf ihnen erfahrungsgemäß mit starkem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Eine Straße ist dann verkehrswichtig, wenn sie im Verhältnis zu allen anderen Straße in der Gemeinde den meisten Verkehr trägt und zwar dauernd. Gefährlich ist ein Straßenabschnitt insbesondere dann, wenn der Straßenbenutzer trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt und Aufmerksamkeit, die drohenden Gefahren nicht ohne weiteres erkennen oder sich nicht darauf einstellen kann.
Die Erarbeitung des neuen Konzeptes erfolgte unter Federführung der TDVS mit Beteiligung des Grünflächen- und Tiefbauamtes sowie des Amtes für Feuerwehr, Brand-und Zivilschutz (FBZ) als Vertreter der Rettungsdienste. Beteiligt waren zudem Vertreter der Ortsverwaltungen, des Landratsamtes, verschiedener Ämter und dem ÖPNV.
Wintersaison hat für die TDVS-Mitarbeitenden bereits begonnen:
Für die Mitarbeitenden des Eigenbetriebs Technische Dienste ist der Winter .bereits viele Wochen vor dem ersten Schnellfall oder Eisglätte ein Thema. .In den Sommermonaten werden die Routen überarbeitet und im Oktober wurde mit dem Umbau der Fahrzeuge auf die Winterdienstausrüstung begonnen, während dann von November bis April die Beschäftigten je nach )Witterungslage in Bereitschaft versetzt werden. Die Einsatzleitungen beginnen noch in der Nacht mit ihren Kontrollfahrten und alarmieren dann bei Bedarf ab 02:30 Uhr das Fahrpersonal der Groß- und Schmalspurfahrzeuge und ab 04:00 Uhr die Kolleginnen und Kollegen der Handkolonnen.
Insgesamt stehen der Stadt eigene 27 Großfahrzeuge, zehn Schmalspurer und zwölf Handkolonnen mit insgesamt etwa 90 Mitarbeitenden zur Verfügung. Unterstützt werden sie von einigen Fremdfahrern, die überwiegend den Winterdienst in den Ortschaften übernehmen.
Bürgerschaft muss Räum- und Streupflicht umsetzen:
Gemäß der "Streupflicht-Satzung" gilt die Vorgabe, dass Straßen, Wege und Plätze werktags bis 07:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 08:30 Uhr geräumt/gestreut werden. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr und gilt sowohl für die Kommune als auch für die Bürger. Die komplette Satzung ist auf der städtischen Website (https://www.villingen-schwenningen.de/rathaus-leben/unsere-stadt/ortsrecht/) nachzulesen.
Die Stadt Villingen-Schwenningen bittet die Bürgerschaft und Gewerbetreibenden um gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständnis, um die winterlichen Wetterverhältnisse gut zu meistern. Durch das Unterlassen von Parken in zweiter Reihe kann ein Durchkommen der Räum- und Streufahrzeuge gewährleistet werden. Auch das Abstellen der Abfallbehälter zu deren Abholung auf geräumten, gestreuten und zugänglichen Stellflächen, erleichtert der Entsorgungsfirma ihre Arbeit.
(Presseinfo: Stadt Villingen-Schwenningen, 29.10.2021)
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Schwarzwald-Baar-Kreis - Villingen-Schwenningen
29. Oct 2021 - 17:31 UhrNeues Winterdienstkonzept in Villingen-Schwenningen ist reduziert und optimiert - Gemeinderat hatte im Frühsommer mehrere Sparmaßnahmen und Steuererhöhungen verabschiedet

Neues Winterdienstkonzept in Villingen-Schwenningen ist reduziert und optimiert.
Foto: Technische Dienste Villingen-Schwenningen
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