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RegioTrends

Breisgau-Hochschwarzwald - Gundelfingen

19. Nov 2024 - 15:00 Uhr

Gundelfingen aktuell: Grundsteuer führt zu teils erheblichen Mehr-/Minderbelastungen - Gemeinderat beschließt über Höhe des Hebesatzes - Windkraft auf Flissertkopf kommt gegenwärtig nicht


Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

die Grundsteuerreform führt zu teils deutlichen Verschiebungen.

Grundsteuer führt zu teils erheblichen Mehr-/Minderbelastungen:
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden teils erheblich mehr und teils erheblich weniger Grundsteuer zahlen müssen. Hierfür maßgebend ist als Grundlage das Bodenwertmodell. Hierbei werden die von den Gutachterausschüssen festgesetzten Bodenrichtwerte als Basis herangezogen. Das Finanzamt hat Ihnen die Wertermittlung bereits vor einiger Zeit mitgeteilt. Viele haben gegen diesen sogenannten Grundlagenbescheid Widerspruch eingelegt. Die Gemeinden können an dieser Grundlage des Landes nichts ändern. Was wir im Rahmen unserer Selbstverwaltung festsetzen können, ist der sogenannte Hebesatz. Zugleich werden wir in beiden Gemeinderatsgremien als Verwaltung vorschlagen, dass die Neufestsetzung der Hebesätze aufkommensneutral erfolgt. Aufkommensneutral bedeutet, die Gemeinden werden in der Gesamtsumme nicht mehr Steuern einnehmen. Was vielfach dabei missverstanden wird: Selbstverständlich wird es mit der Reform zu erheblichen Mehr-/Minderbelastungen im Einzelfall kommen. Eine Einzelfallgerechtigkeit oder Neutralität ist in den Gemeinden gar nicht faktisch und praktisch umsetzbar. Wir können nicht die Mehrbelastung einiger Eigentümerinnen und Eigentümer über einen niedrigen Hebesatz kompensieren. Denn dann würden die Gemeinden in der Gesamtsumme auf dringend für die kommunale Aufgabenerfüllung notwendige Steuereinnahmen verzichten. Dies ist in einer Phase der Stagnation für uns schlicht nicht machbar.

Gemeinderat beschließt über die Höhe des Hebesatzes:
Die Steuerhebesätze werden nun durch Beschluss einer Hebesatzsatzung für Gundelfingen und Heuweiler noch in diesem Jahr, vorbehaltlich der Beschlüsse der Gemeinderatsgremien, auf den Weg gebracht. Die Höhe der Hebesätze können sie dann auch mit dem Transparenzregister vergleichen und insoweit nochmals für sich besser einordnen.

Windkraft auf dem Flissertkopf kommt gegenwärtig nicht:
Die Windmessungen der Ökostromgruppe haben zu geringe Windstärken ergeben. Eine wirtschaftliche Basis ist damit für das angestrebte Windkraftprojekt gegenwärtig nicht gegeben. Die Gemeinde Heuweiler wird deshalb anderer regenerative Energiequellen in den Blick nehmen, um den Anteil erneuerbarer Energien spürbar zu erhöhen. Die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen sind dabei ein denkbares Szenario, das wir nun eingehender prüfen werden.

Ihr Raphael Walz (Bürgermeister)

(Presseinfo: Gemeinde Gundelfingen, 19.11.2024)


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