Für die einen ist es ein farbenfrohes Spektakel am Nachthimmel, für andere einfach nur eine jede Menge Lärm und Müll verursachende Umweltverschmutzung, die zudem jede Menge Geld kostet. Fakt ist: In Weil am Rhein gibt es Bereiche, wo das Abbrennen von Feuerwerk nicht erlaubt ist.
Die Stadtverwaltung Weil am Rhein weist darauf hin, dass das Abrennen von pyrotechnischen Gegenständen gemäß § 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie beispielsweise Fachwerkhäusern verboten ist. Das gilt für einen Umkreis von zirka 200 Metern.
Verbotszonen gibt es auf Weiler Gemarkung unter anderem in Altweil, Ötlingen, in Teilen von Märkt oder auch im Haltinger Oberdorf. Die Stadtverwaltung bittet darum, die Sicherheitszonen zu respektieren und in diesen Bereichen kein Feuerwerk abzubrennen. Wer gegen diese Verordnung verstößt, so macht die Stadtverwaltung deutlich, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße bestraft werden kann.
Auch wenn das Feuerwerk zum Jahreswechsel für viele eine Tradition darstellt, so rät die Stadtverwaltung Weil am Rhein vom Zünden von Pyrotechnik ab. So ist zum einen die Verletzungsgefahr doch sehr groß, zum anderen stellt das Abbrennen eines Feuerwerks für viele Anwohnenden und für Tiere eine starke Lärmbelästigung dar. Nicht zuletzt kann es Brände verursachen.
Raketen, Böller & Co. dürfen nur im unmittelbaren Zeitraum vor Silvester verkauft werden, und zwar vom 29. bis 31. Dezember. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II ist grundsätzlich dann nur vom 31. Dezember bis 1. Januar erlaubt. Zur Klasse II gehören Raketen, Schwärmer, Knallkörper oder auch Batterien. Ware, die auf anderen Wegen, etwa aus dem Internet oder auf Märkten, erworben wurde, gilt als illegal und darf laut Gesetzgeber nicht gezündet werden.
Feuerwerk aus dem Ausland ist besonders gefährlich. Ebenso Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren. Sie sind in der Regel abgelaufen und sollten ebenfalls nicht verwendet werden, da dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht. Die Legalität von Feuerwerkskörpern gemäß der EU-Richtlinie zeigt die CE-Kennzeichnung auf. Steht die vierstellige Nummer 0589 auf dem Feuerwerkskörper, ist dieser nach dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe geprüft und zertifiziert.
Bei allem Silvesterspektakel bittet die Stadtverwaltung um Achtsamkeit und erinnert dabei auch ans Aufräumen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Überreste ihres Feuerwerks nach dem Abbrennen von öffentlichen Straßen und Plätzen mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Weitere Informationen, Hinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern sowie den Plan mit den Bereichen, in denen in Weil am Rhein ein Feuerwerksverbot gilt, gibt es auf der Internetseite der Stadt Weil am Rhein.
(Presseinfo: Stadt Weil am Rhein, 27.12.2024)
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Kreis Lörrach - Weil am Rhein
27. Dec 2024 - 12:26 UhrSilvester in Weil am Rhein: Stadtverwaltung weist auf Gefahren von Raketen und Böllern hin - Kein Feuerwerk in den Verbotszonen

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