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RegioTrends

Ortenaukreis - Lahr

13. Mar 2025 - 16:58 Uhr

Stadt Lahr: Rückzug der Deutschen Bauwert AG vom Bauvorhaben auf dem Areal Singler - Kein angemessener städtebaulicher Entwurf


Die Deutsche Bauwert AG hat angekündigt, von ihrem Bauvorhaben auf dem Areal Singler Abstand nehmen zu wollen. Einen städtebaulichen Entwurf, der den Planungszielen der Stadt Lahr und ihres Gemeinderats entspricht, hat der Investor jedoch nie vorgelegt.

Generell gilt, dass Grundstückseigentümer im Rahmen des bestehenden Planungsrechts jederzeit einen Bauantrag stellen können. Es ist jedoch gängige Praxis von Investoren, die Bebauung möglichst maximieren zu wollen und öffentlichen Druck aufzubauen, um auf eine zeitnahe, ihren Vorstellungen entsprechende Änderung des Planungsrechts hinzuwirken. Ein Anspruch auf eine solche Änderung besteht aber nicht. Über das Planungsrecht entscheidet allein der demokratisch gewählte Gemeinderat. Maßgeblich sind dabei nicht Einzel- oder Gewinninteressen, sondern die Ziele für die Stadtentwicklung.

Im konkreten Fall Areal Singler hat die Stadt Lahr von Beginn an darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat den Vorstellungen des Investors aller Voraussicht nach nicht folgen würde. Die Verwaltung hat den Technischen Ausschuss zuletzt am 6. November 2024 in nichtöffentlicher Sitzung anhand eines Grundstücksplans, der die vom Investor beabsichtigte Bebauung zeigt, über den Stand des Vorhabens informiert. Bereits zuvor hatte die Verwaltung von der Deutschen Bauwert mehrfach gefordert, die Bebauung mit bis zu sieben-, zuletzt bis zu sechsgeschossigen Gebäuden weiter zu reduzieren. Aus stadtplanerischer Sicht wäre eine derart massive Bebauung am Ortsausgang der Kernstadt in Richtung Schuttertal unangemessen. Der Technische Ausschuss hat diese Haltung im November 2024 bestätigt. Dennoch hat die Deutsche Bauwert bis heute kein entsprechend überarbeitetes Konzept vorgelegt. Somit war auch keine Umsetzung in einen Bebauungsplan möglich. Die städteplanerische Beurteilung des Vorhabens durch die Verwaltung blieb im Technischen Ausschuss am 12. März 2025 nichtöffentlich erneut unwidersprochen.

Das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung erstellt seit vielen Jahren ein Arbeitsprogramm. Zuletzt hat der Gemeinderat im Jahr 2022 eine Auflistung und Priorisierung von mehr als 50 Projekten in der Kernstadt und in den Stadtteilen beschlossen. Im Nachgang sind für die Stadt Lahr elementar zukunftsweisende Projekte hinzugekommen, die ein hohes Arbeitsvolumen nach sich ziehen und in der Prioritätenliste naturgemäß nach vorne gerückt sind. Beispiele sind unter anderem: Neubaustandort Klinikum, Kreisstraße, Suchlauf Kita Dreyspringstraße, Floating-PV, Windenergieanlage Detschel/Regionalplan, Sanierungsgebiet Innenstadt-Marktstraße, Suchlauf Breitmattenschule oder zuletzt Surfield. Dem Vorziehen dieser Projekte liegen jeweils Entscheidungen des Gemeinderats zugrunde, auch wenn die Prioritätenliste nicht nach jeder Anpassung, die sich aus solchen Entscheidungen ergibt, neu beschlossen werden kann. Priorisierungen sind keine willkürlichen Entscheidungen der Verwaltung.

Auch das Vorhaben Areal Singler kam nachträglich hinzu. Die Stadtverwaltung hat gegenüber der Deutschen Bauwert jedoch von Anfang an betont, dass der hierfür erforderliche Bebauungsplan in der Priorisierung nicht vorne stehen kann – insbesondere vor dem Hintergrund, dass kein abgestimmtes Konzept vorliegt. Auf der Grundlage eines überarbeiteten Entwurfs, der den Planungszielen der Stadt gerecht wird, hätte der Investor das Vorhaben dennoch voranbringen können: Er hätte die für einen Bebauungsplan notwendigen Vorarbeiten – etwa Gutachten für Lärmschutz, Artenschutz, Altlasten, Entwässerung oder Verkehrsabwicklung – sowie erste Abstimmungen mit Fachbehörden vorab selbstständig leisten können. Damit wäre das Bebauungsplanverfahren selbst zügiger durchzuführen gewesen.

Zusammenfassend hat die Verwaltung die städtebaulichen Ziele der Stadt Lahr gemäß den Vorgaben des Gemeinderats in den Gesprächen mit der Deutschen Bauwert verteidigt. Der Investor ist nicht derart auf die Forderungen des Gemeinderats und die entsprechenden Darlegungen der Verwaltung eingegangen, dass es zu einer Beschleunigung des Vorhabens hätte beitragen können. Statt planerisch zu reagieren, versuchte er durch andere Maßnahmen – wie etwa Öffentlichkeitsarbeit –, die Planungsziele der Stadt Lahr zu beeinflussen.

Der Ablauf des Vorhabens Bauwert Areal Singler steht nicht singulär. Es gibt – auch aktuell – weitere Projekte, die ähnlich gelagert sind und zu denen es bereits Informationen im Technischen Ausschuss gibt, ohne dass förmliche Beschlüsse möglich oder nötig waren. Neben Aspekten der Wohnraumschaffung, die richtigerweise schnell für gut befunden werden, muss die Verwaltung Vorhaben nach weiteren Kriterien wie etwa Verkehrsfluss, Umwelt- und Artenschutz sowie soziales Wohnumfeld beurteilen. Gerade diese Anforderungen bedürfen einer ausgewogenen Gesamtbetrachtung. Dies erfordert finanzielle und personelle Ressourcen beim Investor und der Verwaltung und ist folglich auch ein Zeitfaktor. Die Verantwortung von Verwaltung und Gemeinderat ist eine gesamtheitliche, die es gilt, mit Investoreninteressen in Einklang zu bringen.

(Presseinfo: Stadt Lahr, 13.03.2025)


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