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Kreis Lörrach - Lörrach

14. Mar 2025 - 13:14 Uhr

Kommunaler Ordnungsdienst Lörrach startet trotz rechtlicher Hürden - Stadt fordert Handeln des Landes Baden-Württemberg


Im Zuge der Gesamtkonzeption zur Stärkung der Präsenz im öffentlichen Raum hat der Gemeinderat der Stadt Lörrach im November 2023 die Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) beschlossen. Ein vierköpfiges Team hat alle erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen erfolgreich absolviert und steht bereit, seinen Dienst aufzunehmen. Doch aufgrund der weiterhin ausstehenden Novellierung der Durchführungsverordnung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg und der daraus resultierenden Einschränkungen seitens des Innenministeriums kann der KOD nicht in vollem und ursprünglich geplantem Umfang tätig werden. Dennoch nimmt das Team zum 1. Mai 2025 seine Arbeit auf – innerhalb der derzeit bestehenden rechtlichen Möglichkeiten und im Dienst der Bürgersicherheit. Die Stadt Lörrach setzt weiterhin auf das Einlenken des Innenministeriums.

Das Ziel der Einführung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) ist es, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gäste der Stadt Lörrach aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Die Sichtbarkeit einer Kommune im öffentlichen Raum ist von Bedeutung, um die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern und die Einhaltung von Regeln und Vorschriften sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Stadt Lörrach im Rahmen ihrer Gesamtkonzeption sowohl präventive als auch regulative Instrumente und Akteure. „Die Sicherheit der Lörracher Bürgerschaft ist ein hohes Gut. Wir haben uns als Stadt auf den Weg gemacht und investiert. Die geplante Novellierung der Durchführungsverordnung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg, die jetzt die Implementierung des städtischen KOD hemmt, hängt schon lange und eine schnelle Lösung ist nicht in Sicht. Wir berufen uns de facto auf Vertrauensschutz und haben dem Land mit der Beleihung auf Widerruf eine Brücke gebaut. Das Land muss nur noch über diese Brücke gehen,“ erklärt Oberbürgermeister Jörg Lutz.

Der Kommunale Ordnungsdienst als integraler Bestandteil der Sicherheitsstrategie:
Die Gesamtkonzeption zur Stärkung der Präsenz im öffentlichen Raum verfolgt das Ziel, soziale Barrieren abzubauen, ein konfliktarmes Miteinander zu fördern und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung sowie Gäste in Lörrach zu erhöhen. Im Zentrum dieser Strategie steht die kommunale Kriminalprävention sowie die Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) als Ergänzung des Gemeindevollzugsdienstes. Hintergrund dieser Maßnahme ist der personelle Rückzug des Polizeivollzugsdienstes aus der allgemeinen Überwachung der Polizeiverordnung. Dadurch entstand ein erhöhter Bedarf an kommunaler Präsenz, um die Lebensqualität zu sichern und die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten.

Einrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes in Lörrach:
Der KOD bildet eine Brücke zwischen der Stadtverwaltung und dem Polizeivollzugsdienst Lörrach, um Sicherheitslücken zu schließen. Vier Bedienstete haben eine umfassende 16-wöchige Weiterbildung an der Verwaltungsschule Karlsruhe absolviert, die neben rechtlichen Grundlagen auch Deeskalationstechniken, Selbstverteidigung und polizeiliche Methoden umfasste. Zudem fanden Hospitationen bei der Polizei statt, um eine enge Zusammenarbeit sicherzustellen.

Beantragung der Beleihung – und unerwartete Intervention des Innenministeriums:
Um die Wirksamkeit des KOD sicherzustellen, hat die Stadt Lörrach beim Regierungspräsidium Freiburg die Beleihung mehrerer Vollzugsrechte beantragt:
- Überwachung der Schulpflicht gemäß Schulgesetz (SchG)
- Überwachung der Gaststättengesetze (GastG, GastVO)
- Überwachung der Gewerbeordnung und zugehöriger Überwachung des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG)
- Überwachung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG)
- Überwachung des Waffengesetzes (WaffG)
- Überwachung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG)
- Überwachung der Nachtarbeit (Immissionsschutzgesetz)

Das Regierungspräsidium teilte jedoch auf Weisung des Innenministeriums Baden-Württemberg mit, dass aktuell keine weiteren polizeilichen Vollzugsaufgaben an Kommunen übertragen werden dürfen. Diese Entscheidung erfolgt im Zuge der geplanten Novellierung der Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz (DVO PolG), um eine landeseinheitliche Regelung für kommunale Ordnungskräfte zu schaffen. Die Beleihung der Rechte muss jede Kommune beim jeweiligen Regierungspräsidium stellen, daher gibt es landesweit Unterschiede. Die Stadt Lörrach hat bereits im November 2024 auf die Investitionen in Personal, Ausbildung und Ausstattung hingewiesen und dem Land eine pragmatische Lösung durch eine Beleihung auf Widerruf angeboten. Eine Reaktion des Innenministeriums blieb bislang aus.

KOD-Start zum 1. Mai – mit eingeschränkten Aufgaben:
Trotz der fehlenden Rechtebeleihung wird der KOD am 1. Mai 2025 seinen Dienst beginnen. Nehmen die Mitarbeitenden des KOD Aufgaben nach Paragraph 31 Absatz 1 der Dienstverordnung des Polizeigesetzes wahr, zum Beispiel den Vollzug der Polizeiverordnung sind diese wie die Mitarbeitenden des Gemeindevollzugsdienstes der Rechtsstellung eines Polizeibeamten gleichgestellt. Durch die Gleichstellung eines Polizeibeamten können die Mitarbeitenden des KOD auch Vollzugsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Festnahme von Personen aber auch Platzverweise ausführen, dies würde jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen zum Tragen kommen. Bei der Übernahme von anderweitigen Aufgaben im Innen- und Außendienst sind die Mitarbeitenden des KOD normalen Verwaltungsmitarbeitenden, zum Beispiel bei Waffenkontrollen, gleichgestellt. Die Gleichstellung mit Polizeibeamten besteht hier nicht und es können daher keine weiteren Vollzugsmaßnahmen durchgeführt werden.

Trotz der fehlenden Rechtebeleihung wird der KOD am 1. Mai 2025 seinen Dienst aufnehmen. Die ausgebildeten Mitarbeitenden werden im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten eingesetzt. Zu den Aufgaben zählt der Vollzug der Polizeiverordnung und weitere Vollzugsaufgaben wie beispielsweise:
- Vollzug zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit
- Vollzug bei Belästigung der Allgemeinheit
- Vollzug über Sperrzeit und Ladenschluss
- Vollzug über das Halten gefährlicher Tiere

Das KOD-Team ist aktuell Verwaltungsmitarbeitenden beziehungsweise dem Gemeindevollzugsdienst gleichgestellt. Die Stadtverwaltung setzt sich weiterhin intensiv dafür ein, die beantragte Beleihung zu erlangen, um die Wirksamkeit des KOD langfristig sicherzustellen. Wann eine Entscheidung des Landes hierzu zu erwarten ist, bleibt jedoch unklar. In Lörrach beginnt das Team zum 1. Mai unter dem neuen Titel „Polizeibehörde“.

„Lörrach hat investiert und eine Struktur geschaffen, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu verbessern. Die Stadt hat mit der Beleihung auf Widerruf eine Lösung vorgeschlagen, nun liegt es am Land, diesen Schritt zu gehen. Die Sicherheit darf nicht durch einen langwierigen Gesetzgebungsprozess behindert werden,“ unterstreicht Oberbürgermeister Jörg Lutz.

Die Verwaltung gibt im Hauptausschuss am 20. März einen Sachstandbericht.

(Presseinfo: Stadt Lörrach, 14.03.2025)


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