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Überregional - Freudenstadt

20. Mar 2025 - 17:26 Uhr

Stadt Freudenstadt: Vergünstige Eintrittspreise mit dem Landesfamilienpass - Freizeiterlebnisse für wenig Geld - Pass kann im Bürgerbüro im Rathaus angefordert werden

Stadt Freudenstadt: Vergünstige Eintrittspreise mit dem Landesfamilienpass.
Susanne Grammel, Leiterin des Bürgerbüros, mit einer Gutscheinkarte. 

Foto: Stadtverwaltung Freudenstadt - Rath
Stadt Freudenstadt: Vergünstige Eintrittspreise mit dem Landesfamilienpass.
Susanne Grammel, Leiterin des Bürgerbüros, mit einer Gutscheinkarte.

Foto: Stadtverwaltung Freudenstadt - Rath

Freizeiterlebnisse für wenig Geld: Der Landesfamilienpass Baden-Württemberg bietet vergünstigten oder sogar kostenlosen Eintritt zu vielen Ausflugszielen im Land. Der Pass kann von Einwohnern Freudenstadts im Bürgerbüro im Rathaus angefordert werden.

„Der Familienpass kann auch während der Sommerferien beantragt werden und wird direkt ausgestellt“, sagt Susanne Grammel, Leiterin des Bürgerbüros. Der Familienpass ist kostenlos. Außerdem gibt es über das Bürgerbüro die Gutscheinkarten, die für rund 50 Freizeiteinrichtungen im Land gelten.

Damit will das Land einen Beitrag für die Teilhabe von Familien und alleinerziehenden Eltern leisten. Der Pass kann von Familien beantragt werden, wenn mindestens drei Kinder oder Pflegekinder im Haushalt leben, die kindergeldberechtigt sind. In den Genuss kommen außerdem Alleinerziehende, Familien mit einem schwerbehinderten Kind sowie Familien, die Transferleistungen wie Bürgergeld beziehen. In den Pass können zusätzlich bis zu vier weitere, frei wählbare Bezugspersonen eingetragen werden, etwa Großeltern, getrennt lebende Elternteile oder Begleiter.

Familienpass und Gutscheinkarten gelten für viele Museen und Bäder im Land, ferner für eine Reihe von Freizeitparks, die Wilhelma und viele Freizeitbäder. Informationen über die Bedingungen und die Öffnungszeiten sind unter www.freudenstadt.de in der Rubrik „Onlinebürgerbüro“ sowie unter www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de abrufbar.

(Presseinfo: Stadtverwaltung Freudenstadt, 20.03.2025)


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