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RegioTrends

Kreis Lörrach - Weil am Rhein

1. Apr 2025 - 00:25 Uhr

Laguna Badeland in Weil am Rhein passt nach Beschwerden die Haus- und Badeordnung an - Klare Vorgaben in Sachen Badebekleidung


Die Städte Lörrach und Weil am Rhein haben die Haus- und Badeordnung für ihre Bäder überarbeitet. Vorangegangen war auch eine enge Abstimmung zwischen den beiden Kommunen. In Weil am Rhein stimmte der Aufsichtsrat der Laguna GmbH für die Neuerungen. Die Stadt Lörrach hatte bereits am Donnerstag über die Neuerungen für das Parkschwimmbad informiert.

„Aufgrund wiederholter Vorfälle während der Freibadsaison 2024, die zu erhöhtem Arbeitsaufwand und vielen Beschwerden geführt haben, sehen wir uns gezwungen, die Haus- und Badeordnung im Laguna anzupassen“, macht Laguna-Geschäftsführer Carl Stephan Matti deutlich. So hatte die Geschäftsleitung festgestellt, das treue Stammgäste das Laguna nicht mehr besucht haben. „Da wir diese aber nicht verlieren wollen, sind wir auf den Aufsichtsrat zugegangen“, erklärt Matti.

Die Geschäftsführung und die Mitglieder des Aufsichtsrats der Laguna GmbH haben in den Wintermonaten gemeinsam mit den Mitarbeitenden sowie im Austausch mit den Bädern der Nachbarkommunen verschiedene Maßnahmen diskutiert. Ziel ist es, die aktuellen Herausforderungen mit geeigneten Maßnahmen zu bewältigen und so eine erfolgreiche Zukunft für das Laguna Badeland zu sichern.

Bereits im Frühjahr 2024 wurde die Haus- und Badeordnung grundlegend überarbeitet, weitere Anpassungen sind indes notwendig geworden. Ab sofort gilt demnach die Regelung, dass ausschließlich klassische Badebekleidung getragen werden muss.

Die Badebekleidung umfasst Badehosen, Bikinis, Shorts mit Oberteil sowie Schwimm- oder Badeanzüge, die oberhalb des Ellenbogens und oberhalb des Knies enden und aus Kunstfaser beziehungsweise Synthetik bestehen.

Für die Badebekleidung gelten die allgemein bekannten Regeln zum Schutz der Gesundheit unser Gäste:
- Unterwäsche und Straßenkleidung ist als Badebekleidung nicht erlaubt.
- Die Badekleidung muss aus Kunstfaser bestehen, blickdicht sein und die Geschlechtsteile vollständig bedecken.
- Für Frauen ist enganliegende Badekleidung zugelassen, die maximal bis zu den Ellenbogen und bis zum Knieansatz reicht.
- Badehosen und Shorts dürfen ebenfalls nur bis zum Knieansatz reichen.

Diese Regelungen gelten ab sofort und betreffen die Beckenbereiche, die am Fußreinigungsbereich beginnen.

„Mit dem Kauf der Eintrittskarte akzeptieren die Gäste die neue Badeordnung. Unser Personal ist angewiesen die Haus- und Badeordnung durchzusetzen. Bei Nichtbeachtung müssen die betroffenen Gäste das Bad verlassen“, lässt Matti wissen. Die Regelungen sind mehrsprachig und mit Piktogrammen vor dem Zutritt ausgehängt. Durch die geplanten Änderungen und die konsequente Durchsetzung der bereits vorhandenen Regelungen soll die Attraktivität des Laguna wieder gesteigert werden.

„Die Laguna GmbH sowie der Aufsichtsrat werden die weitere Entwicklung genau beobachten und bei Bedarf weitere Anpassungen vornehmen“, erklärt Diana Stöcker, Oberbürgermeisterin der Stadt Weil am Rhein und Aufsichtsratsvorsitzende der Laguna Freizeitanlagen- und Stadthallenbetriebsgesellschaft mbH. „Immer wieder hat es in der Vergangenheit klagen von Laguna-Badegästen gegeben, die sich über lange Badekleidung und der damit einhergehenden mangelnden Hygiene beklagten. Mit den Anpassungen in diesem Bereich wollen wir für mehr Klarheit sorgen.“

Die Stadt Weil am Rhein ist seit einigen Jahren im Bäderverbund Dreiländereck im engen Austausch mit den umliegenden Kommunen. Die Herausforderungen, denen die Betreiber der Bäder und insbesondere der Freibäder unterliegen sind im Bäderverbund ganz ähnlich, wenn auch in der jeweiligen Ausprägung unterschiedlich, so dass jede Kommune ihre Haus- und Badeordnung den jeweiligen Begebenheiten und Besucherstruktur anpasst. Der Austausch der Bäderverantwortlichen bleibt weiterhin bestehen.

(Presseinfo: Stadt Weil am Rhein, 31.03.2025)


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