Schrottautos werden immer mehr zum Problem der Stadt Lahr: Auf öffentlichen Straßen und Flächen werden immer wieder nicht zugelassene oder abgemeldete Fahrzeuge abgestellt und offensichtlich illegal entsorgt.
Viele dieser Fahrzeuge wurden nie in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Häufig fehlen sowohl Kennzeichen als auch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), sodass eine Ermittlung des Halters oder der Halterin nicht möglich ist. Infolgedessen bleibt die Stadt Lahr auf den Entsorgungskosten sitzen – und damit letztlich die Allgemeinheit.
„Das Abstellen von Schrottfahrzeugen auf städtischen Flächen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine illegale Müllentsorgung auf Kosten der Steuerzahler“, betont Oberbürgermeister Markus Ibert.
Auf öffentlich gewidmeten Straßen gilt ein abgemeldetes Fahrzeug als unerlaubte Sondernutzung. Dafür wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro fällig. Zusätzlich bringt der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) einen roten Punkt mit einer Frist zur Entfernung des Fahrzeugs an.
Sollte das Fahrzeug nach Ablauf der Frist nicht entfernt sein, wird es abgeschleppt und auf einen Verwahrplatz transportiert. Die Kosten für diesen Vorgang belaufen sich auf etwa 250 Euro. Falls ein Halter ermittelt werden kann, werden ihm die Kosten in Rechnung gestellt. Oft bleibt die Stadt jedoch auf diesen Kosten sitzen.
Zudem muss der Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) die Umweltbelastungen wie auslaufendes Öl, Benzin, Brems- und Kühlerflüssigkeit zu beseitigen. Das kann im Einzelfall sehr teuer werden: Wenn Öl oder Kraftstoff in den Boden versickert, muss dieser aufwendig aufgenommen, entsorgt und die Fläche wiederhergestellt werden – auf befestigten Flächen kann das Öl zudem in die Kanalisation gelangen. Die abgestellten Schrottfahrzeuge animieren auch zu Vandalismus, wodurch Scherben, Lack und Müll in die Umgebung gelangen.
Alte Autos enthalten neben recycelbaren Wertstoffen auch umweltgefährdende Substanzen wie Bremsflüssigkeiten, Motor- und Getriebeöle, Blei in der Autobatterie oder FCKW als Kühlmittel der Klimaanlage. Diese Stoffe dürfen nicht in die Umwelt gelangen. Eine fachgerechte Entsorgung ist zwingend erforderlich, um ökologische Schäden zu vermeiden. Die Überlassung, Rücknahme sowie die fachgerechte Entsorgung von Altfahrzeugen sind in der Altfahrzeugverordnung geregelt. Sie verpflichtet die Fahrzeughersteller, flächendeckende und kostenlose Rücknahmemöglichkeiten zu schaffen. Nur in einem Demontagebetrieb oder einer zugelassenen Annahmestelle ist eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet.
(Presseinfo: Stadt Lahr, 03.04.2025)
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Ortenaukreis - Lahr
3. Apr 2025 - 17:44 UhrAutowracks in Lahr abgestellt und vergessen - Stadt bleibt auf Entsorgungskosten für Schrottautos sitzen

Autowracks in Lahr abgestellt und vergessen.
Schrottfahrzeuge auf öffentlichen Straßen sind nicht nur ein optischen Ärgernis, sondern belasten auch die Umwelt und letztlich die Stadtkasse.
Foto: Stadt Lahr
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