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RegioTrends

Ortenaukreis - Lahr

3. Apr 2025 - 17:50 Uhr

Stadt Lahr: Von Diesel in der Schutter bis zum Falschparker - Quartalsbilanz des Kommunalen Ordnungsdienstes veröffentlicht


Ein umweltgefährdender Vorfall, verbrannte Abfälle, E-Scooter in der Marktstraße, Gaststättenkontrollen und der ruhende Verkehr beschäftigten im ersten Quartal dieses Jahres den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Lahr.

Im vergangenen Monat kam es zu einem umweltgefährdenden Vorfall im Kanadaring. Aus einem Kanister lief großflächig Diesel in die Schutter. Vor Ort informierte der KOD die Feuerwehr sowie den Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL). Durch das Streuen von Bindemitteln konnte die Gefahr reduziert werden. Ein Verursacher wurde jedoch nicht festgestellt.

Zudem verbrannte eine Person unrechtmäßig Abfälle. Dies stellt ein Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar. Der KOD leitete ein Bußgeldverfahren ein, um den Vorfall zu ahnden und weitere Verstöße zu verhindern.

In der Marktstraße kontrollierte der KOD die Einhaltung der Vorschriften bei E-Scootern und Fahrrädern. Das Fahren mit E-Scootern ist in der gesamten Fußgängerzone untersagt. Das Radfahren in der Marktstraße ist nur werktags von 19 bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erlaubt. Zwölf Verstöße durch Fahrräder und 14 Verstöße durch E-Scooter wurden festgestellt.

Bei Gaststättenkontrollen wurden zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da ohne gültige Konzession Alkohol ausgeschenkt wurde. Gemäß dem Gaststättengesetz ist hierfür eine Konzession zum Ausschank von Alkohol notwendig.

Zudem wurden 25 Fahrzeuge abgeschleppt. Einige standen ohne gültige Zulassung im öffentlichen Verkehrsraum und wurden nach einer Drei-Tages-Frist entfernt, andere hielten sie die erforderliche Fahrbahnrestbreite von 3,05 Metern nicht ein. Außerdem wurden Fahrzeuge entfernt, die im absoluten Halteverbot standen und Feuerwehrzufahrten blockierten.

Im Bereich des ruhenden Verkehrs wurden insgesamt 4100 Verstöße festgestellt, darunter das Parken auf dem Gehweg, das Parken im Parkscheinbereich ohne gültigen Parkschein und das Parken im Halteverbot.

(Presseinfo: Stadt Lahr, 03.04.2025)


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