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Kreis Emmendingen - Emmendingen

23. Mai 2012 - 12:33 Uhr

Schwermetallbodenbelastung hat Auswirkungen auf die Erzeugung von Getreide und Futtermittel - Obst kann bedenkenlos angebaut und verzehrt werden

(us). Die systematische Erkundung der Schwermetallbelastung der Böden im Landkreis Emmendingen als Folge des historischen Bergbaus geht weiter. Im Frühjahr des vergangenen Jahres hatte das Landratsamt Empfehlungen und Anbaubeschränkungen für den Anbau bestimmter Gemüsearten erlassen. Jetzt wurden vor allem die Auswirkungen der Schwermetallbelastung für Getreide und Grünfutter untersucht und die Untersuchungen für Gemüse einschließlich Kartoffeln verfeinert.

Obst ist nicht betroffen
Bei der Auswertung der Bodenproben wurden bei Erdbeeren und anderen Beerenarten sowie Stein- und Kernobst keine Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt. Diese Früchte können somit unbedenklich angebaut und von den Verbrauchern verzehrt werden.

Merkblätter für Landwirte
Rund 150 Landwirte im Landkreis Emmendingen bewirtschaften Grundstücke im betroffenen Gebiet, das sich entlang der Flußauen von Elz und Glotter erstreckt. Sie wurden vom Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Emmendingen in einem Schreiben anhand von Karten und Merkblättern mit Anbauempfehlungen über den Sachverhalt informiert.

Untersuchung an über 3.000 Stellen
Die jetzigen Erkenntnisse der Bodenbelastung im Hinblick auf die landwirtschaftliche Nutzung basieren auf einer Detailuntersuchung. Dazu wurden an über 3.000 Stellen Bodenproben entnommen und analysiert.

Diese Detailuntersuchung ergab, dass bei einem Wert von über 250 Milligramm Blei je Kilogramm Boden Überschreitungen der Grenzwerte für die Verwendung des Getreides als Lebensmittel auftreten können. Der weit überwiegende Teil der Anbauflächen für Getreide liegt unterhalb dieses Wertes. Bei Bleigehalten im Boden von mehr als 500 Milligramm ist die Wahrscheinlichkeit hingegen hoch, dass die für Getreide geltenden Grenzwerte als Lebensmittel überschritten werden. Davon ist ein kleines Gebiet rund um Denzlingen bis nach Emmendingen entlang der Flüsse Elz und Glotter betroffen.

Beim Getreideanbau können Landwirte mit einer Kalkung die Bleiaufnahme durch die Pflanze verringern. Von der Verwendung des Getreides als Lebensmittel muss die Nutzung des Getreides als Futtermittel unterschieden werden: Als Futtermittel kann Getreide unbedenklich verwendet werden, da keine Überschreitung der hierfür geltenden Blei-Grenzwerte festgestellt wurde.

Beim Gemüse- und Kartoffelanbau wurde das bestehende Gebiet, auf dem seit dem vergangenen Jahr für die Landwirte und Erzeuger schon Empfehlungen und Einschränkungen gelten, aufgrund der neuen Untersuchungen in nördliche Richtung ausgedehnt und die Nutzungseinschränkung dabei um Kartoffeln erweitert
Beim Grünfutter wurde eine Überschreitung der Futtermittelgrenzwerte nur bei extrem hohen Bodenkonzentrationen von Arsen und Blei festgestellt. Diese Bereiche beschränken sich jedoch auf einige sehr wenige, kleinräumige frühere Bergbaustandorte, die zum Beispiel als Schmelzplatz oder Abraumhalde für das abgebaute Erz genutzt wurden.

Folgen des historischen Bergbaus
Ursache für die Schwermetallbelastung der Böden ist die bis ins Mittelalter zurückreichende Bergbautätigkeit, bei der Erz gewonnen und aufbereitet wurde. Vor allem im Elz- und Glottertal befanden sich viele kleinere Bergwerke. Über die Gewässer wurden die Schadstoffe im Laufe der Jahrhunderte „verteilt“ und im Boden angereichert. Dies führt bis heute zu flächenhaften Bodenbelastungen insbesondere mit Blei.

Seit einigen Jahren wird die Belastung der Böden systematisch untersucht, um mögliche Konsequenzen und Einschränkungen für die heutige Nutzung – zum Beispiel bei der Wohnbebauung und bei der Erzeugung von Lebensmitteln – abzuklären.

Reine Vorsorgemaßnahme
Wie schon bei den Anbauempfehlungen für Gemüse im vergangenen Jahr handelt es sich bei den Informationen zu Getreide und Grünfutter um eine reine Vorsorgemaßnahme, weil die Europäische Union vor einigen Jahren die Grenzwerte für die Schwermetallbelastung in Böden deutlich verschärft hat. Bisher ist kein Zusammenhang mit gesundheitlichen Schäden bekannt geworden. Gleichwohl müssen die durch das inzwischen gültige Lebensmittelrecht festgesetzten zulässigen Höchstgehalte eingehalten werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass einer auch nur ansatzweisen Gesundheitsgefährdung vorgebeugt wird.

Rechtliche Kontrollpflicht der Landwirte
Die Getreideerzeuger auf Standorten mit einem Bodengehalt von über 250 Milligramm Blei pro Kilogramm Boden sind dazu verpflichtet, Eigenkontrollen zu veranlassen, um die so genannte Verkehrsfähigkeit des Getreides als Lebensmittel sicherzustellen.

Die Landwirte und Erzeuger müssen eigenverantwortlich dafür sorgen, dass die Grenzwerte nach dem Futtermittel- und Lebensmittelrecht eingehalten werden, sonst dürfen die Erzeugnisse nicht mehr als Lebens- bzw. Futtermittel in den Verkehr gelangen. Mit der Untersuchung dürfen nur anerkannte Labore beauftragt werden, die Kosten dafür müssen die Landwirte tragen.

Merkblätter für Landwirte
Die Merkblätter und Karten wurden an die betroffenen Landwirte verschickt. Sie sind auch auf den Internetseiten des Landratsamtes Emmendingen unter www.landkreis-emmendingen.de veröffentlicht.

(Presseinfo Ulrich Spitzmüller, Presse- und Europastelle im Landratsamt Emmendingen vom 23.05.2012)


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