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21. Jun 2012 - 17:40 Uhr

Nachbericht zu unserer Lesertelefonaktion „Sichere Reisekasse“ vom 21. Juni 2012 - Der beste Schutz: Reisekasse auf mehrere Zahlungsmittel verteilen

Werner Adamek
Werner Adamek
Einmal kurz abgelenkt – schon ist die Brieftasche ist weg und mit ihr Bargeld, Giro- und Kreditkarte. Damit ist die Urlaubsstimmung unweigerlich hinüber, der finanzielle Schaden oft beträchtlich. Jeder zehnte Deutsche ist im Urlaub schon einmal Opfer von Diebstahl oder Betrug geworden. Welche Zahlungsmittel sicher sind, wie man sich wirksam vor Langfingern und Betrügern schützt und im Falle eines Falles richtig handelt, erläuterten Verbraucherschützer und Finanzexperten am Lesertelefon. Die wichtigsten Fragen und Antworten für einen ungetrübten Urlaub im Überblick:

Wie transportiere ich Geld und Dokumente am sichersten?
Kriminalhauptkommissar Werner Adamek, Polizeipräsidium Köln: Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit wie nötig, verteilen Sie es auf verschiedene Aufbewahrungsstellen am Körper und auf mehrere Personen, wenn Sie in einer Gruppe reisen. Am besten ist Bares unter der Kleidung in Geldgürteln, Brustbeuteln oder speziellen Geldtaschen aufgehoben. Tragen Sie Taschen stets vor dem Körper und lassen Sie sich nicht ablenken, besonders wenn Sie mit Kindern unterwegs sind, Gepäck tragen oder in Bus oder Bahn einsteigen.

Kreditkarte oder Girokarte – was ist im Urlaub sicherer?
Torsten Rick, Commerzbank: Sicherer ist das Zahlen mit Kreditkarte, da lediglich bei Bargeldabhebungen am Automaten die Eingabe der PIN-Nummer erforderlich ist. Bei der Girokarte ist die PIN-Eingabe hingegen die Regel, zum Beispiel auch beim Tanken. Um Manipulationsrisiken zu vermeiden, sollten Sie mit der Girokarte deshalb vorzugsweise nur das Bargeld abheben, das Sie im Urlaub benötigen. Für die Kreditkarte spricht auch, dass Abbuchungen vom Kreditkartenkonto reklamiert werden können, wenn sie unberechtigt sind. Ausgenommen hiervon sind Abhebungen an Geldautomaten.

Wen muss ich informieren, wenn mir Karten oder Reisedokumente gestohlen werden?
Markus Feck, Verbraucherzentrale Düsseldorf: Erste Maßnahme ist immer die Kartensperrung, gefolgt von einer Anzeige bei der örtlichen Polizei. Informieren Sie auch Ihren Reiseveranstalter, sofern Sie eine organisierte Reise gebucht haben. Wenn Ausweispapiere gestohlen werden, wenden Sie sich an das nächste deutsche Konsulat oder die deutsche Botschaft.

Unter welcher Rufnummer kann ich im Ausland eine Giro- oder Kreditkarte sperren?
Nina Ashraf, EURO Kartensysteme: Ihre Girokarte können Sie unter den zentralen Notruf­nummern rund um die Uhr sperren lassen. Die Sperrnummern lauten +49 116 116 und +49 (0) 1805 021 021. Einige Kreditkarten können ebenfalls über die Rufnummer + 49 116 116 gesperrt werden. Viele Kreditkartenherausgeber bieten jedoch eigene Sperrnummern an, die Sie bei Ihrer kartenausgebenden Bank oder Sparkasse erfragen können. Speichern Sie die entsprechenden Sperr-Notrufnummern im Handy, dann müssen Sie im Notfall nicht lange suchen.

Welche Angaben muss ich bei der Sperrung machen?
Nina Ashraf: Halten Sie für die Sperrung der Girokarte Ihre Bankleitzahl und Kontonummer bereit und notieren Sie sich den Zeitpunkt der Kartensperrung. Für die Sperrung der Kreditkarte muss Ihre Kartennummer vorliegen. Tipp: Fotokopieren Sie Vorder- und Rückseite der Zahlungskarten oder notieren Sie Bankleitzahl und Kontonummer der Girokarte bzw. die 16-stellige Kartennummer der Kreditkarte. Bewahren Sie die Fotokopien getrennt von Ihrer Karte auf.

Wie bekomme ich im Urlaub Ersatz für eine gesperrte Karte?
Nina Ashraf: Für die gesperrte Kreditkarte gibt es einen telefonischen Express-Service, sodass Sie in der Regel innerhalb weniger Tage eine Ersatzkarte erhalten können. Eine neue Girokarte mit dazugehöriger PIN erhalten Sie etwa acht bis vierzehn Tage nach Beantragung. Während Ihrer Reise sollten Sie daher mindestens zwei Möglichkeiten haben, an Bargeld zu gelangen. Entweder Sie nehmen eine zweite Zahlungskarte mit oder Sie besorgen sich Reiseschecks.

Wie unterscheiden sich die verschiedenen Kreditkarten?
Torsten Rick: Im Wesentlichen unterscheiden sie sich durch zugehörige Versicherungsleistungen. Classic-, Gold- oder – bei American Express – Platinkarten schützen beispielsweise je nach Ausprägung im Fall eines Reiserücktritts oder beinhalten einen Reisekrankenschutz. Schon bei der Classic-Variante genießen Kartenbesitzer einen weltweiten Bargeld-Schutz. Damit ist das Bargeld nach Abhebung innerhalb eines festgelegten Zeitraums bei Diebstahl oder Raub versichert.

Was kann ich tun, wenn ein Geldautomat im Ausland meine Karte einbehält?
Nina Ashraf: Wird die Karte vom Geldautomaten während der Öffnungszeiten einbehalten, sprechen Sie einen Filialmitarbeiter an. Kann die Karte nicht wieder direkt ausgehändigt werden, lassen Sie die Karte sofort sperren. Wird sie außerhalb der Öffnungszeiten einbehalten, lassen Sie die Karte sofort sperren und melden Sie den Verlust Ihrer Bank oder Sparkasse, denn die Einbehaltung der Karte wird einem Verlust gleichgesetzt.

Woran erkenne ich, ob ein Geldautomat meine Karte akzeptiert?
Torsten Rick: Auf den Geldautomaten sind die akzeptierten Karten in der Regel aufgeführt. Vergleichen Sie die Signets am Automaten mit denen Ihrer Karte. Im Zweifelsfall können Sie auch ausprobieren, ob Ihre Karte akzeptiert wird. Denn eine nicht akzeptierte Karte wird vom Automaten wieder herausgegeben – es sei denn, sie ist gesperrt.

Woran erkenne ich einen manipulierten Geldautomaten?
Werner Adamek: Kameras, mit denen die PIN-Eingabe gefilmt wird, sind oft nur schwer zu erkennen. Decken Sie also die Tastatur bei der PIN-Eingabe immer mit der freien Hand ab. Um zusätzlich an die Kartendaten zu kommen, montieren die Täter Lesegeräte vor dem Karteneinzug des Bankautomaten oder am Lesegerät des Türöffners. Wenn Sie eine solche Manipulation vermuten, nutzen Sie den Automaten nicht. Eine bereits begonnene Transaktion können Sie mit der Taste C jederzeit abbrechen. Tipp: Nutzen Sie für den Türöffner eine andere Karte als für die Abhebung. Dann passen die Kartendaten nicht zu einer möglicherweise ausgespähten PIN.

Versuchen Betrüger, Kartendaten auch an anderen Orten auszuspähen?
Werner Adamek: Täter versuchen mittlerweile auch in Tankstellen, Supermärkten oder an Fahrkartenautomaten, an Ihre PIN zu kommen. Ohne die Kartendaten ist eine Abhebung aber nicht möglich. Deshalb versuchen die Täter zusätzlich, in den Besitz der Karte zu kommen, entweder durch Diebstahl oder durch das Kopieren der Kartendaten, um eine Dublette anzufertigen.

Wer trägt den Schaden, wenn die Karte gestohlen und das Konto leergeräumt wird?
Markus Feck: Wird die PIN ausgespäht und die Karte gestohlen, haftet das kartenausgebende Kreditinstitut für den Schaden. 150 Euro „Eigenanteil“ tragen Sie dennoch – es sei denn, Ihre Bank verzichtet darauf. In vielen Fällen gehen die Banken jedoch davon aus, dass der Kunde seine PIN nicht ordnungsgemäß aufbewahrt hat und ersetzen den weitergehenden Schaden nicht. Dann muss der Kunde nachweisen, dass seine Daten ausgespäht wurden oder der Automat manipuliert war.

Wie komme ich kurzfristig an Bargeld, wenn mir meine Brieftasche gestohlen wird?
Torsten Rick: Wenn Ihnen eine Kreditkarte abhandenkommt, erhalten Sie eine Soforthilfe von der Kreditkartengesellschaft. Unkompliziert ist auch die Erstattung von Reiseschecks. Eine Girokarte lässt sich hingegen nicht so schnell ersetzen. Dann bleibt nur die Möglichkeit einer Bargeldüberweisung durch Verwandte oder Freunde. Dazu können Sie Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter einschalten oder einen Geldtransferdienst nutzen.

Wer haftet bei einem Einbruch ins Hotelzimmer oder die Ferienwohnung?
Markus Feck: Beim Einbruch ins Hotelzimmer kommt es darauf an, ob der Hotelbetreiber eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Auch wenn Sie Wertgegenstände im Hotelsafe deponieren wollen, sollten Sie vorher nach dem Versicherungsschutz fragen. Was den Einbruch in die Ferienwohnung betrifft, sollten Sie Ihren eigenen bestehenden Versicherungsschutz überprüfen. Wichtig: Gestohlene Karten sind grundsätzlich nicht versichert.

Welcher Trick ist bei Dieben besonders beliebt?
Werner Adamek: Bei der PIN-Eingabe am Geldautomaten werden Sie durch einen inszenierten Zwischenfall abgelenkt, zum Beispiel durch Anrempeln. Die Verwirrung nutzt ein zweiter Täter, gibt den Maximalbetrag ein und lässt ihn auszahlen. Dann verschwinden beide Täter mit Geld und Karte. Nutzen Sie daher bevorzugt Automaten in Bankgebäuden, nicht an der Straße. Achten Sie darauf, dass die Umstehenden einen Sicherheitsabstand einhalten und lassen Sie sich unter keinen Umständen von der Transaktion ablenken. Im Zweifelsfall brechen Sie den Vorgang ab und nehmen Ihre Karte an sich. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Gebühren.

Muss ich meine Kreditkarte aus der Hand geben, damit der Kellner im Restaurant den Zahlbeleg erstellen kann?
Markus Feck: Nein, aber das ist leider noch immer üblich. Theoretisch können dann Kartendaten wie Kartennummer, Prüfziffer und Ablaufdatum eingesehen werden. Damit kann Missbrauch betrieben werden, zum Beispiel indem die Karte für Käufe im Internet eingesetzt wird. Für einen solchen Missbrauch haftet der Karteninhaber nicht, denn es fehlt ein unterschriebener Leistungsbeleg oder eine PIN-Eingabe. Der Schaden wird dann zwischen der Bank und dem Vertragshändler, zum Beispiel dem Online-Shop, reguliert.

Gibt es Alternativen zu Karten und Bargeld?
Carsten Michael Gehrke, Commerzbank: Nach wie vor ist der Reisescheck eine sinnvolle Ergänzung, vor allem unter zwei Aspekten: Er kann auch in entlegenen Regionen eingelöst werden, in denen keine Kartenakzeptanzstellen existieren. Und er ist in punkto Sicherheit die beste „Eiserne Reserve“ auf Reisen.

Für welche Reiseländer empfehlen Sie Reiseschecks?
Carsten Michael Gehrke: Prinzipiell für solche Länder, in denen die Verfügbarkeit von Geldautomaten eingeschränkt ist. Dazu zählen auch beliebte Reiseziele wie Marokko und Tunesien. Tunesien muss zudem als Sonderfall gelten, denn hier sind Ein- und Ausfuhr der Landeswährung verboten. Sie sollten deshalb genügend Bargeld in Euro für die ersten Urlaubstage mitnehmen und vor Ort Reiseschecks nach Bedarf einlösen.

Gibt es weitere Länder, in die ich kein Bargeld einführen darf?
Carsten Michael Gehrke: Gänzlich verboten ist die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung auch in Indien, Kuba, der Mongolei und Myanmar. Besondere Regelungen bestehen unter anderem in Dubai, China, Indonesien und Namibia. Hier gilt ab gewissen Schwellenwerten oder für alle Werte eine Deklarationspflicht bei der Ein- oder Ausreise.

Wo erfahre ich, welche Währungen in entlegenen Reiseländern akzeptiert werden und ob es besondere Regeln für die Ein- und Ausfuhr gibt?
Carsten Michael Gehrke: Sowohl einige Internetforen als auch viele der großen Reiseveranstalter stellen auf Ihren Internetseiten entsprechende Informationen bereit. Allerdings sind diese Angaben nicht immer auf dem neuesten Stand. Die Commerzbank nutzt eine spezielle Software, um tagesaktuelle Informationen abrufen zu können und bietet Interessenten die wichtigsten Daten für Ihr Reiseland in gedruckter Form als Service in allen Filialen an.

Soll ich Bargeld in Deutschland tauschen oder am Urlaubsort?
Carsten Michael Gehrke: Wenn keine Einfuhrbeschränkungen existieren, sollten Sie zumindest für die ersten Urlaubstage genügend Bargeld in der Landeswährung mitnehmen. Ansonsten gilt: Je höher die Inflationsrate im Urlaubsland, desto mehr Geld bekommen Sie, wenn Sie vor Ort tauschen. Denn der Euro ist nach wie vor eine starke Währung.
Die Experten der Telefonaktion im Überblick

Werner Adamek; Kriminalhauptkommissar, Opferschutzbeauftragter des Polizeipräsidiums Köln
Nina Ashraf; Referentin Sicherheitsmanagement Zahlungskarten, EURO Kartensysteme, Frankfurt / M.
Markus Feck; Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf
Carsten Michael Gehrke; Leiter des nationalen Sorten- und Edelmetallhandels, Commerzbank, Frankfurt
Torsten Rick; Privatkundenberater der Commerzbank, Köln


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