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Gesamte Regio - Nürnberg

15. Oct 2014 - 17:58 Uhr

Stadt muss Antrag für "Coffee-Bikes" prüfen - Gericht: Behörde muss im Einzelfall entscheiden

(D-AH/ea) - Behörden dürfen Anträge für die Sondernutzung von mobilen und gewerblich genutzten "Coffee-Bikes" nicht einfach pauschal zurückweisen. Zuvor muss die Stadt den Antrag genau prüfen. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden (Az. 3 K 2095/13).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, beantragte ein Gewerbetreibender eine Genehmigung für sein "Coffee-Bike". Die mobile, nicht motorisierte Kaffeestation wiegt etwa 500 Kilo und ist ca. 3 m lang und 1,2 m breit, sollte dabei im Fußgängerbereich der Stadt sowie im übrigen Stadtgebiet zum Einsatz kommen, um die Menschen dort mit Kaffeespezialitäten zu versorgen. Die Stadt lehnte den Antrag allerdings ohne wirkliche Prüfung ab, da sie bereits seit mehreren Jahren keine Sondernutzungen mehr ausstelle. Die Behörde war außerdem der Meinung, dass "Coffee-Bikes" den Verkehrsfluss behindern und zudem nicht schön anzusehen sind. Dagegen klagte der Coffee-Bike-Betreiber.

Mit Erfolg, denn das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied, dass die Stadt den Antrag nicht einfach ohne gründliche Prüfung ablehnen darf. "Die Begründung, dass sie seit Jahren generell keine Sondernutzungserlaubnis mehr erteilte, reichte dem Gericht nicht", erklärt Rechtsanwältin Petra Nieweg (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Das Gericht betonte, dass die Stadt in jedem Einzelfall nach behördlichem Ermessen entscheiden muss, ob eine Sondernutzungserlaubnis gewährt wird oder nicht. Eine Ablehnung dürfe somit nicht einfach auf jahrelanges Verfahren gestützt sein.

(Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline Nürnberg, 15.10.2014)


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