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8. Mai 2024 - 10:58 Uhr

Die Legalisierung von Cannabis: Was sind eigentlich Cannabis-Clubs?


(pfl) Der 1.4.2024 war ein bedeutsamer Tag für alle Cannabis-Konsumenten: Dieses Datum beendete das illegale Dasein von Marihuana und Co. als Betäubungsmittel in der Bundesrepublik Deutschland. Seitdem sind Erwerb, Besitz und Konsum sowie auch der Anbau offiziell gesetzlich erlaubt. Wer in Zukunft nicht selber Hanfpflanzen ziehen möchte, hat die Möglichkeit, Cannabis legal über sogenannte Cannabis-Clubs zu beziehen. Diese unterliegen aber teils strengen Regelungen.


Cannabis-Clubs dürfen Gras an ihre Mitglieder abgeben

Das neu auf den Weg gebrachte Cannabisgesetz CanG besagt, dass volljährige Personen in Deutschland ganz legal kiffen dürfen. Vorbei sind die Zeiten, in denen der Besitz sowie der Verkauf von Cannabis verboten waren und Strafen nach sich zogen. Nach wie vor stellt sich für Konsumenten aber die Frage, woher sie ihr Gras beziehen sollen. Zwar besteht nun auch die Möglichkeit, Hanf zuhause anzubauen; wer dies aber nicht möchte oder kann, benötigt noch immer eine Bezugsquelle. An dieser Stelle kommen die sogenannten Cannabis-Clubs ins Spiel, die offiziell Anbauvereinigungen heißen.
Erwachsene Bundesbürger können sich einer dieser Vereinigungen anschließen und dann Cannabis darüber beziehen – und das vollkommen legal. Wer in einem Cannabis Club Mitglied werden möchte, erhält maximal 25 g pro Tag beziehungsweise 50 g monatlich. Diese Abgabemenge darf nicht überschritten werden. Außerdem gilt eine Reinheitsvorschrift: Cannabis darf nur in Reinform, etwa als Marihuana , abgegeben werden. Ein Vermischen etwa mit Lebensmitteln wie zum Beispiel in Form von Haschkeksen ist nicht erlaubt. Minderjährige sind in Anbauvereinigungen grundsätzlich untersagt, und ebenso natürlich auch die Abgabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche. Für alle unter 18 Jahren bleibt Gras weiterhin gesetzlich verboten.


In Anbauvereinigungen herrschen strenge Regeln

Bei Cannabis-Clubs handelt es sich um offizielle Vereine und unterliegen damit auch denselben Regeln. Eine eingetragene Anbauvereinigung darf legal Cannabis anbauen und an seine Mitglieder abgeben – allerdings nur innerhalb des festgelegten Rahmens. Wie viele Hanfpflanzen tatsächlich angebaut werden dürfen, hängt davon ab, wie viele Mitglieder der jeweilige Club hat. Maximal 500 dürfen es sein, und es darf sich selbstverständlich ausschließlich um volljährige Personen handeln. Der THC-Gehalt des Cannabis darf 10 Prozent nicht übersteigen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Club zu einer umfangreichen Aufklärung. Das Cannabis muss in neutralen Verpackungen verteilt werden, die genaue Angaben zu Sorte, THC-Gehalt und auch die empfohlene Dosierung sowie die mit dem Konsum verbundenen Risiken enthalten. In den Räumlichkeiten der Vereinigung selbst darf das Cannabis nicht konsumiert werden. Wer nun glaubt, er könne mehreren Clubs beitreten, um mehr Cannabis zu erhalten, der irrt sich: Es ist nur eine exklusive Mitgliedschaft in einer Vereinigung erlaubt. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, selbst einen Cannabis-Club zu gründen – aber auch hier gibt es Einschränkungen: So können nicht beliebig viele Clubs ins Leben gerufen werden, denn die zulässige Anzahl entscheidet sich jeweils anhand der Einwohneranzahl einer Region, Gemeinde oder Stadt. Hier muss ein Antrag gestellt werden, der einer Genehmigung bedarf. Noch immer gibt es beim neuen Cannabisgesetz Punkte, die nicht endgültig geklärt sind. Fest steht aber, dass (abgesehen vom Eigenanbau) die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung von jetzt an die einzige Möglichkeit für den legalen und risikoarmen Bezug von Cannabis ist.


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