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31. Jan 2025 - 12:22 Uhr

Regierungspräsidium Freiburg: Straßenbauverwaltung setzt Sicherheitsvorkehrungen bei Spannbetonbrücken im Regierungsbezirk um - Bauwerke sollen bis zum vorgesehenen Neubau entlastet werden

Regierungspräsidium Freiburg
Regierungspräsidium Freiburg

Wie bereits am 19. Dezember angekündigt, hat das Regierungspräsidium Freiburg (RP) in Abstimmung mit den unteren Verkehrsbehörden der Landratsämter und Städte für 31 Brücken im Regierungsbezirk Freiburg Sicherheitsvorkehrungen vereinbart. Wie das RP mitteilt, werden die dazu notwendigen Maßnahmen in den kommenden Wochen durch eine entsprechende Beschilderung umgesetzt. Ziel ist es, die Bauwerke bis zum vorgesehenen Neubau zu entlasten.

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hatte am 19. Dezember angekündigt, dass das Land seine Kontrollen und Maßnahmen zur Sicherung von Brücken an Bundes- und Landesstraßen mit gleichartiger Bautechnik und damit ähnlichen Risiken wie der eingestürzten Carolabrücke in Dresden intensiviere.

Wie das RP jetzt mitteilt, wird zur Entlastung von 31 Bauwerken jeweils in Abhängigkeit von der Brückenlänge ein Abstandgebot für den Schwerverkehr über 7,5 Tonnen angeordnet. In acht von diesen 31 Fällen gilt es darüber hinaus, den Lkw-Begegnungsverkehr zu unterbinden. Dazu wird die Fahrbahn auf den Brücken eingeengt. Bei drei Brücken werden zusätzlich zum Abstandsgebot und der Einengung auch Tonnagebeschränkungen erforderlich. Der Lkw-Verkehr oberhalb der Grenzwerte wird umgeleitet. Für manche Brücken werden darüber hinaus generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet.

Das RP weist darauf hin, dass diese Maßnahmen unter den gegebenen Randbedingungen den jeweils geringstmöglichen Eingriff für den Verkehr darstellen. Sollten die Abstandsgebote, Einengungen und Tonnagebeschränkungen vermehrt vom Schwerverkehr missachtet werden und der gewünschte Entlastungseffekt damit ausbleiben, werden gegebenenfalls weitere Maßnahmen erforderlich.

Bei folgenden Brücken wird ein Abstandsgebot für den Schwerverkehr über 7,5 Tonnen angeordnet:

- Brücke im Zuge der B 27 über die Donau bei Donaueschingen, Schwarzwald-Baar-Kreis
- Brücke im Zuge der B 28 über die Kinzig bei Kehl, Ortenaukreis
- Brücke im Zuge der B 31 über die Schützenstraße bei Neustadt, Kreis Breisgau-Hochschwarzwald
- Brücke im Zuge der B 31 über Donau und Bahn bei Geisingen, Kreis Tuttlingen (zusätzlich Tempo 50)
- Brücke im Zuge der B 31a in Fahrtrichtung Autobahn über die Dreisam, Stadt Freiburg
- Brücke im Zuge der B 294 in Fahrtrichtung Freiburg über die B 3 bei Denzlingen, Kreis Emmendingen
- Brücke im Zuge der B 311 über Donau und Bahn bei Geisingen, Kreis Tuttlingen (zusätzlich Tempo 50)
- Brücke im Zuge der B 311 über die Donau bei Tuttlingen, Ortsteil Möhringen, Kreis Tuttlingen (zusätzlich Tempo 50)
- Brücke im Zuge der B 500 bei Waldshut-Tiengen, Ortsteil Waldkirch, Kreis Waldshut
- Brücke im Zuge der L 87 über die B 3 bei Achern, Ortenaukreis
- Brücke im Zuge der L 87 über die Bahn und einen Wirtschaftsweg bei Kappelrodeck; Ortenaukreis
- Brücke im Zuge der L 99 über die B 33 bei Gengenbach, Ortenaukreis
- Brücke im Zuge der L 113 über den Leopoldskanal bei Riegel, Kreis Emmendingen
- Brücke im Zuge der L 181 über Gemeindestr. (Vöhrenbacher Str) bei Villingen, Schwarzwald-Baar-Kreis
- Brücke im Zuge der L 186 über Rheintalbahn bei Kollmarsreute, Kreis Emmendingen
- Brücke im Zuge der L 225 über die Donau bei Immendingen, Kreis Tuttlingen (zusätzlich Tempo 50)
- Brücke im Zuge der L 277 über die Donau bei Tuttlingen, Ortsteil Ludwigstal, Kreis Tuttlingen (zusätzlich Tempo 50)
- Brücke im Zuge der K 5103 über die B 294 bei Denzlingen, Kreis Emmendingen

Bei folgenden Brücken wird zusätzlich zum Abstandsgebot die Fahrbahn eingeengt

- Brücke im Zuge der L 91 über die Kinzig bei Willstätt, Ortenaukreis
- Brücke im Zuge der L 96 über die Wolf bei Oberwolfach, Ortenaukreis
- Brücke im Zuge der L 103 über die Elz bei Kappel-Grafenhausen, Ortenaukreis
- Brücke im Zuge der L 110 über die Elz bei Sexau, Kreis Emmendingen (zusätzlich Tempo 50)
- Brücke im Zuge der L 153 über die Alb bei Görwihl, Ortsteil Tiefenstein, Kreis Waldshut (Tempo 30)
- Brücke im Zuge der L 171 über die Wutach bei Wutach, Ortsteil Ewattingen, Kreis Waldshut (zusätzlich Tempo 30)
- Brücke im Zuge der L 173 über die Wilde Gutach bei Obersimonswald, Kreis Emmendingen
- Brücke im Zuge der L 186 über die Elz bei Buchholz, Kreis Emmendingen (zusätzlich Tempo 50)

Bei folgenden Brücken ist zusätzlich eine Einengung und eine Tonnagebegrenzung notwendig:

- Brücke im Zuge der L 91 über die Alte Kinzig bei Willstätt, Ortenaukreis (24 t, örtliche Umleitung)
- Brücke im Zuge der L 118 über die Rheintalbahn bei Friesenheim, Ortenaukreis (30 t, Umleitung über Lahr)
- Brücke im Zuge eines Wirtschaftsweges über die B 462 bei Schiltach, Kreis Rottweil (6 t, örtliche Umleitung)

(Presseinfo: Regierungspräsidium Freiburg, 31.01.2025)


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