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Überregional - Stuttgart

21. Nov 2019 - 16:40 Uhr

Waldbesitzer sollen auch rückwirkend entschädigt werden - Minister Hauk bringt eine rückwirkende Auszahlung einer Aufarbeitungshilfe in 2019/2020 zur Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald auf den Weg

Forstminister Peter Hauk MdL: „Waldbesitzer mit erheblichen Schäden in ihren Wäldern sollen auch rückwirkend durch eine Aufarbeitungsprämie unterstützt werden“

„Die anhaltende Dürre der Jahre 2018 und 2019 führte in den Wäldern Baden-Württembergs im Jahr 2019 zu einer dramatischen Waldschutzsituation. Die Folgen der klimabedingten Waldschäden waren und sind dabei für die Forstbetriebe eine starke finanzielle Belastung, da für die Aufarbeitung und Räumung der Schadflächen erhebliche Mehrausgaben getätigt werden mussten. Vor allem im Kleinprivatwald hat diese Waldschutzsituation als Folge höherer Gewalt teilweise existentielle Folgen. An dieser Stelle werden wir entsprechende Hilfe gewähren“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (21. November) in Stuttgart. Die durch Sturm, Schneebruch, Trockenheit und Borkenkäfer geschädigten Waldbesitzer sollen über die bisher ergriffenen Maßnahmen hinaus für die Aufarbeitung des Schadholzes noch im Jahr 2019 eine finanzielle Unterstützung erhalten.

„Waldbesitzer sollen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Rechtsgrundlage rückwirkend für im Jahr 2019 angefallene Maßnahmen zur bestandes- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen gefördert werden“, erklärte der Forstminister. Zuwendungsfähig seien die Mehrausgaben für die Aufarbeitung und Räumung von Schadflächen.

Das Land beabsichtigt, die Aufarbeitung betroffener Hölzer mit 3,- Euro je Festmeter ohne Rinde zu fördern, um mit dieser Anteilsfinanzierung eine spürbare Entlastung der Waldbesitzer zu generieren. Die Förderung wird gewährt, sofern der Waldbesitzer zum Beispiel mit einer Holzliste die Aufarbeitung von Zufälliger Nutzung in 2019 dokumentieren kann, ergänzt durch eine Plausibilisierung durch den jeweils zuständigen Revierleiter.

Förderempfänger sind Privatwaldbesitzer mit bis zu 200 Hektar forstlicher Betriebsfläche und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die Sammelanträge für solche Waldbesitzer stellen. Die Zuwendung wird auf Grundlage von De-minimis unbürokratisch ab einer Bagatellschwelle von 250 Euro je Waldbesitzer ausbezahlt. Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gilt die Schwelle von 1.000 Euro.

„Anträge können ab sofort und schnellstmöglich gestellt werden. Wir haben die unteren Forstbehörden angehalten, die Anträge unverzüglich zu prüfen und an die Bewilligungsstelle weiterzureichen, damit ein spürbarer Mittelabfluss noch in 2019 erreicht werden kann“, betonte Hauk.

Bewilligungen und Auszahlungen werden folglich mit Inkrafttreten der Rechtsgrundlage ‚VwV Aufarbeitungshilfe 2019‘ noch in diesem Jahr erfolgen, sofern die ausgefüllten Anträge den unteren Forstbehörden bis zum 6. Dezember 2019 vorliegen. Vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit ist auch im Jahr 2020 ein Fortführen der Fördermaßnahme angestrebt.


Hintergrundinformationen:

Die Unterlagen für die Antragsstellung finden Sie Förderwegweiser des MLR unter:

https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser unter Punkt 8, Forstwirtschaftliche Förderung, im Abschnitt ‚Aufarbeitungshilfe 2019‘.

Weitere Informationen zum Thema Waldwirtschaft finden sich im Internet unter www.mlr-bw.de oder www.forstbw.de.

(Info: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Baden-Württemberg, 21.11.2019)


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