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Breisgau-Hochschwarzwald - Löffingen

1. Apr 2020 - 10:00 Uhr

Land fördert die Stadt Löffingen mit 119.119 Euro im Rahmen der Tierheimförderung - Minister Peter Hauk: „Wir unterstützen Kommunen und Tierschutzvereine in Baden-Württemberg mit ihren vielen ehrenamtlichen Helfern bei der Arbeit“

„Unsere Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung von Fundtieren, bei der Beratung von Tierhaltern sowie in Tierschutzfällen. Leider ist dabei bei vielen Tierschutzvereinen das Geld knapp, während gleichzeitig in den Tierheimen bauliche Maßnahmen oder Sanierungen ausstehen. Wir stellen daher als Land jährlich 500.000 Euro zur Verfügung, die mit unserer Tierheimförderung den Kommunen bzw. den Tierschutzvereinen im Land zugutekommen“, sagte der für den Tierschutz zuständige Minister Peter Hauk MdL am Mittwoch (01. April) in Stuttgart.

„Wir fördern die Stadt Löffingen, die für den Tierschutzverein Löffingen und Umgebung e. V. einen Antrag auf Tierheimförderung gestellt hatte. Der Tierschutzverein kümmert sich bereits seit mehr als 50 Jahren um die Tiere in der Region. Geplant sind eine Sanierung des undichten Daches mit Außenbereich und Stützmauer des aktuellen Lagerbereichs sowie der Neubau eines weiteren Gebäudes für die Tierpflegestation. Als Land unterstützen wir gerne die Stadt und damit den Tierschutzverein bei dringend notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen“, so der Minister.


Hintergrundinformationen:

Das Land stellt 500.000 Euro jährlich für die Tierheimförderung zur Verfügung. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert projektbezogen 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 150.000 Euro je Projekt. Mit jeweils 30 % müssen sich die Landkreise, die Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.

Anträge auf Förderung werden durch den Tierheimbetreiber bei einer Gemeinde oder einem Landkreis gestellt. Die Gemeinde oder der Landkreis stellt wiederum einen Antrag auf Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium. Im Anschluss entscheidet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf Grundlage der vorliegenden Anträge über die zu fördernden Maßnahmen.

Weitere Informationen zur Tierheimförderung, zu den förderfähigen Maßnahmen und zum Verfahrensablauf finden Sie hier: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tierschutz/tierheimfoerderung/

(Info: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Baden-Württemberg)


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