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21. Feb 2024 - 12:59 Uhr

Fahndungsaktion im Grenzraum zu Frankreich durchgeführt - Einsatzkräfte konnten Vielzahl an Feststellungen tätigen


Mit dem Ziel der Bekämpfung der illegalen Migration, der grenzüberschreitenden Betäubungsmittel-, Waffen- und Eigentumskriminalität, führten die Bundespolizeiinspektionen Offenburg und Weil am Rhein am gestrigen Dienstagnachmittag eine mehrstündige gemeinsame Fahndungsaktion im grenznahen Raum zu Frankreich durch.

Zum Einsatz kam hierbei ein Hubschrauber der Bundespolizeifliegerstaffel aus Oberschleißheim, der mobile Kontrolleinheiten im Rahmen dieser speziellen Art von Schleierfahndung schnell und dynamisch zwischen den Kontrollstellen in den Landkreisen Ortenaukreis und Rastatt sowie im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald transportierte.

Im Ergebnis konnten die Einsatzkräfte eine Vielzahl an Feststellungen tätigen.

Bei Kontrollen am Grenzübergang in Neuried-Altenheim wurde ein verbotenes Einhandmesser sichergestellt.
Darüber hinaus wurden zwei Fahrzeuglenker wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis beanzeigt.

Auch am Grenzübergang in Rheinau/Freistett wurde ein Verstoß gegen das Waffengesetz beanzeigt. Ein Fahrzeugführer hatte einen verbotenen Schlagstock dabei.

Bei Kontrollen auf einem Parkplatz an der Bundesstraße 28 bei Kehl erhielt eine Person eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Eine weitere Person reiste unerlaubt ins Bundesgebiet ein.
Ein Fahrzeugführer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, ein weiterer Fahrer saß unter dem Einfluss berauschender Mittel hinterm Steuer.
In zwei Fahrzeugen wurden verbotene Einhandmesser aufgefunden und sichergestellt.
Ein iranischer Staatsangehöriger wurde wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz beanzeigt. Er hatte verbotenerweise mehrere Subutex-Tabletten von Frankreich nach Deutschland eingeführt.

Am Grenzübergang in Neuenburg konnten die Einsatzkräfte einen falschen Führerschein sicherstellen.
Bei einer Kontrolle in Breisach bestand gegen einen französischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl. Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung gesucht. Durch die Bezahlung der Geldstrafe konnte er eine 20-tägige Haftstrafe abwenden.

Neben Kräften der Mobilen- Kontroll- und Überwachungseinheit der Bundespolizei aus Karlsruhe beteiligten sich auch Beamte der Polizeipräsidien Offenburg und Freiburg sowie des Zoll aus Karlsruhe und Lörrach an der Fahndungsaktion.
Ebenfalls zum Einsatz kam die Deutsch-Französische Einsatzeinheit der Gendarmerie und der Bundespolizei sowie Einsatzkräfte der Bundespolizeiabteilung aus Bad Bergzabern.
Kräfte der THW Ortsverbände aus Rastatt, Kehl und Müllheim leisteten technische Unterstützung.

(Presseinfo: Bundespolizeiinspektion Offenburg, 21.02.2024)


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