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Ortenaukreis - Kehl-Bodersweier

10. Mai 2024 - 20:41 Uhr

Versuchter Wohnungseinbruch in Kehl-Bodersweier - Eindringlinge wurden durch heimkehrende Wohnungsinhaberin gestört und flüchteten - 12-Jähriger und 16-Jährige tatverdächtig


Nachtragsmeldung: Nach durchgeführten polizeilichen Recherchen wurde
festgestellt, dass der 12-jährige Tatverdächtige der Polizei bekannt ist und aus
vorangegangenen Straftaten ein Altersgutachten vorliegt. Das Gutachten belegt,
dass der junge Mann nicht wie angegeben 12 Jahre sondern mindestens 14 Jahre und
damit schuldfähig ist. Ihm werden zwei weitere Wohnungseinbrüche in Willstätt
und Kehl-Zierolshofen zur Last gelegt. Aufgrund eines bestehenden Haftbefehls
wurde der Jugendliche am Freitagnachmittag beim Amtsgericht in Offenburg
vorgeführt und im Anschluss in eine Jugendvollzugsanstalt eingeliefert. Ob der
Jugendliche auch für weitere Wohnungseinbrüche verantwortlich ist, müssen die
Ermittlungen der Kriminalpolizei ergeben.


Erstmeldung:
Am Donnerstagnachmittag versuchten unbekannte Täter
gewaltsam über einen Wintergarten in ein Wohnhaus in der Straße "Im Pfaffeneger" in Kehl / Bodersweier einzudringen. Nachdem die Terrassentüre aufgehebelt wurde, versuchten die Täter
gewaltsam in das angrenzende Wohnhaus zu gelangen. Nach jetzigem Stand der
Ermittlungen ist davon auszugehen, dass die Eindringlinge durch die heimkehrende
Wohnungsinhaberin gestört wurden und über die Terrasse nach draußen flüchteten.
Laut Zeugenaussagen sollen zwei verdächtige Personen im Anschluss in Richtung
Ortsmitte gelaufen sein. Eine alarmierte Streifenwagenbesatzung des
Polizeireviers Kehl konnte kurze Zeit später einen 12-jährigen Jungen und ein
16-jähriges Mädchen in Bodersweier feststellen und kontrollieren. Zur genauen
Identitätsfeststellung wurden die beiden auf das Polizeirevier nach Kehl
verbracht. Nach den durchgeführten polizeilichen Maßnahmen sind der Junge und
das Mädchen dringend tatverdächtig den versuchten Wohnungseinbruch begangen zu
haben. Ob die Beiden auch für die sieben Wohnungseinbrüche seit Mitte April 2024
in diesem Bereich verantwortlich sind, müssen die weiteren Ermittlungen der
Kriminalpolizei ergeben. Da weder ein genauer Wohnort der Tatverdächtigen
bekannt ist, noch Erziehungsberechtigte ermittelt werden konnten, wurden der
12-Jährige und die 16-Jährige in eine Jugendeinrichtung verbracht.


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