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22. Nov 2024 - 12:37 Uhr

Verstoß gegen Russland-Sanktionen - Haftbefehle und Vermögensarreste in Höhe von 1,3 Millionen EUR wegen gewerbsmäßiger Ausfuhr von Luxusfahrzeugen


Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und
des Zollfahndungsamts Stuttgart

Das Zollfahndungsamt Stuttgart ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Mannheim gegen Autohändler aus Südbaden, welche im dringenden Verdacht stehen,
entgegen bestehender Sanktionsbestimmungen (Russland-Embargo-Verordnung (EU) Nr.
833/2014) Luxusfahrzeuge nach Russland ausgeführt zu haben. Es soll sich dabei
um fast 100 Fahrzeuge im Wert von rund 15 Millionen EUR handeln. Die Lieferungen
erfolgten mutmaßlich über einen Zeitraum von zwei Jahren und fanden über
Drittstaaten nach Russland statt. Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine
Geldwäsche-Verdachtsanzeige eines Automobilunternehmens.

Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um ein Ehepaar (41 und 42 Jahre alt),
welches die Geschäfte zweier Autohandelsunternehmen führte, und um einen
43-jährigen Angestellten dieser beiden Unternehmen, welcher in 58 Fällen an dem
Verkauf und der Ausfuhr der Pkw mitgewirkt haben soll.

Am Mittwoch, den 20.11.2024, erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen in den Geschäfts-
und Privaträumen der Verdächtigen. Hierbei wurden alle drei Personen
festgenommen und anschließend dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim
vorgeführt. Dieser setzte die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim im
Vorfeld erlassenen Haftbefehle gegen alle drei Tatverdächtigen wegen
Fluchtgefahr in Vollzug. Die Tatverdächtigen wurden anschließend in
unterschiedliche Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Bei den Durchsuchungsmaßnahmen konnten neben Geschäftsunterlagen auch erhebliche
Vermögenswerte sichergestellt werden. Hinsichtlich illegal erlangter
Verkaufserlöse hatte das Amtsgericht Mannheim schon im Vorfeld der gestrigen
Maßnahmen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim einen Vermögensarrest in
Höhe von rund 1,3 Millionen EUR erlassen.

Bei einer Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Tatbegehung droht den Verdächtigen
nach dem Außenwirtschaftsgesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr
pro Einzeltat (§ 18 Abs. 1, Abs. 7 Nr. 2 Alt. 1 Außenwirtschaftsgesetz).

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Zollfahndungsamts
Stuttgart dauern an.

(Info: Zollfahndungsamt Stuttgart)


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